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Da bin ich versichert!

Krankentagegeld

Ab Woche sieben zahlt die Kasse weniger.

Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Danach kommt Krankengeld — und das ist deutlich weniger, als die meisten erwarten. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, verliert am stärksten. Das Krankentagegeld schließt genau diese Lücke, und zwar für die Zeit, in der du noch krank bist und noch keine Rente bekommst.

Zahlt ab
der 7. Krankheitswoche
Einkommenslücke
rund 21 % vom Netto
Krankengeld endet
nach 78 Wochen
Besonders wichtig für
Gutverdiener, Selbstständige

Worum es geht

Die Lücke, die erst nach sechs Wochen auffällt

Solange der Arbeitgeber zahlt, ist alles unauffällig: 6 Wochen volles Gehalt, gesetzlich garantiert (§ 3 Abs. 1 EFZG). Erst danach übernimmt die Krankenkasse — und dort gilt eine andere Rechnung: 70 % des Bruttoentgelts, höchstens aber 90 % des Nettos (§ 47 Abs. 1 SGB V).

Und dabei bleibt es nicht: Vom Krankengeld gehen noch 12,25 % für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Kinderlose zahlen den halben Pflegezuschlag mit. Unterm Strich bleiben rund 79 Prozent des gewohnten Nettos — bei 48.000 € brutto fehlen so 562 € jeden Monat, und das über bis zu 72 Wochen.

Der Punkt, den fast niemand kennt: Diese 79 Prozent gelten nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das Krankengeld wird aus einem gedeckelten Bruttoentgelt gebildet, deshalb sinkt die Quote oberhalb davon. Bei 120.000 € brutto bleiben statt 79 nur 63 Prozent — die Lücke wächst von 562 € auf 2.079 € im Monat. Wer gut verdient, verliert also nicht proportional mehr, sondern überproportional.

Die dritte Stufe ist die härteste: Nach 78 Wochen endet das Krankengeld vollständig, gleichgültig wie es dir geht. Das nennt sich Aussteuerung, und danach kommt nichts von allein. Eine Erwerbsminderungsrente muss beantragt werden, dauert Monate und wird oft abgelehnt. Krankentagegeld deckt die Zeit davor — die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zeit danach. Beide zusammen ergeben eine durchgehende Linie, einzeln bleibt immer eine Phase offen.

79 %

vom Netto

so viel bleibt beim Krankengeld typischerweise übrig — nach Abzug von Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeiträgen. Über der Beitragsbemessungsgrenze deutlich weniger.

Quelle: § 47 Abs. 1 SGB V (70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto), Abzüge 12,25 %; eigene Rechnung mit berechnePhasen()

Was ab der siebten Woche übrig bleibt

Beispiel: 48.000 € brutto im Jahr. Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber voll — danach greift Krankengeld, und davon gehen noch Sozialbeiträge ab.

Netto, solange du arbeitest2.671 €

geschätzt aus 48.000 € brutto, Steuerklasse I. Diese Summe zahlt der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen unverändert weiter (§ 3 Abs. 1 EFZG).

Krankengeld nach Abzügen2.109 €

70 % vom Brutto, gedeckelt auf 90 % vom Netto (§ 47 Abs. 1 SGB V) — davon gehen 12,25 % Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeiträge ab.

Das fehlt dir jeden Monat562 €

rund 21 % des Nettos, und das über bis zu 72 Wochen. Miete, Rate und Versicherungen laufen unverändert weiter.

Quelle: § 47 Abs. 1 SGB V, § 3 Abs. 1 EFZG. Eigene Rechnung mit berechnePhasen() aus lib/rechtswerte.ts, Werte dort mit Paragraf und Prüfdatum. Deine Zahlen weichen ab — der BU-Rechner rechnet sie durch.

Leistung im Klartext

Was drin ist — und was nicht.

Kein Prospekt, sondern die Aufteilung, die im Schadenfall zählt. Der letzte Block ist der wichtigste: Was nicht versichert ist, erfährt man sonst erst, wenn es zu spät ist.

Im Vertrag enthalten2
  • Fester Tagessatz ab dem vereinbarten Tag

    Du vereinbarst einen Betrag pro Kalendertag, der ab einem festgelegten Zeitpunkt gezahlt wird — bei Angestellten üblicherweise ab dem 43. Tag, also passend zum Ende der Lohnfortzahlung. Gezahlt wird für jeden Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, auch am Wochenende. Die Leistung ist steuerfrei und wird nicht auf das Krankengeld angerechnet.

