Pöppi Rechner
Der Staat zahlt von der Rente, nicht vom Gehalt.
Witwen- und Waisenrenten sind Prozentsätze der Rente des Verstorbenen. Wer jung stirbt, hat kaum Rentenansprüche aufgebaut — deshalb bleibt davon wenig. Dieser Rechner stellt dem den echten Bedarf gegenüber: Restschuld, Kinderjahre, vorhandenes Vermögen.
Deine Zahlen
Schieb die Regler — die Grafik darunter rechnet sofort mit. Voreingestellt ist eine Familie mit einem Neugeborenen und Immobilienkredit.
Was du selbst monatlich netto in den Haushalt bringst. Davon fehlen der Familie 60 % — der Rest waren deine eigenen Lebenshaltungskosten.
Immobilie und sonstige Kredite. Die Bank wartet nicht — dieser Posten ist der Grund, warum die Faustregel so oft zu niedrig liegt.
Tagesgeld, Festgeld, Depot. Nicht die Altersvorsorge und nicht das selbst genutzte Haus — sonst wird derselbe Euro zweimal verplant.
Wird nicht für den Bedarf gebraucht, sondern nur für die Gegenprobe mit der Faustregel — und als Schätzgrundlage, falls du deine Rente nicht eingibst.
Kinder
Sie bestimmen den Versorgungszeitraum — und damit den größten Posten der ganzen Rechnung. Ohne Kinder werden 5 Jahre Übergang angesetzt, mit Kindern bis zum Ende der Ausbildung des jüngsten mit 25.
Je Kind 10 % Halbwaisenrente (§ 48 Abs. 1 SGB VI).
Deine Rente — die Bezugsgröße
Hier entsteht der Irrtum: Die Hinterbliebenenrente ist ein Prozentsatz deiner Rente, nicht deines Gehalts. Den Wert findest du in deiner Renteninformation unter „Rente wegen voller Erwerbsminderung“.
Woran sich die Hinterbliebenenrente bemisst
In den ersten drei Monaten wird die Rente in voller Höhe gezahlt (Sterbevierteljahr, § 67 Nr. 6 SGB VI) — danach greifen diese Sätze. Ohne Einkommensanrechnung des überlebenden Partners gerechnet, also im für dich günstigsten Fall.
Bedarf, Deckung und was offen bleibt
Deine Lücke
604.500 €
Gesamtbedarf
800.000 €
Sinnvolle Versicherungssumme
600.000 €
Auf 10.000 € gerundet, weil Verträge in solchen Stufen geschlossen werden. Größenordnung des Beitrags aus der Beratungspraxis: 200.000 € Summe liegen bei einem 30-jährigen Nichtraucher mit 25 Jahren Laufzeit oft unter 20 € im Monat — das ist eine Erfahrungsgröße, kein Angebot und keine Zusage.
Gegenprobe: die Faustregel „3 bis 5 Jahresbrutto“
Die verbreitete Faustregel kennt weder deine Restschuld noch das Alter deines jüngsten Kindes noch die Höhe der gesetzlichen Rente. Hier steht sie neben der gerechneten Lücke.
› Kompletter Rechenweg — Schritt für Schritt
3.000 € × 60 % × 12 Monate × 25 Jahre. Der Anteil von 60 % ist eine Faustgröße, kein Gesetz: Sie unterstellt, dass etwa 40 % des Nettos die eigenen Lebenshaltungskosten des Verstorbenen waren und mit ihm wegfallen. Der Zeitraum läuft, bis das jüngste Kind mit 25 aus der Ausbildung ist.
Unterhalt 540.000 € + Restschuld 250.000 € + 10.000 € für Bestattung und Nachlassregelung. Die Restschuld steht vorn, weil eine Bank nicht wartet: Ohne Absicherung muss die Familie das Haus im schlechtesten Moment verkaufen.
Große Witwen-/Witwerrente 55 % (§ 46 Abs. 2 SGB VI) = 495 €, dazu 1 × 10 % Halbwaisenrente (§ 48 Abs. 1 SGB VI) = 90 €. Entscheidend ist die Bezugsgröße: gerechnet wird von der RENTE des Verstorbenen (900 €) laut deiner Renteninformation, NICHT von seinem Gehalt. Wer jung stirbt, hat kaum Rentenansprüche aufgebaut — deshalb ist diese Rente bei jungen Familien fast immer klein. In den ersten drei Monaten wird sie in voller Höhe gezahlt (Sterbevierteljahr, § 67 Nr. 6 SGB VI).
