Pflegezusatz
Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag. Keinen Anteil.
Bei vollstationärer Pflege zahlt die gesetzliche Pflegekasse einen festen Betrag je Kalendermonat, gestaffelt nach Pflegegrad (§ 43 Abs. 2 SGB XI) — nicht einen Prozentsatz der Heimrechnung. Unterkunft und Verpflegung trägt der Pflegebedürftige grundsätzlich selbst. Genau diese Differenz ist der eigentliche Eigenanteil, und der ist der Grund für die Versicherung, nicht die Nebensache.
- Kasse zahlt
- 805–2.096 € je Pflegegrad
- Nicht gedeckt
- Unterkunft, Verpflegung im Heim
- Dann zahlt
- eigenes Vermögen, teils die Kinder
- Elternunterhalt ab
- 100.000 € Jahresbrutto des Kindes
Worum es geht
Eine Teilkostenversicherung, kein Kostenanteil
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung: Sie zahlt einen festen Betrag je Kalendermonat, gestaffelt nach Pflegegrad — nicht einen Prozentsatz der tatsächlichen Rechnung. Bei vollstationärer Pflege sind das nach § 43 Abs. 2 SGB XI: 805 € bei Pflegegrad 2, 1.319 € bei Pflegegrad 3, 1.855 € bei Pflegegrad 4, 2.096 € bei Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 erhält nach § 43 Abs. 3 SGB XI nur einen Zuschuss von 131 €.
Was diese Beträge NICHT decken: Unterkunft und Verpflegung im Heim, Investitionskosten der Einrichtung. Diese trägt der Pflegebedürftige grundsätzlich selbst, und diese Summe wird von jedem Heim einzeln festgelegt — sie schwankt regional stark. Deshalb steht auf dieser Seite keine feste Marktzahl, sondern eine ausdrücklich gekennzeichnete Beispielrechnung mit einer Spanne.
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Kasse stattdessen Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI: 347 € bei Pflegegrad 2, bis 990 € bei Pflegegrad 5. Auch das ist ein fester Betrag, kein Ersatz für entgangenes Einkommen pflegender Angehöriger. Pflegegrad 1 hat hier keinen Anspruch.
Reichen Rente und Vermögen nicht aus, um die Differenz zu decken, springt zunächst das Sozialamt ein. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift der Rückgriff auf Kinder aber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen des Kindes von 100.000 € (§ 94 Abs. 1a SGB XII) — für die meisten Familien also praktisch nicht mehr. Das entlastet Kinder, ändert aber nichts daran, dass der Pflegebedürftige selbst zuerst sein eigenes Vermögen einsetzen muss.
1.319 €
im Monat, Pflegegrad 3
So viel übernimmt die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege für pflegebedingte Aufwendungen — als fester Betrag, nicht als Anteil der Rechnung. Unterkunft und Verpflegung im Heim zahlt der Pflegebedürftige grundsätzlich selbst dazu.
Quelle: § 43 Abs. 2 SGB XI
Was die Pflegekasse bei Heimpflege monatlich zahlt
Der Festbetrag steigt mit dem Pflegegrad, bleibt aber in jedem Fall ein fester Betrag — unabhängig davon, wie hoch die tatsächliche Heimrechnung ausfällt.
je Kalendermonat für pflegebedingte Aufwendungen (§ 43 Abs. 2 SGB XI)
der häufigste Pflegegrad bei Heimaufnahme; je Kalendermonat (§ 43 Abs. 2 SGB XI)
je Kalendermonat für pflegebedingte Aufwendungen (§ 43 Abs. 2 SGB XI)
der Höchstbetrag; je Kalendermonat für pflegebedingte Aufwendungen (§ 43 Abs. 2 SGB XI)
Quelle: § 43 Abs. 2 SGB XI, Wortlaut am 11.08.2026 auf gesetze-im-internet.de gegengelesen. Pflegegrad 1 ist hier nicht enthalten, weil er keinen dieser Beträge erhält, sondern nur einen Zuschuss von 131 € (§ 43 Abs. 3 SGB XI).
Leistung im Klartext
Was drin ist — und was nicht.