  • Ende bei Wiederaufnahme oder Berufsunfähigkeit

    Die Zahlung läuft, bis du wieder arbeitsfähig bist. Wird Berufsunfähigkeit festgestellt, endet das Krankentagegeld — dafür ist es nicht gedacht. Genau an dieser Stelle muss die BU-Rente greifen, sonst entsteht ein Loch zwischen den beiden Verträgen. Beim Abschluss prüfen, wie der Übergang in den Bedingungen geregelt ist.

Muss man aktiv dazunehmen3
  • Die richtige Höhe: Lücke, nicht Wunsch

    Versicherbar ist nur, was tatsächlich fehlt — das Nettoeinkommen ist die Obergrenze. Wer zu viel abschließt, bekommt im Leistungsfall gekürzt, weil eine Überversicherung nicht zulässig ist. Wer zu wenig abschließt, merkt es erst nach sechs Wochen. Deshalb wird der Tagessatz aus der gerechneten Lücke abgeleitet, nicht geschätzt.

  • Nachversicherung bei Gehaltssprüngen

    Steigt dein Einkommen, wächst die Lücke — der vereinbarte Tagessatz nicht. Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt die Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung. Ohne sie steht bei jeder Erhöhung eine neue Prüfung an, und bis dahin hat sich der Gesundheitszustand meist verändert. Umgekehrt gilt: Sinkt das Einkommen, muss der Satz herunter, sonst zahlst du für eine Leistung, die nicht ausgezahlt werden darf.

  • Selbstständige brauchen es doppelt dringend

    Freiwillig gesetzlich Versicherte haben Krankengeld nur mit einer Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V — und dann erst ab der siebten Woche. Ohne diese Erklärung gibt es vom ersten Tag an nichts. Für Selbstständige ist ein Krankentagegeld deshalb oft die einzige Absicherung überhaupt, und der Karenztag kann früher gesetzt werden, teils ab Tag 15 oder 22.

Sinnvoll für manche2
  • Früherer Beginn statt ab Tag 43

    Wer keinen Arbeitgeber hinter sich hat oder eine kurze Lohnfortzahlung, kann den Beginn nach vorne legen. Das kostet mehr Beitrag, weil kurze Ausfälle deutlich häufiger sind als lange. Für Angestellte mit gesetzlichen sechs Wochen ist ein früherer Beginn meist unnötig — dort ist der 43. Tag der wirtschaftlich richtige Punkt.

  • Kur- und Reha-Zeiten mitversichern

    Manche Verträge zahlen auch während stationärer Reha oder Kur, andere nicht. Wer ein Rückenleiden oder eine chronische Erkrankung hat, sollte das prüfen — genau dort fallen solche Zeiten an. Kein Muss, aber eine der Klauseln, die im Ernstfall über Wochen Leistung entscheiden.

Ausdrücklich nicht versichert3
  • Teilweise Arbeitsunfähigkeit

    Krankentagegeld setzt in der Regel vollständige Arbeitsunfähigkeit voraus. Wer halbtags arbeiten kann, bekommt meist nichts — im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die ab 50 Prozent leistet. Eine Ausnahme ist die stufenweise Wiedereingliederung, die viele Verträge inzwischen einschließen; das steht aber nicht überall drin.

  • Der Zustand nach der Aussteuerung

    Endet das Krankengeld nach 78 Wochen und liegt Berufsunfähigkeit vor, endet auch das Krankentagegeld. Es ist eine Brücke über die Krankheitsphase, keine Rente. Wer diese Lücke nicht mit einer BU-Versicherung schließt, hat den teureren Fall ungedeckt — deshalb steht die BU auf dieser Seite bewusst vor dem Krankentagegeld.

  • Krankheiten, die bei Abschluss schon da waren

    Vorerkrankungen werden entweder ausgeschlossen, mit Zuschlag versehen oder führen zur Ablehnung. Wer eine laufende Behandlung verschweigt, riskiert die Leistungsfreiheit genau in dem Fall, für den er den Vertrag abgeschlossen hat. Lieber alles angeben und bei Unsicherheit anonym voranfragen.

Warum Gutverdiener am härtesten getroffen werden

Die Faustregel „dir fehlen rund 20 Prozent" gilt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Darüber bricht die Quote ein — hier 120.000 € brutto im Jahr.

Das Krankengeld wird aus dem Bruttoentgelt gebildet, aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (69.750 € im Jahr). Wer mehr verdient, bekommt trotzdem nur den Höchstsatz — der 90-%-Netto-Deckel greift dann gar nicht mehr, weil das gedeckelte Brutto vorher begrenzt.

