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Da bin ich versichert!

Private Krankenversicherung

Eine Entscheidung, die praktisch lebenslang wirkt.

Die private Krankenversicherung ist kein Vertrag wie jeder andere: Wer einmal wechselt, kommt ab einem bestimmten Alter faktisch nicht mehr zurück in die gesetzliche Kasse. Für Beamte mit Beihilfe und viele Selbstständige ist sie trotzdem die richtige Wahl. Für eine junge Familie mit mehreren Kindern kann sie teuer werden — denn anders als in der GKV zahlt in der PKV jedes Kind seinen eigenen Beitrag.

Wechseln dürfen
Beamte, Selbstständige, Gutverdiener
Beitrag richtet sich nach
Alter und Gesundheit, nicht Einkommen
Rückkehr in die gesetzliche
ab 55 praktisch ausgeschlossen
Bei Kindern
eigener Vertrag, eigener Beitrag

Worum es geht

Eine Einbahnstraße, keine Rückfahrkarte

Wer in die private Krankenversicherung wechseln darf, ist gesetzlich eng begrenzt: Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jährlich festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), sowie Beamte, Richter und Soldaten mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die konkrete Euro-Grenze für Angestellte steht nicht im Gesetz selbst, sondern wird jedes Jahr neu per Verordnung festgelegt — sie muss beim Abschluss aktuell geprüft werden, nicht geschätzt.

Der Beitrag folgt in der PKV einer anderen Logik als in der GKV: Er richtet sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss, nicht nach dem Einkommen. Wer jung und gesund einsteigt, zahlt wenig — wer älter oder mit Vorerkrankungen einsteigt, zahlt deutlich mehr, und manche Leistungen werden ausgeschlossen oder mit Zuschlag versehen. Das ist das Gegenteil der GKV, wo der Beitrag am Einkommen hängt und Gesundheit egal ist.

Der für Familien wichtigste Unterschied: Die Familienversicherung nach § 10 SGB V, über die Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner in der GKV beitragsfrei mitversichert sind, gilt ausschließlich in der GKV. In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Bei mehreren Kindern kann sich das zu einer erheblichen Summe addieren, die in der Beratung oft unterschätzt wird, weil der Blick zuerst nur auf den eigenen Beitrag fällt.

Und die Entscheidung ist praktisch endgültig: Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter engen Bedingungen möglich, etwa bei sinkendem Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze oder bestimmten Erwerbsminderungslagen — und ab Alter 55 ist sie nach § 6 Abs. 3a SGB V praktisch ausgeschlossen. Wer mit 30 wechselt, trifft eine Entscheidung, die im Regelfall bis zum Lebensende gilt.

ab 55

kein Weg zurück

Ab diesem Alter ist die Rückkehr aus der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung gesetzlich praktisch ausgeschlossen. Die Entscheidung für die PKV ist deshalb keine, die man in ein paar Jahren einfach rückgängig macht.

Quelle: § 6 Abs. 3a SGB V

In der GKV kostenlos mitversichert — in der PKV nicht

In der gesetzlichen Kasse sind Kinder über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. In der PKV braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.

Eine vierköpfige Familie, zwei Erwachsene und zwei Kinder. In der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich der Beitrag durch die Kinder nicht — sie sind über § 10 SGB V beitragsfrei mitversichert, solange die Einkommens- und Altersgrenzen eingehalten sind. In der privaten Krankenversicherung gibt es diese Vorschrift nicht: Jede versicherte Person hat einen eigenen Vertrag mit eigenem, alters- und gesundheitsabhängigem Beitrag.

GKV: Beitrag je Kind
0 €
GKV: beitragspflichtige Personen
2 von 4
PKV: Beitrag je Kind
eigener Vertrag
PKV: beitragspflichtige Personen
4 von 4

Das ist der für Familien wichtigste Unterschied und der Grund, warum die PKV-Entscheidung an der Lebensplanung hängt: Bei zwei oder drei Kindern addieren sich die Beiträge, und sie fallen genau in der Lebensphase an, in der das Einkommen ohnehin gebunden ist. Eine Euro-Summe steht hier bewusst nicht — der Kinderbeitrag hängt von Alter und Gesundheitszustand ab, eine erfundene Durchschnittszahl wäre mehr Schaden als Hilfe. Für Beamte relativiert die Beihilfe das Bild deutlich, weil sie einen Großteil der Kosten der Kinder trägt.

