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Da bin ich versichert!

Lebensversicherung

Dein alter Vertrag ist wertvoller, als er aussieht.

Die klassische Kapitallebensversicherung wird kaum noch neu verkauft — aber Millionen Altverträge laufen weiter, und viele davon haben Eigenschaften, die heute niemand mehr bekommt: einen festen Zins von bis zu 4 % und komplett steuerfreie Erträge. Bevor du an Kündigung denkst, lohnt ein genauer Blick auf das Abschlussjahr.

Vertrag vor 2005
Erträge oft steuerfrei
Garantiezins
bei alten Verträgen bis 4 %
Kündigen
fast nie sinnvoll
Neu abschließen
Schutz und Sparen trennen

Worum es geht

Ein Vertrag, den es heute nicht mehr gibt

Die klassische Kapitallebensversicherung verspricht zwei Dinge in einem Vertrag: einen festen Zins auf den Sparanteil und eine Todesfallsumme, falls der Versicherte vorher stirbt. Neue Verträge dieser Art werden kaum noch verkauft, weil der gesetzliche Höchstrechnungszins seit den 1990er-Jahren stark gefallen ist — von 4,0 % auf zuletzt 0,25 %, seit 2025 wieder leicht gestiegen auf 1,0 %. Was heute an Zins möglich ist, hat mit dem, was Altverträge zusagen, wenig zu tun.

Wer vor 2005 abgeschlossen hat, hält damit ein Papier in der Hand, das zwei Vorteile gleichzeitig bietet: einen lebenslang garantierten Zins von bis zu 4 % und — bei Laufzeit ab 12 Jahren und mindestens 5 Jahren Beitragszahlung — komplett steuerfreie Erträge. Diese Kombination ist an einen exakten Stichtag gebunden, den 31.12.2004, und wird es so nie wieder geben.

Genau deshalb ist eine Kündigung fast immer ein Fehler. Wer einen laufenden Vertrag mit Garantiezins gegen Bargeld tauscht, das dann neu angelegt werden muss, tauscht eine sichere, hohe Verzinsung gegen die Unsicherheit des heutigen Zinsniveaus — und zahlt oft noch einen Stornoabzug dafür.

Bei Verträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden oder erst abgeschlossen werden sollen, stellt sich eine andere Frage: Lohnt es sich überhaupt noch, Sparen und Todesfallschutz in einem Produkt zu bündeln? Meist nicht — eine Risikolebensversicherung für den Todesfallschutz und ein separater Sparplan für den Vermögensaufbau lassen sich unabhängig voneinander anpassen, kündigen oder erhöhen, und jeder Teil ist für seinen Zweck günstiger.

1,0 %

Höchstrechnungszins seit 2025

so wenig darf ein NEU abgeschlossener Vertrag heute noch garantieren. Verträge aus den 1990ern durften bis zu 4 % zusagen — das Vierfache, lebenslang garantiert.

Quelle: § 2 Deckungsrückstellungsverordnung; Historie: 4,00 % (07/1994–06/2000) bis 1,00 % (seit 01/2025)

Der Höchstrechnungszins über 30 Jahre

Der gesetzliche Höchstzins für neue Verträge ist von 4,0 % auf 0,25 % gefallen und seit 2025 wieder leicht gestiegen. Ein Vertrag aus den 1990ern zahlt seinen alten Zins weiter — unabhängig davon, was heute gilt.

  1. 1994–2000

    4,0 % — die Verträge, um die es hier geht

    Wer in dieser Zeit abgeschlossen hat, hat einen Zins gesichert, der heute nirgendwo mehr angeboten wird — garantiert für die gesamte Restlaufzeit.

  2. 2004 / 2005

    Der Steuerstichtag

    Verträge bis 31.12.2004 behalten die alte Steuerregel: Erträge nach 12 Jahren Laufzeit und 5 Jahren Beitragszahlung komplett steuerfrei. Ab 2005 gilt eine deutlich schlechtere Regel.

  3. 2022

    0,25 % — der Tiefpunkt für Neuverträge

    In diesem Jahr abgeschlossene Verträge durften höchstens ein Sechzehntel des Zinses von 1994 zusagen.

  4. seit 2025

    1,0 % — leichte Erholung

    Der Zins für neue Verträge ist wieder gestiegen, bleibt aber weit unter dem, was Altverträge garantieren.

Quelle: § 2 Deckungsrückstellungsverordnung, Verordnungen des BMF für die jeweiligen Jahre; Übersicht gegengeprüft gegen de.wikipedia.org/wiki/Höchstrechnungszins (Stand der Prüfung 11.08.2026).

Leistung im Klartext

Was drin ist — und was nicht.