495 € × 300 Monate plus 90 € × 300 Monate Waisenrente. Ohne Zinsannahme gerechnet — eine Renditeprognose gehört nicht in eine Bedarfsrechnung.
Bedarf 800.000 € − Vermögen 20.000 € − gesetzliche Leistungen 175.500 €. Das ist die Summe, die eine Risikolebensversicherung abdecken müsste. Angesetzt wird nur frei verfügbares Vermögen: Altersvorsorge gehört nicht dazu, weil sie sonst zweimal verplant wird.
› Welche Annahmen in dieser Rechnung stecken
60 % des Nettoeinkommens
Faustgröße aus der Beratungspraxis, kein Paragraf. Sie unterstellt, dass etwa 40 % des Nettos die eigenen Lebenshaltungskosten des Verstorbenen waren und mit ihm wegfallen.
Versorgung bis 25, ohne Kinder 5 Jahre
Mit Kindern läuft der Zeitraum bis zum Ende der Ausbildung des jüngsten Kindes — das entspricht der Waisenrente bis 27 (§ 48 Abs. 1 SGB VI), hier vorsichtiger mit 25 angesetzt. Ohne Kinder werden 5 Jahre Übergang gerechnet, damit nicht nur die Restschuld zählt.
Keine Zinsen, keine Inflation
Die Hinterbliebenenrente wird nominal aufsummiert, nicht abgezinst. Eine Renditeprognose würde die Lücke fast beliebig steuerbar machen — beides bekannt, beides offengelegt.
Keine Einkommensanrechnung beim Partner
Eigenes Einkommen des überlebenden Partners kann die Witwenrente kürzen (§ 97 SGB VI). Das wird hier nicht abgezogen — die gesetzliche Leistung ist also im günstigsten Fall angesetzt und die gezeigte Lücke damit die Untergrenze.
Näherung für die Rente, wenn das Feld leer bleibt
Dann werden 30 % des Bruttomonatseinkommens angesetzt und in der Anzeige als Schätzung gekennzeichnet. Aus dem Gehalt eine exakte Rente hochzurechnen wäre Kaffeesatz — Entgeltpunkte und Zurechnungszeit hängen am ganzen Erwerbsverlauf.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Zusage über Leistungen oder Beiträge. Die Rechtswerte stehen mit Paragraf, Stand und Quelle unten in der Tabelle. Was ein Vertrag im Einzelfall leistet, steht in seinen Bedingungen.
Was ich dir offen sagen muss
Wichtiger als der Todesfall ist meist der Fall, dass du nicht mehr arbeiten kannst.
Die Reihenfolge
Erst die Arbeitskraft, dann der Todesfall.
Berufsunfähig zu werden ist deutlich wahrscheinlicher als jung zu sterben — und der Schaden trifft dich zusätzlich selbst. Wenn das Geld nur für eins reicht, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zuerst dran. Die Risikolebensversicherung ist dafür so günstig, dass sie danach meist problemlos dazupasst.
Und wann sie überflüssig wird
Ich sage dir auch, wann du sie kündigen kannst.
Ist die Immobilie bezahlt und sind die Kinder aus der Ausbildung, hat dieser Vertrag seinen Zweck erfüllt. Ihn weiterzuzahlen kostet Geld ohne Gegenwert. Wer vor allem einen Kredit absichert, fährt außerdem mit einer fallenden Summe günstiger — sie sinkt mit der Tilgung, weil der Bedarf tatsächlich sinkt.
Worauf es bei der Summe ankommt
Vier Dinge verändern das Ergebnis stärker als dein Gehalt.
Die Restschuld
Der größte Einzelposten bei fast jeder Familie mit Immobilie — und der, den die Faustregel komplett übersieht. Die Bank kürzt die Rate nicht, weil jemand gestorben ist.
Das Alter des jüngsten Kindes
Zwischen einem Neugeborenen und einem 20-Jährigen liegen 5 statt25 Versorgungsjahre. Bei 3.000 € Netto sind das rund 430.000 € Unterschied im Bedarf. Zieh den Regler und schau selbst.
Große oder kleine Witwenrente
55 % dauerhaft oder 25 % für 24 Monate. Bei jungen Paaren ohne Kinder ist die kleine Rente der Regelfall — nimm den Haken weg und sieh, was das ausmacht.
Die Bezugsgröße
Gerechnet wird von deiner Rente, nicht von deinem Gehalt. Wer mit 35 stirbt, hat kaum Entgeltpunkte. Deshalb ist die staatliche Leistung bei jungen Familien fast immer klein.
