Zu spät abschließen
Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit — beides wird nicht besser. Wer mit 25 abschließt, zahlt oft die Hälfte von dem, was er mit 40 zahlen würde. Und mit 40 hat fast jeder etwas in der Akte.
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Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit — beides wird nicht besser. Wer mit 25 abschließt, zahlt oft die Hälfte von dem, was er mit 40 zahlen würde. Und mit 40 hat fast jeder etwas in der Akte.
Eine Unfallversicherung deckt weniger als jeden zehnten Fall von Berufsunfähigkeit ab. Sie ist deutlich billiger, weil sie deutlich weniger leistet. Als Ersatz für eine BU ist sie ungeeignet.
Wer 800 € BU-Rente versichert und 2.400 € netto verdient, hat im Leistungsfall trotzdem ein Problem. Besser bei der Höhe nicht sparen und dafür beim Endalter oder mit einer Staffelung arbeiten.
Auch der vergessene Physiotherapie-Termin von vor vier Jahren kann im Leistungsfall zum Streit führen. Versicherer prüfen dann die komplette Krankengeschichte. Lieber vorher alles offenlegen und dafür einen sauberen Vertrag haben.
Der Anspruch entsteht erst nach fünf Jahren Wartezeit und setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus. Wer das nicht erfüllt — Berufsanfänger, Selbstständige, Menschen mit Lücken im Lebenslauf — bekommt vom Staat nichts. Nicht wenig, sondern nichts.
Der häufigste und teuerste Denkfehler. Unfälle sind die Ursache in weniger als jedem zehnten Fall von Berufsunfähigkeit — die Mehrheit geht auf Krankheiten zurück, vor allem Psyche und Rücken. Eine Unfallversicherung ist billiger, weil sie sehr viel weniger leistet.
Beworbene Werte wie 350 oder 500 Prozent wirken nur bei sehr hohen Invaliditätsgraden. Bei 30 Prozent Invalidität bleibt von einer 350er-Progression ein Faktor von etwa 1,3. Eine ausreichende Grundsumme ist immer wichtiger als eine hohe Progressionsstaffel.
Für Kinder ist der Schutz besonders wichtig, weil der gesetzliche am Schulhoftor endet und sie noch kein Einkommen absichern können, das eine BU ersetzen würde. Gleichzeitig sind Kindertarife günstig. Auf eine ordentliche Grundsumme und eine Rentenoption achten.
Wirken Krankheiten oder Gebrechen am Unfallschaden mit, kürzen Versicherer die Leistung — marktüblich ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent. Wer bereits einen Vorschaden am Knie hat, sollte das vorher klären, nicht im Leistungsfall.
Bleibende Schäden zeigen sich manchmal erst nach Monaten. Wer die ärztliche Feststellung der Invalidität nicht innerhalb der Vertragsfrist einholt, verliert den Anspruch vollständig — unabhängig davon, wie schwer der Schaden ist.
Der Stichtag ist ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres — bei den meisten also der 30. November. Wer den 1. Dezember erreicht, hängt ein weiteres Jahr fest. Ausnahme: Nach einer Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Zugang der Mitteilung.
Die vorgeschriebenen 7,5 Mio. € für Personenschäden gelten für alle Verletzten eines Unfalls zusammen. Bei einem schweren Personenschaden mit Pflege und Verdienstausfall kann das knapp werden — und über die Deckungssumme hinaus haftest du persönlich, ein Leben lang. Der Aufpreis auf 100 Mio. € ist der billigste Sicherheitsgewinn im ganzen Vertrag.
Bei einem zehn Jahre alten Auto mit 4.000 € Restwert zahlt die Vollkasko im Totalschaden eben diese 4.000 €. Ob der Beitragsunterschied das wert ist, rechnen wir aus. Umgekehrt: Bei Leasing ist Vollkasko meist Pflicht.
150 € Selbstbeteiligung in der Vollkasko statt 500 € kostet oft mehr Beitrag, als der Unterschied im Schadenfall ausmacht. Bei der Teilkasko sind 150 € meist sinnvoll, weil Steinschlag und Wildschaden häufiger vorkommen.
Ein Schaden von 800 € kostet dich über die Rückstufung der SF-Klasse mehrere Jahre lang Beitrag — oft mehr als der Schaden selbst. Wie stark zurückgestuft wird, steht in der Tabelle deines Vertrags und ist bei jedem Versicherer anders. Es gibt drei Wege daran vorbei: selbst zahlen, die Entschädigung nachträglich erstatten oder von Anfang an den Rabattschutz im Vertrag haben. Vor der Meldung sollte man das durchrechnen. Ich mache das mit dir, bevor du meldest.
