Pöppi Rechner
Was bleibt dir wirklich?
Aus der Renteninformation kennen die meisten nur die Bruttorente. Hier siehst du, was nach Krankenversicherung, Pflege und Steuer übrig bleibt — und wie weit deine drei Vorsorge-Schichten zusammen reichen.
Deine Zahlen
Schieb die Regler — der Balken darunter rechnet sofort mit. Das i erklärt jedes Feld.
Deine drei Schichten — und was fehltDie gesetzliche Rente ist nur die erste Schicht. Die zweite wird staatlich gefördert (Betriebsrente, Riester), die dritte baust du frei aus versteuertem Geld auf. Die Einteilung stammt aus dem Alterseinkünftegesetz und richtet sich danach, wie der Staat die Vorsorge steuerlich behandelt. Alle vier Abschnitte stehen auf einem Maßstab: die drei Schichten plus die gestrichelte Lücke ergeben zusammen genau deinen Bedarf. Die gestrichelte ist keine Schicht, sondern das, was noch fehlt.
alle Beträge netto, pro Monat
Das fehlt dir jeden Monat
687 €
Über die RentenzeitDie Lücke mal zwölf Monate mal die Jahre bis Alter 90, in heutiger Kaufkraft. Ohne Zinsen gerechnet — es ist die Summe, die niemand für dich zahlt.
0 €
Kapital zum RentenbeginnSo viel müsste am ersten Rententag vorhanden sein, damit die Lücke bis Alter 90 aufgefüllt ist — konservativ mit 2 % Entnahmerendite gerechnet.
151.869 €
Sparrate ab heuteGerechnet mit 4 % Rendite minus 2 % Inflation — also knapp 2 % real. Das ist Absicht: Alle Beträge hier sind in heutiger Kaufkraft, deshalb muss die Inflation von der Rendite abgezogen werden. Ohne diesen Abzug sähe die Rechnung bei 40 Jahren Laufzeit fast doppelt so gut aus, als sie ist. Rendite ist eine Annahme, keine Zusage.
232 €
über 29 Jahre, nach Inflation
› Kompletter Rechenweg — Schritt für Schritt
Alle Beträge in heutigem Geld (heutige Kaufkraft), Stand 2026 — die Sparrechnung arbeitet deshalb mit 4 % Rendite abzüglich 2 % Inflation. Unverbindliche Orientierung, keine Anlageberatung und keine Zusage über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Was jetzt?
Soll ich dir zeigen, wie du die Lücke schließt?
Ich schaue zuerst, was du schon hast, und rechne dir zwei bis drei Wege mit echten Zahlen durch — bevor irgendein Antrag ausgefüllt wird.
Deine Zahlen von hier sind im Formular schon eingetragen — du tippst nichts doppelt. Auf dieser Seite selbst wird nichts gespeichert: der Rechner läuft komplett in deinem Browser.
Der häufigste Irrtum
„48 Prozent Rentenniveau“ heißt nicht 48 Prozent deines Gehalts.
Die Zahl beschreibt einen Standardrentner: 45 Jahre exakt Durchschnittsverdienst, ohne Studium, ohne Teilzeit, ohne Lücke — und sie gilt vor Steuer und Sozialabgaben (§ 154 Abs. 3 SGB VI). Diese Person gibt es kaum. Deshalb rechnet dieser Rechner mit deinen Entgeltpunkten und den tatsächlichen Abzügen statt mit einem Prozentsatz aus der Zeitung.
Und jetzt?
Die Zahl kennst du. Jetzt geht es darum, was zu dir passt.
Es gibt keine beste Altersvorsorge, nur eine passende. Bei 25 Jahren Restlaufzeit ist der Weg ein anderer als bei acht. Häufigster Fehler sind drei halbe Verträge, die sich überschneiden und zusammen wenig bringen.
Bring das mit, dann wird es exakt:
- 1Deine Renteninformation — kommt jährlich per Post.
- 2Unterlagen zu bestehenden Verträgen, auch alte Lebensversicherungen.
- 3Info, ob dein Arbeitgeber eine Betriebsrente anbietet.
Womit gerechnet wirdJede Zahl in diesem Rechner hat einen Paragrafen.16 Werte mit Rechtsgrundlage, Gültigkeitsdatum und Link zur amtlichen Quelle — zum Nachprüfen aufklappen.