Netto bei 120.000 € brutto
5.649 €
Höchstkrankengeld brutto (69.750 / 12 × 70 %)
4.069 €
Renten-, Arbeitslosen- und Pflegebeiträge
−498 €
Krankengeld netto
3.570 €
Monatliche Lücke
2.079 €

Statt 21 Prozent fehlen hier 37 Prozent des Nettos — die Quote sinkt von 79 auf 63 Prozent. Über 72 Wochen summiert sich das auf rund 150.000 € entgangenes Einkommen. Genau deshalb ist Krankentagegeld für Gutverdiener kein Komfortbaustein, sondern der wichtigste nach der Berufsunfähigkeitsversicherung. Und es ist der Fall, den keine Faustregel abbildet.

Quelle: Eigene Rechnung mit berechnePhasen(): Beitragsbemessungsgrenze KV 69.750 € (lib/rechtswerte.ts, mit Paragraf und Stand), Krankengeldsatz § 47 Abs. 1 SGB V, Abzüge 12,25 %. Nettoschätzung Steuerklasse I ohne Kirchensteuer.

Rechner · kostenlos, ohne Anmeldung, keine Mailadresse

Im BU-Rechner sehen, was ab Woche 7 und ab Woche 78 bleibt

Er zeigt alle drei Phasen mit deinen Zahlen: 6 Wochen volles Gehalt, 72 Wochen Krankengeld, dann der Absturz — jeder Wert mit Paragraf belegt

Wie ich arbeite

Was konkret passiert.

  1. Wir rechnen die Lücke aus, statt zu schätzen

    Mit deinem Brutto und Netto rechne ich durch, was ab Woche 7 tatsächlich ankommt — der BU-Rechner auf dieser Seite zeigt alle drei Phasen. Erst wenn die Zahl steht, ergibt sich der Tagessatz. Bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze ist die Lücke deutlich größer als die üblichen 20 Prozent, das rechnen wir konkret.

  2. Reihenfolge klären: BU zuerst

    Wenn Budget knapp ist, geht die Berufsunfähigkeitsversicherung vor. Sie deckt den dauerhaften Fall, das Krankentagegeld die 72 Wochen davor. Ich sage dir das auch, wenn es bedeutet, dass wir heute nur einen der beiden Verträge machen.

  3. Bei Vorerkrankungen anonym voranfragen

    Gesundheitsangaben ohne deinen Namen an mehrere Versicherer — so weißt du vorher, wer zu welchen Bedingungen annimmt. Eine Ablehnung landet dann nicht in deiner Akte oder im Auskunftssystem der Versicherer, wo sie spätere Anträge belastet.

  4. Übergang zur BU in den Bedingungen prüfen

    Die entscheidende Frage steht klein gedruckt: Wann endet das Krankentagegeld, und ab wann zahlt die BU? Passen die beiden nicht zusammen, entsteht genau in der schlimmsten Phase ein Loch. Das prüfe ich, bevor unterschrieben wird.

  5. Ich melde mich, wenn dein Einkommen sich ändert

    Bei Gehaltssprüngen wird der Tagessatz zu klein, bei Einkommensrückgang zu groß — und ein zu hoher Satz wird im Leistungsfall gekürzt, ohne dass der Beitrag zurückkommt. Nach oben nutzen wir die Nachversicherungsgarantie, nach unten spare ich dir Beitrag.

Aus der Praxis

Sechs Fehler, die richtig Geld kosten.

Das sind die Dinge, die ich am häufigsten sehe. Lies sie durch — auch wenn du danach nicht anrufst, hast du etwas davon.

  1. Von rund 20 Prozent Lücke ausgehen

    Diese Faustregel gilt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei 120.000 € brutto fehlen nicht 21, sondern 37 Prozent des Nettos — 2.079 € statt 562 € im Monat. Wer gut verdient und die Faustregel nutzt, versichert weniger als die Hälfte der echten Lücke.

  2. Die Aussteuerung nach 78 Wochen nicht kennen

    Nach 78 Wochen endet das Krankengeld vollständig (§ 48 Abs. 1 SGB V), und danach kommt nichts automatisch. Die Erwerbsminderungsrente muss beantragt werden, dauert Monate und wird häufig abgelehnt. Krankentagegeld allein löst dieses Problem nicht — dafür braucht es die BU.

  3. Als Selbstständiger auf Krankengeld vertrauen, das man nicht hat

    Freiwillig Versicherte bekommen Krankengeld nur mit Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V. Ohne sie gibt es vom ersten Krankheitstag an null Euro, und das fällt erst auf, wenn es zu spät ist. Ein Blick in den Versicherungsschein klärt das in zwei Minuten.