Kein Prospekt, sondern die Aufteilung, die im Schadenfall zählt. Der letzte Block ist der wichtigste: Was nicht versichert ist, erfährt man sonst erst, wenn es zu spät ist.
Im Vertrag enthalten2
Zusätzliche Rente oder Kostenerstattung bei Pflegebedürftigkeit
Der Kern jeder Pflegezusatzversicherung: Ab einem vereinbarten Pflegegrad zahlt sie eine zusätzliche monatliche Leistung, entweder als feste Pflegetagegeld-Rente oder als Erstattung nachgewiesener Kosten. Wie hoch die Leistung je Pflegegrad ausfällt und ob sie gestaffelt oder pauschal gezahlt wird, ist reine Vertragssache.
Leistung unabhängig vom tatsächlichen Heimplatz
Bei einer Pflegetagegeld-Versicherung ist die Zahlung nicht an einen konkreten Heimpreis gekoppelt — sie wird als vereinbarter Betrag je Pflegegrad ausgezahlt, egal ob häuslich oder stationär gepflegt wird. Das schafft Planbarkeit, weil die tatsächlichen Heimkosten erst später und regional unterschiedlich anfallen.
Muss man aktiv dazunehmen2
Gestaffelte Leistung nach Pflegegrad
Fast jeder Tarif zahlt bei höherem Pflegegrad mehr, aber die Staffelung unterscheidet sich stark zwischen den Anbietern. Wichtig ist, ob schon Pflegegrad 1 oder 2 eine relevante Leistung auslöst — genau dort ist die gesetzliche Lücke bei häuslicher Pflege am größten, weil Pflegegrad 1 gar kein Pflegegeld erhält.
Gesundheitsprüfung und Eintrittsalter
Pflegezusatzversicherungen verlangen in der Regel eine Gesundheitsprüfung, die mit dem Alter strenger wird und den Beitrag deutlich verteuert. Wer früh abschließt, sichert sich einen niedrigeren Beitrag und eine höhere Annahmewahrscheinlichkeit — ein Aufschub „bis es näher rückt" kostet in beiderlei Hinsicht.
Sinnvoll für manche2
Beitragsbefreiung ab einem bestimmten Pflegegrad
Manche Tarife stellen die Beitragspflicht ein, sobald ein hoher Pflegegrad erreicht ist — sinnvoll, damit der Vertrag nicht aus laufendem, ohnehin knappem Einkommen weiterbezahlt werden muss, während er gleichzeitig leistet.
Staatlich geförderte Variante (Pflege-Bahr-Nachfolgeprodukte)
Förderfähige Tarife verzichten auf eine Gesundheitsprüfung, zahlen dafür aber meist deutlich geringere Leistungen. Für Menschen mit Vorerkrankungen kann das trotzdem der einzige Zugang zu zusätzlichem Pflegeschutz sein — für gesunde Personen ist eine ungeförderte Variante mit höherer Leistung häufig wirtschaftlicher.
Ausdrücklich nicht versichert3
Die vollen Heimkosten
Keine Pflegezusatzversicherung deckt automatisch die komplette Heimrechnung ab. Sie liefert einen zusätzlichen, vertraglich festgelegten Betrag — reicht der zusammen mit der gesetzlichen Leistung nicht, bleibt weiterhin eine Lücke, die aus Rente oder Vermögen kommen muss. Die Vertragssumme sollte deshalb an der tatsächlich erwarteten Lücke ausgerichtet werden, nicht an einem runden Wunschbetrag.
Bereits bestehende Pflegebedürftigkeit
Wer zum Zeitpunkt des Antrags schon einen Pflegegrad hat oder eine Einstufung läuft, wird bei den meisten Tarifen abgelehnt. Der Vertrag muss vor dem Bedarf abgeschlossen sein — genau deshalb ist früher Abschluss hier besonders wichtig, nicht erst, wenn ein Angehöriger schon betroffen ist.
Ersatz für die eigene Altersvorsorge
Eine Pflegezusatzversicherung schließt eine spezifische Lücke bei Pflegebedürftigkeit, ersetzt aber keine allgemeine Altersvorsorge und keinen Vermögensaufbau. Wer im Alter insgesamt zu wenig hat, bleibt trotz Pflegezusatz auf das Sozialamt angewiesen, sobald andere laufende Kosten dazukommen.