Vergleichsportale zeigen dir ein Ergebnis. Ich zeige dir zusätzlich, woher die Werte kommen — mit Rechtsgrundlage, Gültigkeitsdatum und Link zur amtlichen Quelle. Damit kannst du jede Zeile selbst nachprüfen.
| Wert | Betrag | Grundlage | Gilt ab |
|---|---|---|---|
| Aktueller Rentenwert je Entgeltpunkt Zum 1. Juli 2026 um 4,24 % angehoben (vorher 40,79 €). Seit 01.07.2023 gilt ein einheitlicher Wert für West und Ost (§ 255a SGB VI). | 42,52 € | § 1 Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, § 68 SGB VI | 01.07.2026 |
| Durchschnittsentgelt aller Versicherten pro Jahr Vorläufiger Wert für 2026. Wer genau dieses Entgelt verdient, erhält für das Jahr exakt einen Entgeltpunkt. Endgültig festgestellt ist zuletzt 2024 mit 47.085 €. | 51.944 € | § 3 Abs. 2 SVRechGrV 2026, Anlage 1 SGB VI | 01.01.2026 |
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung pro Jahr 8.450 € im Monat, seit 2025 bundeseinheitlich. Einkommen darüber erhöht die Rente nicht mehr — deshalb ist die Lücke bei hohen Einkommen relativ größer. Maximal erreichbar sind 1,9521 Entgeltpunkte im Jahr. | 101.400 € | § 4 SVRechGrV 2026, § 159 SGB VI | 01.01.2026 |
| Sicherungsniveau vor Steuern Haltelinie gesetzlich zugesichert bis 2031. | 48 % | § 154 Abs. 3 SGB VI | 01.01.2025 |
| Regelaltersgrenze Wird stufenweise angehoben; für Jahrgänge ab 1964 gilt 67 Jahre. | 67 Jahre | § 35 SGB VI | 01.01.2031 |
| Abschlag je Monat vorzeitigen Rentenbeginns Gilt dauerhaft, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze. | 0,3 % | § 77 Abs. 2 SGB VI | 01.01.2025 |
| Zuschlag je Monat späteren Rentenbeginns | 0,5 % | § 77 Abs. 2 SGB VI | 01.01.2025 |
| Krankenversicherung, Anteil des Rentners Die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 %; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. | 7,3 % | § 249a SGB V | 01.01.2025 |
| Halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde zum 01.01.2026 von 2,5 % auf 2,9 % erhöht; die Hälfte davon trägt der Rentner. Die eigene Kasse kann darüber oder darunter liegen. | 1,45 % | § 242a SGB V, Bekanntmachung BMG vom 07.11.2025 | 01.01.2026 |
| Pflegeversicherung, Rentner mit Kind Rentner tragen den Pflegebeitrag allein, ohne Zuschuss. | 3,6 % | § 55 SGB XI | 01.07.2025 |
| Pflegeversicherung, kinderlose Rentner Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozentpunkten. | 4,2 % | § 55 Abs. 3 SGB XI | 01.07.2025 |
| Grundfreibetrag Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Steuer an. | 12.348 € | § 32a Abs. 1 EStG | 01.01.2026 |
| Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2023 Steigt seit dem Wachstumschancengesetz um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Ab Rentenbeginn 2058 sind 100 % steuerpflichtig. | 82,5 % | § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG | 01.01.2023 |
| Jährliche Steigerung des Besteuerungsanteils | 0,5 % | § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG (Wachstumschancengesetz) | 01.01.2023 |
| Werbungskostenpauschbetrag für Renten | 102,00 € | § 9a Nr. 3 EStG | 01.01.2025 |
| Einkommensteuertarif (Einstieg ab Grundfreibetrag) Progressiver Tarif in fünf Zonen. Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an, darüber steigt der Satz stufenweise bis 45 %. | 12.348 € | § 32a Abs. 1 EStG | 01.01.2026 |
Alle Werte zuletzt gegen die Quellen geprüft am 07.08.2026. Sozialversicherungswerte ändern sich zum 1. Januar, der Rentenwert zum 1. Juli. Findest du einen veralteten Wert, sag es mir — ich korrigiere ihn und schreibe dir zurück, was sich geändert hat.
Häufige Fragen
Was du zur Rechnung wissen solltest
›Wie genau ist diese Berechnung?