Kein Prospekt, sondern die Aufteilung, die im Schadenfall zählt. Der letzte Block ist der wichtigste: Was nicht versichert ist, erfährt man sonst erst, wenn es zu spät ist.

Im Vertrag enthalten2
  • Garantierter Zins auf den Sparanteil

    Der in der Police genannte Rechnungszins gilt für die gesamte Vertragslaufzeit unabhängig vom Marktzins. Bei Altverträgen aus den 1990ern sind das bis zu 4 % — ein Wert, den kein heute neu abgeschlossener Vertrag mehr bieten darf.

  • Todesfallsumme neben dem Sparanteil

    Stirbt der Versicherte während der Laufzeit, wird zusätzlich zum angesparten Guthaben eine vereinbarte Todesfallsumme fällig. Diese Doppelfunktion ist der Grund, warum der Vertrag für reinen Sparzweck teurer ist als ein Banksparplan und für reinen Todesfallschutz teurer als eine Risikolebensversicherung.

Muss man aktiv dazunehmen3
  • Steuerfreiheit bei Altverträgen prüfen lassen

    Nur Verträge mit Abschluss vor dem 01.01.2005, mindestens 12 Jahren Laufzeit und mindestens 5 Jahren laufender Beitragszahlung sind nach der alten Fassung von § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG vollständig steuerfrei. Ob dein Vertrag alle drei Bedingungen erfüllt, steht im Antrag und in der Police — das lohnt sich vor jeder Entscheidung zu klären.

  • Bezugsrecht statt Nachlass

    Genau wie bei der Risikolebensversicherung entscheidet ein sauber gesetztes Bezugsrecht, ob die Auszahlung direkt bei den benannten Personen landet oder erst in den Nachlass fällt und dort der Erbschaftsteuer unterliegt. Unverheiratete Partner haben nur 20.000 € Freibetrag — ein Bruchteil dessen, was Ehepartner (500.000 €) oder Kinder (400.000 €) haben.

  • Widerspruchsrecht bei fehlerhafter Belehrung

    Verträge aus den 1990er- und frühen 2000er-Jahren hatten teilweise fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen. War die Belehrung fehlerhaft, kann das Widerspruchsrecht bis heute fortbestehen — das ist der einzige Fall, in dem eine nachträgliche Prüfung finanziell mehr bringen kann als Fortführung oder Verkauf. Ob das zutrifft, muss ein Blick in die konkreten Vertragsunterlagen zeigen.

Sinnvoll für manche4
  • Beitragsfrei stellen

    Statt zu kündigen kann die Beitragszahlung eingestellt werden, ohne den Vertrag zu beenden: Das bisher angesparte Guthaben bleibt im Vertrag und wird weiter mit dem vereinbarten Zins verzinst, nur die Todesfallsumme sinkt entsprechend. Sinnvoll, wenn der Beitrag aktuell nicht mehr tragbar ist, der Zins aber erhalten bleiben soll.

  • Beitrag herabsetzen

    Statt ganz auf Beitragsfreistellung zu gehen, lässt sich der laufende Beitrag oft auch nur reduzieren. Der Vertrag läuft mit geringerem Sparanteil weiter, der Garantiezins bleibt für den bereits angesparten Teil erhalten.

  • Beitragsdepot statt neuer Beiträge

    Manche Verträge erlauben, künftige Beiträge aus einem separat verzinsten Depot statt aus dem laufenden Einkommen zu entnehmen — praktisch, wenn eine Einkommenslücke absehbar ist, der Vertrag aber nicht angetastet werden soll.

  • Policenverkauf statt Kündigung

    Ein spezialisierter Ankäufer zahlt für einen laufenden Altvertrag oft mehr als der Rückkaufswert bei Kündigung, weil er die Police weiterführt statt sie aufzulösen. Bei Verträgen mit hohem Garantiezins ist das regelmäßig die bessere Alternative zur Kündigung, wenn Geld gebraucht wird.

Ausdrücklich nicht versichert2
  • Kündigung als erste Option

    Kündigen ist bei einem Altvertrag mit hohem Garantiezins fast immer die schlechteste der verfügbaren Wege — schlechter als beitragsfrei stellen, herabsetzen, das Beitragsdepot oder den Verkauf. Ein gekündigter Vertrag verliert die steuerliche Privilegierung endgültig und lässt sich nicht rückgängig machen.

  • Steuerfreiheit ohne Prüfung unterstellen

    Nicht jeder alte Vertrag ist automatisch steuerfrei — Laufzeit unter 12 Jahren, weniger als 5 Jahre Beitragszahlung oder Abschluss ab 2005 setzen die Vergünstigung außer Kraft. Das muss anhand der konkreten Police geprüft werden, nicht pauschal angenommen.