Quelle: § 10 SGB V (Familienversicherung, gilt ausschließlich in der GKV), Wortlaut am 11.08.2026 gegengelesen. Keine Beitragszahlen, weil sie tarif-, alters- und gesundheitsabhängig sind — für einen gebundenen Vertreter wäre eine Beitragsangabe zudem ein Preisversprechen.

Leistung im Klartext

Was drin ist — und was nicht.

Kein Prospekt, sondern die Aufteilung, die im Schadenfall zählt. Der letzte Block ist der wichtigste: Was nicht versichert ist, erfährt man sonst erst, wenn es zu spät ist.

Im Vertrag enthalten2
  • Leistung nach vereinbartem Tarif statt Sachleistungsprinzip

    Die PKV erstattet Kosten nach dem vereinbarten Tarif, meist auf Rechnungsbasis: Du zahlst zunächst selbst oder per Abtretung, die Versicherung erstattet anschließend. Umfang, Selbstbeteiligung und Erstattungssätze für Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus und Medikamente stehen ausschließlich im jeweiligen Vertrag — es gibt dazu keinen gesetzlichen Mindeststandard wie in der GKV.

  • Beitrag nach Eintrittsalter und Gesundheit, nicht Einkommen

    Anders als in der GKV bestimmen ausschließlich Alter bei Vertragsschluss und Gesundheitszustand den Beitrag. Ein höheres Einkommen bedeutet keinen höheren Beitrag. Das kann für Gutverdiener günstiger sein als der einkommensabhängige GKV-Höchstbeitrag — ist aber bei Vorerkrankungen auch das Risiko, dass Leistungen ausgeschlossen oder mit Risikozuschlag versehen werden.

Muss man aktiv dazunehmen3
  • Alterungsrückstellungen zur Beitragsdämpfung im Alter

    Ein Teil des Beitrags wird als Alterungsrückstellung angespart, um den Beitragsanstieg im Alter abzufedern (§ 12 Abs. 4a VAG). Beim Wechsel des Tarifs innerhalb derselben oder zu einer anderen PKV-Gesellschaft kann diese Rückstellung mitgenommen werden (§ 149 VAG) — beim Wechsel zurück in die GKV verfällt sie faktisch, weil dieser Weg meist gar nicht mehr offensteht.

  • Basistarif als gesetzliche Auffanglösung

    Jeder PKV-Versicherte hat Anspruch auf den Basistarif: Leistung vergleichbar der GKV, Beitrag höchstens der GKV-Höchstbeitrag (§ 152 VAG). Er ist eine Absicherung nach unten, wenn der ursprüngliche Tarif im Alter unbezahlbar wird — aber keine Rückkehr zur gesetzlichen Kasse und leistungsmäßig meist schwächer als ein guter Volltarif.

  • Jedes Kind: eigener Vertrag, eigener Beitrag

    Die Familienversicherung nach § 10 SGB V existiert in der PKV nicht. Jedes Kind wird mit einem eigenen Beitrag versichert, der sich ebenfalls nach Alter und Gesundheit bei Vertragsschluss richtet. Bei der Familienplanung muss diese Summe von Anfang an mitgerechnet werden — nicht erst, wenn das erste Kind unterwegs ist.

Sinnvoll für manche2
  • Restkostentarif zur Beihilfe für Beamte

    Wer als Beamter Beihilfe bezieht, braucht keine PKV-Vollversicherung, sondern nur eine ergänzende Restkostenversicherung für den nicht von der Beihilfe getragenen Anteil. Das ist meist deutlich günstiger als eine vollwertige PKV und die häufigste sinnvolle PKV-Konstellation überhaupt.

  • Beitragsentlastungstarife für die Rentenzeit

    Zusätzlich zur gesetzlichen Alterungsrückstellung lässt sich freiwillig ein Entlastungstarif einzahlen, der den Beitrag ab einem festgelegten Rentenalter senkt. Sinnvoll für alle, die früh genug wissen, dass sie langfristig in der PKV bleiben — kostet in den Erwerbsjahren zusätzlich, entlastet aber genau in der Phase mit niedrigerem Einkommen.

Ausdrücklich nicht versichert3
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Familie

    Es gibt in der PKV keine Entsprechung zur gesetzlichen Familienversicherung. Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder werden nicht automatisch und nicht beitragsfrei mitversichert — jeder braucht einen eigenen Vertrag. Wer das bei der Planung übersieht, unterschätzt die tatsächliche Familienbelastung erheblich.