Die Systematik entspricht der gesetzlichen Rentenformel: Entgeltpunkte mal Rentenwert. Abzüge für Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer sind mit den aktuellen Sätzen berücksichtigt. Was niemand seriös vorhersagen kann, sind Rentenanpassungen, Gehaltssprünge, Elternzeiten oder Arbeitslosigkeit. Deshalb ist das Ergebnis eine belastbare Größenordnung, kein Bescheid. Exakt wird es, wenn du deine Renteninformation mitbringst.
›Warum rechnest du mit 80 Prozent des Nettos?
Im Alter fallen Kosten weg: Pendeln, Berufskleidung, oft der Immobilienkredit und die Kinder. Andere kommen dazu: Gesundheit, Zuzahlungen, mehr Zeit für Reisen. Die Verbraucherzentralen rechnen mit 80 Prozent, das hat sich als realistisch erwiesen. Du kannst den Wert im Rechner ändern.
›Bedeutet ein Rentenniveau von 48 Prozent, dass ich 48 Prozent meines Gehalts bekomme?
Nein, und das ist der häufigste Irrtum überhaupt. Die 48 Prozent sind das Sicherungsniveau vor Steuern eines rechnerischen Standardrentners: 45 Jahre lang genau Durchschnittsverdienst, ohne Lücke, ohne Teilzeit, ohne Studium. Diese Person gibt es kaum. Gemessen wird außerdem am Durchschnittsverdienst aller Versicherten, nicht an deinem letzten Gehalt — und die Zahl gilt vor Abzug von Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer. Wer heute überdurchschnittlich verdient, landet deshalb deutlich unter 48 Prozent seines eigenen Nettos.
›Was unterscheidet die drei Schichten steuerlich?
Die erste Schicht ist die Basisversorgung, für die meisten die gesetzliche Rente: Beiträge sind heute weitgehend absetzbar, dafür ist die Rente zu einem jährlich steigenden Anteil steuerpflichtig, und Kranken- und Pflegeversicherung gehen direkt ab. Die zweite Schicht ist die staatlich geförderte Zusatzversorgung — Betriebsrente und Riester: Förderung oder Steuerersparnis beim Ansparen, dafür im Alter volle Steuerpflicht, bei der Betriebsrente zusätzlich Kranken- und Pflegebeiträge auf die Auszahlung. Die dritte Schicht baust du aus versteuertem Geld auf: keine Förderung, dafür im Alter meist die niedrigste Belastung und die größte Flexibilität. Der Begriff kommt aus dem Alterseinkünftegesetz, das die Altersvorsorge seit 2005 nach ihrer steuerlichen Behandlung in diese drei Schichten einteilt. Die Rürup-Rente gehört formal in die erste Schicht, weil sie wie die gesetzliche Rente behandelt wird — im Rechner trägst du sie beim geförderten Regler ein, weil dort nach dem Ergebnis gefragt wird und nicht nach der Steuerschicht. Welche Reihenfolge sich für dich lohnt, hängt an Arbeitgeberzuschuss, Steuersatz und Restlaufzeit.
›Was kostet mich ein früherer Rentenbeginn?
Pro Monat, den du vor der Regelaltersgrenze in Rente gehst, werden 0,3 Prozent abgezogen — dauerhaft, also auch mit 85 noch. Zwei Jahre früher sind 7,2 Prozent weniger, und zwar für den Rest des Lebens. Umgekehrt gibt es für jeden Monat später 0,5 Prozent Zuschlag. Zieh den Regler „Rentenbeginn mit“, dann siehst du beides in Euro.
›Muss ich meine Daten angeben, um das Ergebnis zu sehen?
Nein. Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser, es wird nichts übertragen und nichts gespeichert — auf dieser Seite gibt es bewusst kein Formular. Erst wenn du ein Angebot willst, gehst du über das Angebotsformular, und deine Zahlen von hier sind dort schon eingetragen.
›Was mache ich mit dem Ergebnis?
Erst prüfen, was du schon hast: Riester, Betriebsrente, Lebensversicherung, ETF-Sparplan. Häufigster Fehler sind drei halbe Verträge, die sich überschneiden. Danach entscheidet die Restlaufzeit, welcher Weg passt — bei 25 Jahren bis zur Rente ist das ein anderer als bei acht.