Was eine Kündigung wirklich kostet

Beispielrechnung für einen typischen Altvertrag: 1997 abgeschlossen, noch 8 Jahre Restlaufzeit, 4 % Garantiezins, 40.000 € Rückkaufswert bei Kündigung.

Ein Vertrag von 1997 mit 4 % Garantiezins und Ablauf 2034 hat aktuell einen Rückkaufswert von 40.000 €. Bei Fortführung bis zum Ende wären es rechnerisch rund 54.000 € — 4 % Zins über 8 Jahre auf die Sparanteile, plus Überschussbeteiligung, die hier bewusst nicht mitgerechnet ist, weil sie nicht garantiert ist.

Rückkaufswert bei Kündigung heute
40.000 €
Vertragswert bei Fortführung bis Ablauf (nur Garantiezins)
54.000 €
Differenz — Preis der Kündigung
14.000 €

Wer kündigt, verzichtet nicht nur auf künftigen Zins, sondern verkauft auch unter dem rechnerischen Wert des Vertrags — Versicherer ziehen bei vorzeitiger Kündigung zusätzlich Stornoabzüge ab. Beitragsfrei stellen oder herabsetzen kostet diesen Unterschied nicht, weil der bereits angesparte Betrag im Vertrag bleibt und weiter mit 4 % verzinst wird.

Quelle: Vereinfachte Modellrechnung mit dem in der Police genannten Garantiezins von 4 % über die Restlaufzeit; reale Werte stehen ausschließlich in der jährlichen Standmitteilung des jeweiligen Vertrags.

Wie ich arbeite

Was konkret passiert.

  1. Wir prüfen das Abschlussdatum und die Vertragsbedingungen

    Entscheidend ist, ob der Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, wie hoch der garantierte Rechnungszins ist und ob die Bedingungen für die Steuerfreiheit erfüllt sind. Das steht im Antrag und in den jährlichen Standmitteilungen.

  2. Wir rechnen Fortführung gegen Kündigung

    Mit dem tatsächlichen Rückkaufswert und dem garantierten Zins aus der Standmitteilung lässt sich ausrechnen, was eine Kündigung wirklich kostet — nicht nur, was sie auszahlt.

  3. Wir prüfen die Widerrufsbelehrung

    Bei älteren Verträgen lohnt ein Blick auf die ursprüngliche Belehrung. War sie fehlerhaft, kann das Widerspruchsrecht bis heute bestehen — mit anderen finanziellen Folgen als eine normale Kündigung.

  4. Wir bringen das Bezugsrecht in Ordnung

    Wie bei der Risikolebensversicherung entscheidet die Zuordnung, ob die Auszahlung im Todesfall direkt bei den gewünschten Personen landet oder erst in den Nachlass fällt.

  5. Bei Neuverträgen prüfen wir die Trennung

    Für alle, die noch keinen Altvertrag haben: Wir rechnen durch, ob eine getrennte Lösung aus Risikolebensversicherung und Sparplan günstiger ist als ein neues Bündelprodukt — das ist in aller Regel der Fall.

Aus der Praxis

Fünf Fehler, die richtig Geld kosten.

Das sind die Dinge, die ich am häufigsten sehe. Lies sie durch — auch wenn du danach nicht anrufst, hast du etwas davon.

  1. Einen Altvertrag ungeprüft kündigen

    Der Rückkaufswert bei Kündigung liegt fast immer unter dem, was der Vertrag bei Fortführung bis zum Ende wert wäre — zusätzlich zu Stornoabzügen. Wer Geld braucht, hat mit Beitragsfreistellung, Herabsetzung, Beitragsdepot oder Verkauf bessere Alternativen.

  2. Die Steuerfreiheit annehmen, ohne die drei Bedingungen zu prüfen

    Abschluss vor 2005, mindestens 12 Jahre Laufzeit, mindestens 5 Jahre Beitragszahlung — fehlt eine dieser drei Bedingungen, greift die alte, günstigere Steuerregel nicht.

  3. Neuvertrag ohne Trennung von Sparen und Schutz abschließen

    Wer heute noch Sparen und Todesfallschutz in einem Produkt bündelt, zahlt für beide Teile mehr, als wenn er eine Risikolebensversicherung und einen Sparplan getrennt abschließt — und kann keinen der beiden Teile unabhängig anpassen.

  4. Bezugsrecht nicht klären

    Ohne saubere Zuordnung fällt die Auszahlung im Todesfall in den Nachlass. Bei unverheirateten Partnern bedeutet das einen Freibetrag von nur 20.000 € statt 500.000 € bei Ehepartnern — der Rest wird mit bis zu 30 % besteuert.