Der teuerste Fehler beim Wechsel selbst. Stammt deine SF-Klasse nicht aus echten schadenfreien Jahren, sondern aus einer Sondereinstufung — Zweitwagenregelung, Übernahme von den Eltern, Berufsgruppenkondition —, muss der neue Versicherer sie nicht übernehmen. Manche rechnen anteilig an, manche stufen dich auf die tatsächlich gefahrenen Jahre zurück. Dann ist der neue Tarif günstiger und dein Beitrag trotzdem höher. Deshalb prüfe ich immer zuerst, WOHER deine Klasse kommt, und lasse die Übernahme vorher schriftlich zusagen.
Tut sie nicht. Haftpflicht und Kasko greifen nur nach einem Unfall oder versicherten Schadenereignis — Motorschaden, leere Batterie oder geplatzter Reifen sind Betriebsschäden und damit nicht gedeckt. Ohne Kfz-Schutzbrief zahlst du Pannenhilfe, Abschleppen und Bergung selbst, und eine Bergung mit Kran ist kein kleiner Betrag. Der Baustein kostet einen kleinen einstelligen Betrag im Monat und ist der, den ich am häufigsten nachträglich ergänze.
Drei bis fünf Jahresbruttoeinkommen ist ein Anhaltspunkt, keine Rechnung. Sie kennt weder deine Restschuld noch das Alter deines jüngsten Kindes noch die Höhe der gesetzlichen Hinterbliebenenrente. Im Beispiel auf dieser Seite ergibt die Faustregel weniger als die Hälfte des echten Bedarfs.
Sie bemisst sich an der Rente des Verstorbenen, nicht am Gehalt — und wer jung stirbt, hat kaum Ansprüche aufgebaut. Ohne Kind und vor dem 47. Lebensjahr des Partners gibt es nur die kleine Witwenrente von 25 Prozent, und die endet nach 24 Monaten vollständig.
Dann gilt die Auszahlung als Erwerb von Todes wegen, der Freibetrag liegt bei 20.000 € und der Rest wird mit bis zu 30 Prozent besteuert. Bei 300.000 € Summe sind das schnell über 80.000 € Steuer — vermeidbar durch die Kreuzlösung, die keinen Cent mehr kostet.
Eine Restschuldversicherung über die Bank deckt genau die Rate, nicht das fehlende Einkommen für Kita, Schule und Alltag. Und sie ist meist teurer als eine eigene Risikolebensversicherung mit fallender Summe, bei der du das Bezugsrecht selbst bestimmst statt die Bank.
Die Risikolebensversicherung spart nichts an — das ist ihr Vorteil, nicht ihr Mangel. Wer Schutz und Vermögensaufbau in einen Vertrag packt, zahlt für beides mehr und kann nichts einzeln anpassen. Trennen ist fast immer besser.
Ist das Haus bezahlt und sind die Kinder aus der Ausbildung, hat der Vertrag seinen Zweck erfüllt. Ihn weiterzuzahlen kostet Geld ohne Gegenwert. Ich sage dir, wann dieser Punkt erreicht ist.
Der teuerste Denkfehler. Sie ist nicht billiger, weil sie effizienter ist, sondern weil sie weniger abdeckt: keine psychischen Ursachen, keine Erkrankungen ohne Fähigkeitsverlust, nur den Katalog. Wer eine BU bekommen kann, sollte eine BU nehmen.
Ein Vertrag mit zwanzig Fähigkeiten ist wertlos, wenn die eine fehlt, die dein Beruf braucht. Beim Dachdecker sind das Steigen und Knien, beim Lehrer Sprechen, beim Berufsfahrer das Autofahren. Die Länge der Liste sagt nichts, der Inhalt alles.
Zwei Tarife nennen dieselbe Fähigkeit und definieren völlig unterschiedlich, ab wann sie als verloren gilt — unterschiedliche Schwellen, unterschiedliche Rolle von Hilfsmitteln. Der Beitrag kann identisch sein, die Leistung nicht. Diese Sätze sind der Vertrag.
Auch hier gilt die Faustregel von etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens. Wer 800 € versichert und 2.400 € netto verdient, hat im Leistungsfall trotzdem ein Problem. Wie groß die Lücke wirklich ist, zeigt der BU-Rechner — die Bedarfsrechnung ist dieselbe, unabhängig davon, welches Produkt sie am Ende deckt.
Der häufigste Grund, warum am Ende nicht gezahlt wird. Der Versicherer prüft im Leistungsfall die komplette Krankengeschichte. Lieber vorher alles offenlegen und einen sauberen Vertrag haben, notfalls mit Ausschluss.