  • Ein Beitrag, der einkommensunabhängig gleich bleibt

    Der PKV-Beitrag ist nicht an das Einkommen gekoppelt — er steigt bei Einkommensverlust (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Existenzgründung) nicht automatisch mit ab, wie es die GKV mit ihrem einkommensabhängigen Beitrag tut. Wer plötzlich weniger verdient, zahlt in der PKV trotzdem den vollen vereinbarten Beitrag weiter, sofern kein Tarifwechsel erfolgt.

  • Ein einfacher Weg zurück in die GKV

    Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter engen gesetzlichen Bedingungen möglich, etwa bei erneuter Versicherungspflicht unterhalb bestimmter Alters- und Einkommensgrenzen. Ab Alter 55 ist sie nach § 6 Abs. 3a SGB V praktisch ausgeschlossen — unabhängig davon, wie sich die Lebenssituation seitdem verändert hat.

Zwei Kunden, zwei völlig verschiedene Antworten

Ob die PKV passt, entscheidet die Lebenssituation — nicht ein allgemeiner Rat dafür oder dagegen. Zwei typische, gegensätzliche Fälle aus der Beratung.

Fall A: Beamter im Vorbereitungsdienst, 28 Jahre, ledig, kinderlos, mit Beihilfeanspruch. Fall B: Angestellter, 34 Jahre, verheiratet, zwei Kinder geplant, kein Beihilfeanspruch.

Fall A — Beihilfeanspruch (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)
ja
Fall A — nötiger PKV-Vertrag
nur Restkosten-Tarif zur Beihilfe
Fall B — Beihilfeanspruch
nein
Fall B — bei PKV-Wechsel: Kinder brauchen eigene Verträge
2 zusätzliche Beiträge
Empfehlung
A: PKV sinnvoll — B: GKV meist passender

Für Fall A ist die PKV praktisch die naheliegende Wahl: Die Beihilfe trägt schon einen Großteil, der Restkosten-Tarif ist meist günstig, und ohne eigene Kinder entfällt das Familien-Problem vorerst. Für Fall B kippt die Rechnung: Zwei geplante Kinder bedeuten zwei zusätzliche, eigenständige Beiträge in der PKV — in der GKV wären sie über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert (§ 10 SGB V). Hier rate ich meist zur GKV, auch wenn ein PKV-Wechsel möglich wäre.

Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (Beihilfeanspruch), § 10 SGB V (Familienversicherung nur GKV). Beide Fälle sind typisierte Beratungssituationen, keine echten Kundendaten.

Wie ich arbeite

Was konkret passiert.

  1. Erst die Berechtigung prüfen

    Vor allem anderen steht die Frage, ob ein Wechsel in die PKV überhaupt zulässig ist: Beihilfeanspruch als Beamter, Selbstständigkeit oder Einkommen über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ohne diese Voraussetzung ist das Thema erledigt, bevor es angefangen hat.

  2. Die Lebensplanung ehrlich mitdenken

    Ich frage nach geplanten Kindern, nach der beruflichen Perspektive und danach, wie sicher die Einkommenssituation langfristig ist. Diese Fragen entscheiden mehr über die Passung als der aktuelle Beitragsvergleich — und ich sage auch klar, wenn ich von einem Wechsel abraten würde.

  3. Gesundheitsangaben anonym voranfragen

    Wie bei anderen Gesundheitsversicherungen kläre ich Vorerkrankungen zunächst ohne deinen Namen bei mehreren Anbietern ab. So weißt du vorher, wo Zuschläge oder Ausschlüsse drohen, ohne dass eine Ablehnung dokumentiert wird.

  4. Bei Familie: jedes Kind einzeln rechnen

    Ist Familienplanung Thema, rechne ich die Beiträge für jedes Kind einzeln durch und stelle sie der beitragsfreien GKV-Familienversicherung gegenüber. Erst danach lässt sich seriös sagen, welcher Weg für die Familie günstiger ist.

  5. Alterungsrückstellung und Basistarif erklären, bevor unterschrieben wird

    Bevor ein Vertrag zustande kommt, erkläre ich, wie die Alterungsrückstellung funktioniert, was beim Tarifwechsel innerhalb der PKV mitgenommen werden kann und was der Basistarif als Auffanglösung im Alter leistet — damit die Entscheidung mit offenen Augen getroffen wird.

Aus der Praxis

Sechs Fehler, die richtig Geld kosten.

Das sind die Dinge, die ich am häufigsten sehe. Lies sie durch — auch wenn du danach nicht anrufst, hast du etwas davon.