Wie sich der Eigenanteil im Heim zusammensetzt — ein Beispiel
Beispielrechnung mit einer regional üblichen Spanne für Heimkosten, Pflegegrad 3. Die Heimkosten selbst sind KEINE Marktzahl, sondern eine ausdrücklich gekennzeichnete Bandbreite.
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 zieht ins Heim. Die monatliche Gesamtrechnung (Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) liegt je nach Region und Einrichtung häufig zwischen 3.200 € und 4.200 € — das ist eine Bandbreite aus der Beratungspraxis, keine amtliche Durchschnittszahl.
- Heimkosten gesamt (Beispiel, mittlerer Wert der Spanne)
- 3.700 €
- Leistung Pflegekasse, Pflegegrad 3 (§ 43 Abs. 2 SGB XI)
- −1.319 €
- Eigenanteil, der bleibt (Beispiel)
- 2.381 €
Reicht Rente und Vermögen nicht, springt das Sozialamt ein — kann sich aber unter Umständen bei den Kindern schadlos halten. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt das erst ab einem Jahresbruttoeinkommen des Kindes von 100.000 € (§ 94 Abs. 1a SGB XII), aber unterhalb dieser Grenze bleibt die Lücke beim Pflegebedürftigen selbst. Der tatsächliche Betrag hängt vollständig vom Heimplatz ab — die 2.381 € sind ein Beispiel, keine feste Zahl.
Quelle: Kassenleistung gesetzlich fest (§ 43 Abs. 2 SGB XI, gegengelesen 11.08.2026). Heimkosten-Spanne aus der Beratungspraxis, ausdrücklich als Beispiel gekennzeichnet, keine amtliche Statistik. Elternunterhalt: § 94 Abs. 1a SGB XII (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Wie ich arbeite
Was konkret passiert.
Die Lücke einordnen, nicht schätzen
Ich zeige dir anhand der festen Kassenleistung nach § 43 SGB XI und einer realistischen Spanne für Heimkosten, wie groß die Differenz typischerweise ausfällt. Eine exakte Zahl gibt es nicht, weil der Heimplatz noch nicht feststeht — aber die Größenordnung lässt sich seriös einordnen.
Früh abschließen, solange die Gesundheitsprüfung noch leicht ist
Je jünger und gesünder beim Abschluss, desto günstiger der Beitrag und desto höher die Annahmewahrscheinlichkeit. Ich sage dir auch klar, wenn ein Aufschub aus Kostengründen fachlich riskant ist.
Leistungsart klären: Rente oder Kostenerstattung
Wir legen fest, ob eine feste monatliche Zusatzrente oder eine Erstattung nachgewiesener Kosten besser zu deiner Situation passt — beides hat unterschiedliche Vor- und Nachteile bei Flexibilität und Nachweispflicht.
Bei Vorerkrankungen anonym voranfragen
Gesundheitsangaben lassen sich ohne deinen Namen an mehrere Anbieter schicken. So weißt du vorher, wer zu welchen Bedingungen annimmt, bevor eine Ablehnung irgendwo dokumentiert wird.
Familienlage und Elternunterhalt mitdenken
Wenn es um die Absicherung der eigenen Eltern geht, kläre ich auch die rechtliche Seite: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift der Rückgriff auf Kinder erst ab 100.000 € Jahresbrutto — das verändert oft die Dringlichkeit der Entscheidung.
Aus der Praxis
Sechs Fehler, die richtig Geld kosten.
Das sind die Dinge, die ich am häufigsten sehe. Lies sie durch — auch wenn du danach nicht anrufst, hast du etwas davon.
Glauben, die Pflegekasse zahle einen Anteil der Heimrechnung
Sie zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad (§ 43 Abs. 2 SGB XI), unabhängig davon, wie hoch die tatsächliche Rechnung ausfällt. Bei 3.700 € Heimkosten und Pflegegrad 3 bleiben nach Abzug der 1.319 € rund 2.381 € Eigenanteil im Monat — im Beispiel, nicht als feste Zahl.