  4. Den Tagessatz nach Abschluss nie wieder ansehen

    Ein Satz, der vor acht Jahren zum Einkommen passte, deckt heute meist zu wenig. Umgekehrt ist ein zu hoher Satz genauso schlecht: Überversicherung wird im Leistungsfall gekürzt, der Beitrag dafür war aber bezahlt. Beides vermeidbar mit einem Blick alle zwei bis drei Jahre.

  5. Krankentagegeld als Ersatz für die BU sehen

    Es zahlt nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit und endet mit der Feststellung der Berufsunfähigkeit. Wer halbtags arbeiten kann, bekommt meist nichts — die BU-Rente dagegen leistet ab 50 Prozent. Zwei verschiedene Aufgaben, die sich nicht ersetzen.

  6. Beim Antrag eine laufende Behandlung weglassen

    Der häufigste Grund, warum später nicht gezahlt wird. Gefragt wird nach Behandlungen der letzten Jahre, und Krankenkassenabrechnungen sind im Leistungsfall einsehbar. Lieber einen Zuschlag oder Ausschluss in Kauf nehmen als einen Vertrag, der im Ernstfall nicht trägt.

Die drei Stufen nach unten

Wer lange krank ist, fällt nicht einmal, sondern dreimal. Die dritte Stufe ist die, die niemand einplant.

  1. Woche 1 bis 6

    Voller Lohn, keine Lücke

    Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt unverändert weiter (§ 3 Abs. 1 EFZG). Sechs Wochen je Krankheitsfall — bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt die Frist neu. In dieser Zeit merkt man finanziell nichts, und deshalb unterschätzen die meisten, was danach kommt.

  2. ab Woche 7

    Krankengeld — rund ein Fünftel weg

    Die Kasse übernimmt: 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto, davon noch Sozialbeiträge ab. Im Beispiel fehlen 562 € im Monat, bei hohem Einkommen deutlich mehr. Genau hier setzt das Krankentagegeld an, steuerfrei und ohne Anrechnung.

  3. Woche 78

    Aussteuerung — die Kasse zahlt nichts mehr

    Nach 78 Wochen endet das Krankengeld endgültig, unabhängig davon, ob du wieder arbeiten kannst. Anschließend gibt es nichts automatisch: Eine Erwerbsminderungsrente muss beantragt werden, dauert Monate und wird häufig abgelehnt. Wer keine BU-Versicherung hat, steht hier ohne Einkommen da.

  4. danach

    Was dann trägt, entscheidet sich vorher

    Krankentagegeld endet in der Regel mit der Feststellung der Berufsunfähigkeit — es ist die Brücke, nicht das Ziel. Deshalb gehören beide zusammen: Das Krankentagegeld deckt die 72 Wochen, die BU-Rente alles danach. Nur eines von beiden zu haben, lässt eine der zwei Phasen offen.

Quelle: § 3 Abs. 1 EFZG (Lohnfortzahlung 6 Wochen), § 47 Abs. 1 SGB V (Höhe), § 48 Abs. 1 SGB V (Höchstdauer 78 Wochen). Fristen im Wortlaut nachgelesen, Werte in lib/rechtswerte.ts mit Prüfdatum.

Was es kostet

Was kostet eine Krankentagegeld?

ab rund 15 € im Monat

Größenordnung aus der Beratungspraxis für einen mittleren Tagessatz bei Beginn am 43. Tag, gesunder Angestellter mittleren Alters — kein Angebot. Der Beitrag hängt stärker am Beginnzeitpunkt als an der Höhe: Kurze Ausfälle sind viel häufiger als lange.

Eine Orientierung, kein Angebot. Was du zahlst, hängt von deinen Angaben ab — der genaue Beitrag steht erst im Vorschlag, und der kostet nichts.

Was den Beitrag bestimmt

  • Ab welchem Tag gezahlt wird — der stärkste Faktor
  • Höhe des Tagessatzes, begrenzt durch das Nettoeinkommen
  • Alter bei Abschluss und Gesundheitszustand
  • Beruf und körperliche Belastung
  • Angestellt oder selbstständig (Lohnfortzahlung ja oder nein)
  • Ob Kur- und Reha-Zeiten eingeschlossen sind

Häufige Fragen

Was Leute mich zu Krankentagegeld fragen.

Die Fragen, die im Beratungsgespräch wirklich kommen — kurz beantwortet.

Wie hoch sollte der Tagessatz sein?