  1. Nur auf den Einstiegsbeitrag schauen

    Ein niedriger Beitrag mit 28 sagt wenig über den Beitrag mit 60 aus. Ohne ausreichende Alterungsrückstellung oder Entlastungstarif kann der Beitrag im Alter deutlich stärker steigen, als es die eigene Rente verträgt — und zurück in die GKV geht es dann meist nicht mehr.

  2. Die Familienplanung nicht mitrechnen

    Wer mit 30 als Single in die PKV wechselt und mit 35 zwei Kinder hat, zahlt plötzlich drei bis vier eigenständige Beiträge statt einer beitragsfreien Familienversicherung. Diese Rechnung gehört vor den Wechsel, nicht danach.

  3. Die Altersgrenze 55 nicht kennen

    Viele gehen davon aus, notfalls später wieder in die GKV wechseln zu können. Ab 55 ist das nach § 6 Abs. 3a SGB V praktisch ausgeschlossen — wer diese Grenze nicht kennt, trifft die PKV-Entscheidung ohne zu wissen, dass sie faktisch endgültig ist.

  4. Vorerkrankungen bei der Gesundheitsprüfung verschweigen

    Falsche oder unvollständige Angaben können zur Anfechtung des Vertrags führen — genau dann, wenn die Leistung gebraucht wird. Ein Risikozuschlag oder Ausschluss ist unangenehm, aber deutlich besser als ein Vertrag, der im Ernstfall nicht zahlt.

  5. Als Beamter eine Vollversicherung statt Restkostentarif abschließen

    Wer Beihilfe bezieht und trotzdem eine volle PKV ohne Abstimmung auf die Beihilfequote abschließt, zahlt für Leistungen doppelt, die die Beihilfe bereits trägt. Der Restkostentarif muss exakt zur Beihilfequote passen.

  6. Den Wechsel als reine Beitragsfrage behandeln

    Der Beitragsvergleich zum Zeitpunkt des Wechsels ist nur eine von mehreren Fragen. Berechtigung, Familienplanung, Gesundheitszustand und die praktische Unumkehrbarkeit ab 55 wiegen langfristig schwerer als ein paar Euro Unterschied im Einstiegsbeitrag.

Der Lebensverlauf einer PKV-Entscheidung

Die Entscheidung für die PKV wird meist jung getroffen — ihre Konsequenzen zeigen sich erst Jahrzehnte später, wenn die Rückkehr in die GKV nicht mehr möglich ist.

  1. Berufsstart, meist 20er

    Der Wechsel ist einfach und günstig

    Beamte, Selbstständige und Gutverdiener über der Jahresarbeitsentgeltgrenze können in die PKV wechseln (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB V). Jung und gesund ist der Einstiegsbeitrag niedrig, weil er sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand richtet — nicht nach Einkommen wie in der GKV.

  2. Familiengründung

    Jedes Kind bekommt einen eigenen Vertrag

    Anders als in der GKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung (§ 10 SGB V gilt nur dort). Für jedes Kind entsteht ein eigener Beitrag. Bei mehreren Kindern kann die Gesamtbelastung eine GKV-Familie mit Alleinverdiener deutlich unterschreiten oder deutlich übertreffen — das muss konkret gerechnet werden, nicht pauschal angenommen.

  3. Alter 55

    Die Tür zur GKV schließt sich

    Ab diesem Alter ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach § 6 Abs. 3a SGB V praktisch ausgeschlossen. Wer bis hierhin in der PKV war, bleibt es in aller Regel bis zum Lebensende — unabhängig davon, wie sich Einkommen oder Familiensituation seitdem verändert haben.

  4. Rente

    Der Beitrag trifft auf ein niedrigeres Einkommen

    Alterungsrückstellungen (§ 12 Abs. 4a VAG) sollen den Beitrag im Alter dämpfen, wirken aber nicht immer vollständig. Wer die PKV wechselt, kann die Rückstellung innerhalb der PKV mitnehmen (§ 149 VAG) — beim Wechsel in die GKV nicht, weil dieser Weg ja gerade verschlossen ist. Reicht der Beitrag nicht mehr, hilft der Basistarif (§ 152 VAG): Leistung vergleichbar der GKV, Beitrag höchstens der GKV-Höchstbeitrag.

Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB V, § 6 Abs. 3a SGB V, § 10 SGB V, § 12 Abs. 4a VAG, § 149 VAG, § 152 VAG. Am 11.08.2026 im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de gegengelesen.

Häufige Fragen

Was Leute mich zu PKV fragen.

Die Fragen, die im Beratungsgespräch wirklich kommen — kurz beantwortet.