Den Abschluss aufschieben, bis eine Pflegebedürftigkeit absehbar ist
Der häufigste Fehler bei Zusatzversicherungen überhaupt: Bereits bestehende Pflegebedürftigkeit führt fast immer zur Ablehnung. Der Vertrag muss vor dem Bedarf stehen, und die Gesundheitsprüfung wird mit jedem Jahr strenger.
Pflegegeld mit Pflegegrad 1 verwechseln
Pflegegrad 1 hat nach § 37 SGB XI keinen Anspruch auf Pflegegeld und erhält bei stationärer Pflege nach § 43 Abs. 3 SGB XI nur einen Zuschuss von 131 € — deutlich weniger, als viele erwarten. Wer diese Stufe unterschätzt, plant die frühe Pflegephase finanziell falsch.
Sich auf den Rückgriff des Sozialamts bei den Kindern verlassen — oder ihn fürchten
Beides ist ungenau. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift der Rückgriff erst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen des Kindes (§ 94 Abs. 1a SGB XII) — für die meisten Familien praktisch irrelevant. Wer trotzdem denkt, die Kinder würden das schon regeln, übersieht, dass zuerst das eigene Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht werden muss.
Nur die Leistungssumme vergleichen, nicht die Wartezeit und Staffelung
Ein hoher beworbener Betrag bei Pflegegrad 5 hilft wenig, wenn die Versicherung bei Pflegegrad 2 oder 3 kaum etwas zahlt — genau dort beginnt die Lücke bei häuslicher Pflege am stärksten. Auch die Wartezeit vor Vertragsbeginn wird häufig übersehen.
Eine feste Heimkosten-Zahl aus dem Internet für die eigene Region übernehmen
Heimkosten unterscheiden sich stark je Bundesland, Stadt und Einrichtung. Eine online kursierende Durchschnittszahl sagt wenig über den tatsächlichen Eigenanteil am konkreten Wunschort aus — deshalb arbeitet diese Seite bewusst mit einer Spanne statt einer einzelnen Zahl.
Wie sich die Lücke über die Zeit entwickelt
Die Pflegebedürftigkeit kommt meist nicht schlagartig, sondern in Stufen — und mit jeder Stufe wächst die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichen Kosten weiter.
Häusliche Pflege, Pflegegrad 2
Pflegegeld reicht kaum für Ausfallzeiten
Bei Pflege durch Angehörige zahlt die Kasse 347 € Pflegegeld im Monat (§ 37 Abs. 1 SGB XI) — das deckt kaum den Verdienstausfall pflegender Angehöriger, geschweige denn zusätzliche Betreuung.
Häusliche Pflege, Pflegegrad 4
Pflegegeld steigt, die Belastung stärker
800 € Pflegegeld im Monat (§ 37 Abs. 1 SGB XI), aber der Pflegeaufwand bei Pflegegrad 4 übersteigt das, was eine Familie neben Beruf und eigenem Leben noch leisten kann. Viele wechseln hier in professionelle Unterstützung oder ins Heim.
Übergang ins Heim
Der Sprung von Zuschuss zu Festbetrag
Bei vollstationärer Pflege gilt § 43 Abs. 2 SGB XI: fester Betrag je Pflegegrad, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Ab hier trägt der Pflegebedürftige Unterkunft und Verpflegung grundsätzlich selbst — das ist der Moment, in dem die Lücke sichtbar wird.
Reicht das Vermögen nicht mehr
Sozialamt und Elternunterhalt
Das Sozialamt übernimmt die Differenz, kann sich aber bei den Kindern schadlos halten — allerdings erst ab 100.000 € Jahresbrutto des Kindes (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Unterhalb dieser Grenze bleibt die Lücke beim Pflegebedürftigen bzw. dessen Vermögen, nicht bei den Kindern.
Quelle: § 37 Abs. 1 SGB XI, § 43 Abs. 2 SGB XI, § 94 Abs. 1a SGB XII. Alle drei Paragrafen am 11.08.2026 im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de gegengelesen.
Häufige Fragen
Was Leute mich zu Pflegezusatz fragen.
Die Fragen, die im Beratungsgespräch wirklich kommen — kurz beantwortet.
Wie viel zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bei einem Heimplatz wirklich?