So hoch wie die gerechnete Lücke, nicht höher. Beispiel aus dem Rechenkern dieser Seite: Bei 48.000 € brutto liegt das Netto bei rund 2.671 €, das Krankengeld nach Abzügen bei 2.109 € — es fehlen 562 € im Monat, also etwa 18 € pro Tag. Bei 120.000 € brutto fehlen 2.079 € monatlich, rund 68 € pro Tag. Versicherbar ist maximal das Nettoeinkommen: Ein zu hoher Satz wird im Leistungsfall gekürzt, der Beitrag dafür war trotzdem fällig.

Warum ist die Lücke bei höherem Einkommen überproportional groß?

Weil das Krankengeld aus einem gedeckelten Bruttoentgelt gebildet wird. Bemessungsgrundlage ist höchstens die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 69.750 € im Jahr. Daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld von 4.069 € brutto monatlich (69.750 / 12 × 70 %), nach Abzügen rund 3.570 €. Wer 120.000 € verdient, bekommt genau diesen Betrag — nicht mehr. Die Quote sinkt dadurch von 79 auf 63 Prozent des Nettos.

Ab wann zahlt das Krankentagegeld?

Bei Angestellten üblicherweise ab dem 43. Tag, also genau dann, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet (§ 3 Abs. 1 EFZG). Früher zu beginnen kostet deutlich mehr Beitrag, weil kurze Ausfälle viel häufiger sind — und in den ersten sechs Wochen entsteht ohnehin keine Lücke. Für Selbstständige gilt das nicht: Dort kann und sollte der Beginn früher liegen.

Ich bin selbstständig. Habe ich überhaupt Krankengeld?

Nur, wenn du es ausdrücklich gewählt hast. Freiwillig gesetzlich Versicherte brauchen eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V, und dann beginnt das Krankengeld erst ab der siebten Woche. Ohne diese Erklärung gibt es vom ersten Tag an nichts. Prüf deinen Versicherungsschein oder frag bei der Kasse nach — für Selbstständige ist Krankentagegeld deshalb häufig die einzige Absicherung dieser Phase.

Wird das Krankentagegeld versteuert oder angerechnet?

Nein. Die Leistung aus einer privaten Krankentagegeldversicherung ist steuerfrei und wird nicht auf das gesetzliche Krankengeld angerechnet — beides läuft parallel. Anders als beim Krankengeld gehen auch keine Sozialbeiträge ab. Deshalb reicht ein Tagessatz in Höhe der Netto-Lücke aus, es braucht keinen Aufschlag für Abzüge.

Was passiert nach den 78 Wochen?

Dann endet das gesetzliche Krankengeld endgültig — das nennt sich Aussteuerung (§ 48 Abs. 1 SGB V). Und danach kommt nichts automatisch: Eine Erwerbsminderungsrente muss beantragt werden, das Verfahren dauert Monate und endet häufig mit einer Ablehnung. Das Krankentagegeld endet in der Regel ebenfalls, sobald Berufsunfähigkeit festgestellt ist. Diese Phase deckt nur eine BU-Versicherung, deshalb hat sie Vorrang.

Brauche ich beides — BU und Krankentagegeld?

Sie deckennverschiedene Zeitfenster, deshalb ergänzen sie sich. Das Krankentagegeld trägt die bis zu 72 Wochen zwischen Lohnfortzahlung und Aussteuerung, die BU-Rente alles danach. Wenn das Budget nur für eines reicht, ist die BU wichtiger: Sie deckt den dauerhaften Fall und zahlt schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, während Krankentagegeld vollständige Arbeitsunfähigkeit voraussetzt. Wichtig ist, dass der Übergang zwischen beiden Verträgen sauber geregelt ist — sonst bleibt genau in der schlimmsten Phase ein Loch.

Zahlt es auch bei einer Reha oder Kur?

Das ist Vertragssache und einer der Punkte, die man vorher prüfen muss. Manche Bedingungen schließen stationäre Reha- und Kurzeiten ein, andere nicht. Für Menschen mit Rückenleiden oder chronischen Erkrankungen ist das keine Nebensache, denn genau dort fallen solche Zeiten an. Verbindlich sind ausschließlich die Bedingungen des eigenen Vertrags.

Nächster Schritt

Ruf einfach an. Ich geh ran.

Und wenn ich beim Kunden bin, ruf ich zurück. Die Erstberatung kostet nichts, auch wenn du danach nichts abschließt. Wenn du gut abgesichert bist, sage ich dir das — das kommt öfter vor, als du denkst.

0821 66600666