Wer darf überhaupt in die PKV wechseln?

Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jährlich neu festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), sowie Beamte, Richter und Soldaten mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Selbstständige sind ohnehin nicht automatisch in der GKV pflichtversichert und können frei wählen. Die genaue Euro-Grenze für Angestellte ändert sich jedes Jahr und muss zum Zeitpunkt des Wechsels aktuell geprüft werden.

Wovon hängt der Beitrag ab, wenn nicht vom Einkommen?

Vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand bei Vertragsschluss, dazu vom gewählten Leistungsumfang. Je jünger und gesünder beim Einstieg, desto günstiger der Beitrag — und diese Kalkulation bleibt über Jahre stabil, während in der GKV der Beitrag mit dem Einkommen mitwächst. Deshalb kann diese Seite bewusst keine allgemeine Beitragsspanne nennen: Sie wäre für einen 25-Jährigen ohne Vorerkrankung und einen 55-Jährigen mit Vorerkrankungen völlig unterschiedlich und in beiden Fällen ungenau.

Was passiert mit meinen Kindern, wenn ich in die PKV wechsle?

Die beitragsfreie Familienversicherung aus § 10 SGB V gilt ausschließlich in der GKV. Wechselst du selbst in die PKV, braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag mit eigenem, alters- und gesundheitsabhängigem Beitrag. Bei mehreren Kindern ist das der Punkt, der die Gesamtrechnung am stärksten verändert — und der am häufigsten übersehen wird, weil zuerst nur der eigene Beitrag verglichen wird.

Komme ich später wieder zurück in die GKV, wenn es nicht passt?

Nur unter engen Bedingungen, etwa wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder bestimmte Erwerbsminderungslagen eintreten. Ab Alter 55 ist die Rückkehr nach § 6 Abs. 3a SGB V praktisch ausgeschlossen, unabhängig vom Grund. Wer mit 30 oder 35 wechselt, sollte davon ausgehen, dass die Entscheidung bis zum Lebensende gilt.

Was ist der Basistarif und wann brauche ich ihn?

Der Basistarif ist eine gesetzlich vorgeschriebene Auffanglösung: Jeder PKV-Versicherte hat Anspruch darauf, mit Leistungen vergleichbar der GKV und einem Beitrag von höchstens dem GKV-Höchstbeitrag (§ 152 VAG). Er wird relevant, wenn der ursprüngliche Tarif im Alter nicht mehr bezahlbar ist und eine Rückkehr in die GKV nicht mehr möglich ist. Er ersetzt keinen guten Volltarif, sondern verhindert nur den völligen Verlust des Versicherungsschutzes.

Kann ich innerhalb der PKV den Tarif oder die Gesellschaft wechseln?

Ja, und die bereits angesparte Alterungsrückstellung wird dabei mitgenommen (§ 149 VAG) — das gilt für einen Wechsel innerhalb der PKV, nicht für den Weg zurück in die GKV. Ein Tarifwechsel lohnt sich vor allem, wenn der bestehende Tarif im Alter zu teuer wird und ein günstigerer, vergleichbarer Tarif verfügbar ist.

Ich bin Beamter. Brauche ich eine volle PKV oder reicht weniger?

In aller Regel reicht ein Restkostentarif, der genau die Lücke zwischen Beihilfe und tatsächlichen Kosten schließt. Eine volle PKV-Versicherung würde Leistungen doppelt abdecken, die die Beihilfe schon trägt, und ist entsprechend teurer als nötig. Für Beamte ist das die häufigste und meist sinnvollste PKV-Konstellation.

Für wen ist die PKV eher nicht die richtige Wahl?

Typischerweise für jüngere Angestellte mit Familienplanung: Steht der Wunsch nach mehreren Kindern im Raum, kann die Summe der eigenständigen Kinderbeiträge in der PKV die beitragsfreie GKV-Familienversicherung finanziell deutlich schlagen. Auch wer eine unsichere Einkommensentwicklung erwartet, sollte bedenken, dass der PKV-Beitrag bei Einkommensverlust nicht automatisch sinkt. In solchen Fällen rate ich häufig zur GKV, auch wenn ein Wechsel rechtlich möglich wäre.

Nächster Schritt

Ruf einfach an. Ich geh ran.

Und wenn ich beim Kunden bin, ruf ich zurück. Die Erstberatung kostet nichts, auch wenn du danach nichts abschließt. Wenn du gut abgesichert bist, sage ich dir das — das kommt öfter vor, als du denkst.

0821 66600666