  5. Die Widerrufsbelehrung nie angeschaut haben

    Bei Verträgen aus den 1990er- und frühen 2000er-Jahren war die Belehrung teilweise fehlerhaft. Das kann bis heute Auswirkungen haben — ein Blick in die alten Unterlagen kostet nichts und kann sich lohnen.

Wer die Auszahlung ohne Bezugsrecht bekommt

Ohne saubere Gestaltung fällt die Auszahlung in den Nachlass. Der Freibetrag entscheidet, wie viel davon erbschaftsteuerfrei bleibt — und er ist bei unverheirateten Partnern ein Bruchteil dessen, was Ehepartner haben.

Freibetrag Ehepartner500.000 €

in aller Regel unkritisch (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Freibetrag Kinder400.000 €

§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Freibetrag unverheiratete Partner20.000 €

Steuerklasse III, § 15 Abs. 1 ErbStG — der Rest wird mit bis zu 30 % besteuert

Quelle: § 16 ErbStG, § 15 Abs. 1 ErbStG. Betont ist der Freibetrag unverheirateter Partner — er ist der Grund, warum die Gestaltung des Bezugsrechts über zehntausende Euro entscheidet.

Häufige Fragen

Was Leute mich zu Lebensversicherung fragen.

Die Fragen, die im Beratungsgespräch wirklich kommen — kurz beantwortet.

Ab wann ist meine Kapitallebensversicherung steuerfrei?

Bei Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005 sind die Erträge nach der damals geltenden Fassung von § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerfrei, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und mindestens 5 Jahre lang laufend Beiträge gezahlt wurden. Bei Verträgen ab 2005 gilt eine andere, deutlich engere Regel — dort ist bei Auszahlung ab einem bestimmten Mindestalter und Mindestlaufzeit meist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig, sonst der volle Ertrag.

Was bedeutet Garantiezins bei einem Altvertrag genau?

Der in der Police genannte Rechnungszins gilt für die gesamte Restlaufzeit, unabhängig davon, wie sich der Marktzins entwickelt. Verträge aus den Jahren 1994 bis 2000 durften bis zu 4,0 % garantieren — der seither gesetzlich erlaubte Höchstzins für NEUE Verträge ist zwischenzeitlich auf 0,25 % gefallen und liegt seit 2025 bei 1,0 %. Der Altvertrag behält seinen ursprünglichen Zins unabhängig davon.

Soll ich meine Lebensversicherung kündigen, wenn ich Geld brauche?

In den meisten Fällen nicht als erste Wahl. Der Rückkaufswert liegt regelmäßig unter dem rechnerischen Wert bei Fortführung, und Versicherer ziehen oft zusätzlich einen Stornoabzug ab. Beitragsfrei stellen, den Beitrag herabsetzen, ein vorhandenes Beitragsdepot nutzen oder den Vertrag an einen spezialisierten Ankäufer verkaufen sind in der Regel die wirtschaftlich besseren Wege.

Was ist ein Widerspruchsrecht bei einer alten Lebensversicherung?

Verträge aus den 1990er- und frühen 2000er-Jahren hatten teilweise fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen. War die Belehrung fehlerhaft, kann das Widerrufsrecht in bestimmten Fällen bis heute fortbestehen. Das ist der einzige Fall, in dem eine nachträgliche Prüfung finanziell interessanter sein kann als eine normale Kündigung — ob das zutrifft, zeigt nur ein Blick in die konkreten Vertragsunterlagen.

Lohnt sich eine neue Kapitallebensversicherung heute noch?

Für die meisten eher nicht. Der gesetzliche Höchstrechnungszins liegt seit 2025 bei 1,0 % — weit unter dem, was Altverträge aus den 1990ern bieten. Wer heute Vermögen aufbauen und sich gegen den Todesfall absichern möchte, kommt mit einer getrennten Lösung aus Risikolebensversicherung und einem eigenständigen Sparplan meist günstiger weg, weil beide Teile unabhängig voneinander anpassbar sind.

Wer bekommt die Auszahlung im Todesfall — und wird sie versteuert?

Das entscheidet das Bezugsrecht im Vertrag. Ist es sauber gesetzt, geht die Summe direkt an die benannte Person, unabhängig vom Nachlass. Fehlt ein Bezugsrecht, fällt die Summe in den Nachlass und unterliegt der Erbschaftsteuer — mit einem Freibetrag von 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder, aber nur 20.000 € für unverheiratete Partner. Bei unverheirateten Paaren lohnt deshalb dieselbe Kreuzlösung wie bei der Risikolebensversicherung.

Nächster Schritt

Ruf einfach an. Ich geh ran.

Und wenn ich beim Kunden bin, ruf ich zurück. Die Erstberatung kostet nichts, auch wenn du danach nichts abschließt. Wenn du gut abgesichert bist, sage ich dir das — das kommt öfter vor, als du denkst.

0821 66600666