Und jetzt?
Die Summe ist die Arbeit, nicht der Abschluss.
Wir schauen, ob die Summe konstant bleiben oder mit der Tilgung fallen soll, bringen das Bezugsrecht in Ordnung und klären bei unverheirateten Paaren die Kreuzlösung — dieser Schritt kostet nichts und entscheidet über zehntausende Euro Erbschaftsteuer.
Bring das mit, dann wird es exakt:
- 1Deine Renteninformation — dort steht die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
- 2Den Darlehensstand deiner Bank und die restliche Laufzeit.
- 3Unterlagen zu bestehenden Verträgen, auch aus dem Betrieb.
- 4Ob ihr verheiratet seid — das entscheidet über die Vertragsgestaltung.
Womit gerechnet wirdJede Zahl in diesem Rechner hat einen Paragrafen.13 Werte mit Rechtsgrundlage, Gültigkeitsdatum und Link zur amtlichen Quelle — zum Nachprüfen aufklappen.
Vergleichsportale zeigen dir ein Ergebnis. Ich zeige dir zusätzlich, woher die Werte kommen — mit Rechtsgrundlage, Gültigkeitsdatum und Link zur amtlichen Quelle. Damit kannst du jede Zeile selbst nachprüfen.
| Wert | Betrag | Grundlage | Gilt ab |
|---|---|---|---|
| Aktueller Rentenwert je Entgeltpunkt Zum 1. Juli 2026 um 4,24 % angehoben (vorher 40,79 €). Seit 01.07.2023 gilt ein einheitlicher Wert für West und Ost (§ 255a SGB VI). | 42,52 € | § 1 Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, § 68 SGB VI | 01.07.2026 |
| Durchschnittsentgelt aller Versicherten pro Jahr Vorläufiger Wert für 2026. Wer genau dieses Entgelt verdient, erhält für das Jahr exakt einen Entgeltpunkt. Endgültig festgestellt ist zuletzt 2024 mit 47.085 €. | 51.944 € | § 3 Abs. 2 SVRechGrV 2026, Anlage 1 SGB VI | 01.01.2026 |
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung pro Jahr 8.450 € im Monat, seit 2025 bundeseinheitlich. Einkommen darüber erhöht die Rente nicht mehr — deshalb ist die Lücke bei hohen Einkommen relativ größer. Maximal erreichbar sind 1,9521 Entgeltpunkte im Jahr. | 101.400 € | § 4 SVRechGrV 2026, § 159 SGB VI | 01.01.2026 |
| Sicherungsniveau vor Steuern Haltelinie gesetzlich zugesichert bis 2031. | 48 % | § 154 Abs. 3 SGB VI | 01.01.2025 |
| Regelaltersgrenze Wird stufenweise angehoben; für Jahrgänge ab 1964 gilt 67 Jahre. | 67 Jahre | § 35 SGB VI | 01.01.2031 |
| Abschlag je Monat vorzeitigen Rentenbeginns Gilt dauerhaft, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze. | 0,3 % | § 77 Abs. 2 SGB VI | 01.01.2025 |
| Zuschlag je Monat späteren Rentenbeginns | 0,5 % | § 77 Abs. 2 SGB VI | 01.01.2025 |
| Große Witwen-/Witwerrente 55 % der Rente des Verstorbenen — Voraussetzung: eigenes Alter ab 47, oder Kindererziehung, oder eigene Erwerbsminderung. | 55 % | § 46 Abs. 2 SGB VI | 01.01.2025 |
| Kleine Witwen-/Witwerrente 25 % und nur für 24 Monate, wenn die Voraussetzungen der großen Rente nicht erfüllt sind. | 25 % | § 46 Abs. 1 SGB VI | 01.01.2025 |
| Halbwaisenrente 10 % der Rente des Verstorbenen, wenn ein Elternteil noch lebt. Bis 18, bei Ausbildung oder Studium bis 27. | 10 % | § 48 Abs. 1 SGB VI | 01.01.2025 |
| Vollwaisenrente | 20 % | § 48 Abs. 2 SGB VI | 01.01.2025 |
| Sterbevierteljahr in Monaten In den ersten drei Monaten wird die Rente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt, ohne Einkommensanrechnung. | 3 Monate | § 67 Nr. 6 SGB VI | 01.01.2025 |
| Altersgrenze für die große Witwenrente Wird stufenweise angehoben, Endstand 47 Jahre. | 47 Jahre | § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI | 01.01.2029 |
Alle Werte zuletzt gegen die Quellen geprüft am 07.08.2026. Sozialversicherungswerte ändern sich zum 1. Januar, der Rentenwert zum 1. Juli. Findest du einen veralteten Wert, sag es mir — ich korrigiere ihn und schreibe dir zurück, was sich geändert hat.