Einen festen Betrag je Pflegegrad, nach § 43 Abs. 2 SGB XI: 805 € bei Pflegegrad 2, 1.319 € bei Pflegegrad 3, 1.855 € bei Pflegegrad 4, 2.096 € bei Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 erhält stattdessen nur einen Zuschuss von 131 € (§ 43 Abs. 3 SGB XI). Diese Beträge sind Höchstgrenzen für pflegebedingte Aufwendungen — Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt der Pflegebedürftige grundsätzlich selbst.
Was kostet ein Heimplatz tatsächlich?
Das lässt sich seriös nicht als feste Zahl nennen, weil es stark nach Region und Einrichtung schwankt. In der Beratungspraxis liegen Gesamtkosten häufig zwischen 3.200 € und 4.200 € im Monat — eine Bandbreite, keine amtliche Durchschnittszahl. Nach Abzug der Kassenleistung bleibt eine deutliche Differenz, deren genaue Höhe erst mit dem konkreten Heimplatz feststeht.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und der Leistung bei Heimpflege?
Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI ist für die häusliche Pflege durch Angehörige gedacht und niedriger: 347 € bei Pflegegrad 2 bis 990 € bei Pflegegrad 5. Bei vollstationärer Pflege gelten die höheren Beträge aus § 43 Abs. 2 SGB XI. Pflegegrad 1 hat bei häuslicher Pflege keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Müssen meine Kinder für meine Pflegekosten aufkommen?
Nur unter engen Voraussetzungen. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift der Rückgriff des Sozialamts auf Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen des Kindes von 100.000 € (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Für die meisten Familien ist das praktisch keine Belastung mehr — vorher wird jedoch das Vermögen des Pflegebedürftigen selbst herangezogen.
Ab welchem Pflegegrad lohnt sich eine Zusatzversicherung besonders?
Die relative Lücke ist bei niedrigen Pflegegraden am größten, weil die gesetzliche Leistung dort am geringsten ist — insbesondere bei Pflegegrad 1, der bei häuslicher Pflege gar kein Pflegegeld erhält. Wie stark ein Tarif genau dort zahlt, unterscheidet sich stark zwischen den Anbietern und sollte gezielt geprüft werden.
Kann ich noch eine Pflegezusatzversicherung abschließen, wenn schon ein Pflegegrad besteht?
In der Regel nein, oder nur zu deutlich schlechteren Bedingungen. Fast alle Tarife setzen eine Gesundheitsprüfung voraus und schließen bereits bestehende Pflegebedürftigkeit aus. Deshalb ist früher Abschluss hier besonders wichtig — nicht erst, wenn ein Bedarf schon absehbar ist.
Was ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung?
Eine Variante ohne Gesundheitsprüfung, dafür mit gesetzlich begrenzter, meist niedrigerer Leistung. Für Menschen mit Vorerkrankungen kann sie der einzige Zugang zu zusätzlichem Schutz sein. Wer gesund ist, bekommt bei einer ungeförderten Variante in der Regel eine höhere Leistung für einen vergleichbaren Beitrag.
Passt dazu
Was du dazu wissen solltest.
- Berufsunfähigkeit→Sichert das Einkommen, wenn du selbst vor dem Rentenalter pflegebedürftig oder erwerbsunfähig wirst — eine andere Lebensphase als die Pflege im Alter, aber dieselbe Logik einer Teilkostenlücke.
- Krankenzusatz→Dasselbe Prinzip Festbetrag statt Kostenübernahme, hier bei stationärer Krankenhausbehandlung statt bei Pflege — beide Lücken lassen sich unabhängig voneinander schließen.
- Altersvorsorge→Wer im Alter über genug Vermögen oder Rente verfügt, kann eine spätere Pflegelücke leichter aus eigenen Mitteln tragen — beide Themen gehören in dieselbe Lebensplanung.
Nächster Schritt
Ruf einfach an. Ich geh ran.
Und wenn ich beim Kunden bin, ruf ich zurück. Die Erstberatung kostet nichts, auch wenn du danach nichts abschließt. Wenn du gut abgesichert bist, sage ich dir das — das kommt öfter vor, als du denkst.
0821 66600666