Häufige Fragen
Was du zur Rechnung wissen solltest
›Warum rechnet der Rechner die Hinterbliebenenrente von der Rente und nicht vom Gehalt?
Weil das Gesetz es so macht. Die große Witwen- und Witwerrente beträgt 55 Prozent der RENTE des Verstorbenen (§ 46 Abs. 2 SGB VI), die kleine 25 Prozent und nur für 24 Monate (§ 46 Abs. 1 SGB VI), je Kind kommen 10 Prozent Halbwaisenrente dazu (§ 48 Abs. 1 SGB VI). Bezugsgröße ist nie das Gehalt. Wer mit 35 stirbt, hat kaum Entgeltpunkte gesammelt — von einer kleinen Zahl 55 Prozent zu bekommen bleibt eine kleine Zahl. Genau dieser Denkfehler ist der Grund, warum die meisten die staatliche Leistung im Todesfall überschätzen.
›Wo finde ich die Rente, die ich eintragen soll?
In deiner Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, in der Zeile „Rente wegen voller Erwerbsminderung“. Das ist der belastbarste Näherungswert für die Rente, an der sich die Hinterbliebenenrente bemisst. Wenn du das Schreiben nicht zur Hand hast, lässt du das Feld leer: Dann rechnet der Rechner mit knapp einem Drittel deines Bruttoeinkommens und schreibt sichtbar dazu, dass es eine Schätzung ist. Erfundene Präzision gibt es hier nicht.
›Warum wird nicht einfach die Faustregel „drei bis fünf Jahresbrutto“ genommen?
Weil sie das Entscheidende nicht kennt: die Restschuld auf der Immobilie und das Alter des jüngsten Kindes. Beides bestimmt den Bedarf stärker als das Einkommen. In der voreingestellten Beispielfamilie ergibt die Faustregel 165.000 bis 275.000 Euro, gerechnet sind es 604.500 Euro — also weniger als die Hälfte. Die Faustregel ist als Gegenprobe brauchbar, als Grundlage für eine Vertragssumme nicht.
›Warum wird mit 60 Prozent des Nettoeinkommens gerechnet?
Weil ein Teil des Haushaltsnettos die eigenen Lebenshaltungskosten des Verstorbenen waren und mit ihm wegfällt. Verbreitete Größe dafür sind 60 Prozent, die der Familie fehlen. Das ist eine Faustgröße aus der Beratungspraxis und ausdrücklich kein Paragraf — deshalb steht sie hier offen im Rechenweg und nicht versteckt in der Formel.
›Warum wird ohne Zinsen gerechnet?
Weil eine Renditeprognose in einer Bedarfsrechnung nichts zu suchen hat. Würde ich die Hinterbliebenenrente abzinsen oder eine Anlagerendite auf die Versicherungssumme unterstellen, könnte ich die Lücke fast beliebig groß oder klein rechnen. Der Rechner addiert deshalb nominal und lässt die Inflation außen vor — beides bekannt und beides offengelegt.
›Welches Vermögen darf ich abziehen?
Nur frei verfügbares: Tagesgeld, Festgeld, Depot, verfügbare Bausparsumme. Nicht die Altersvorsorge, nicht die selbst genutzte Immobilie und nicht das Auto. Sonst wird derselbe Euro zweimal verplant — einmal für die Rente und einmal für den Todesfall. Beim Abzug bin ich bewusst streng, weil eine zu klein gerechnete Lücke der teurere Fehler ist.
›Was kostet eine solche Summe?
Größenordnung aus der Beratungspraxis, kein Angebot und keine Zusage: 200.000 Euro Summe liegen bei einem 30-jährigen Nichtraucher mit 25 Jahren Laufzeit oft unter 20 Euro im Monat. Der Beitrag hängt an Alter, Laufzeit, Rauchen, Gesundheit, Beruf und daran, ob die Summe konstant bleibt oder mit der Tilgung fällt. Eine konkrete Zahl kann ich erst nach deinen Angaben nennen — deshalb stehen hier keine Tarife und keine Preise.
›Wird etwas gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser, es wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Erst wenn du eine persönliche Auswertung willst, schickst du mir deine Zahlen — freiwillig.