Der Verlust einer Grundfähigkeit löst keine Sozialleistung aus. Der Staat fragt nur nach Stunden: Wer noch sechs Stunden täglich irgendetwas arbeiten kann, bekommt nichts — auch wenn der eigene Beruf damit erledigt ist. Dazu kommt die Wartezeit von fünf Jahren mit drei Jahren Pflichtbeiträgen.
Der teuerste Fehler und der häufigste in Altverträgen. Bei einem schweren Personenschaden mit 1.898.000 € Forderung bleiben 898.000 € beim Verursacher — pfändbar vom Einkommen, jahrzehntelang. Zehn oder fünfzig Millionen kosten im Jahr wenige Euro mehr.
Zerkratzt dein fünfjähriges Kind ein parkendes Auto für 4.800 €, haftet nach § 828 BGB niemand — solange du deine Aufsichtspflicht erfüllt hast. Ohne die Klausel zahlt kein Versicherer, und du zahlst am Ende freiwillig, weil man Nachbarn nicht so behandelt.
Gefälligkeiten begründen rechtlich meist keinen Haftungsanspruch, also zahlt die Standardhaftpflicht nicht. Beim Umzug den Fernseher fallen lassen, beim Blumengießen den Wasserhahn offen stehen lassen: Ohne die Klausel für Gefälligkeitsschäden bleibt das an dir hängen — und an der Freundschaft.
Ein Kind, das nach der Ausbildung arbeitet, ist meist nicht mehr mitversichert und braucht einen eigenen Vertrag. Umgekehrt: Der unverheiratete Partner ist nur mitversichert, wenn er ausdrücklich eingetragen ist. Zwei Anrufe verhindern beide Lücken.
Wer am Unfallort sagt „das war meine Schuld“ oder direkt Geld gibt, entscheidet über etwas, das dem Versicherer zusteht. Die Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen ist Teil der Leistung — bei Gefälligkeiten und Kinderschäden ist die Ablehnung sogar der rechtlich richtige Ausgang.
Der häufigste Irrtum überhaupt. Die Privathaftpflicht deckt Kleintiere, Hunde ausdrücklich nicht. Für Schäden durch deinen Hund zahlt sie null Euro, und das erfahren die meisten erst, wenn die Forderung schon auf dem Tisch liegt.
Verträge mit 3 oder 5 Mio € gibt es, und bei einem schweren Personenschaden mit lebenslanger Rente ist diese Grenze erreichbar. Ist die Summe ausgeschöpft, haftest du für den Rest persönlich. 50 Mio € kosten kaum mehr — das ist die günstigste Verbesserung im ganzen Vertrag.
Eine Klausel, die Deckung nur bei angeleintem oder mit Maulkorb geführtem Hund gewährt, wirkt harmlos und kippt den Schutz genau im entscheidenden Moment. Der Schaden passiert im freien Lauf, sonst wäre er nicht passiert.
Die Nachbarn nehmen den Hund über das Wochenende, der Hund reißt jemanden um. Ohne Mitversicherung haftet die hütende Person aus eigener Tasche — und dann streiten zwei Nachbarn darüber, wer zahlt. Ein Satz im Vertrag verhindert das.
Der Vertrag versichert die gemeldeten Tiere, nicht „Hunde im Haushalt“. Kommt ein zweiter dazu und wird er nicht angezeigt, ist er im Zweifel nicht versichert. Der Zweithund kostet meist einen deutlich reduzierten Beitrag — Nichtmeldung spart also fast nichts und riskiert alles.
Die 200 € Tierarztrechnung des anderen Hundes schnell bar erledigen, um Ruhe zu haben. Damit erkennst du eine Haftung an und nimmst dem Versicherer die Prüfung aus der Hand. Wird die Sache später größer, weil die Verletzung schwerer war als gedacht, hast du dir die Position verbaut.
Wohnen & Recht
Der teuerste Fehler und der häufigste. Bei Unterversicherung kürzt der Versicherer jeden Schaden im Verhältnis, nicht nur den Totalschaden. Wer 95 m² bewohnt und 30.000 € versichert hat, verliert bei jedem Schaden rund die Hälfte der Leistung.
Sturm und Hagel sind im Standard drin, Starkregen und Rückstau nicht. Genau die aber nehmen zu. Läuft der Keller über, weil der Kanal zurückdrückt, zahlt ein Vertrag ohne diesen Baustein exakt null.
Der Schutz gilt für die im Vertrag genannte Wohnung. Beim Umzug sind beide Wohnungen befristet gedeckt, danach nur die neue — und nur, wenn du sie gemeldet hast. Andere Wohnfläche heißt außerdem andere Summe. Zwei Minuten Anruf verhindern hier einen Totalausfall.
Nach einem Brand musst du nachweisen, was da war. Wer nichts hat, streitet um jeden Posten. Einmal mit dem Handy durch jeden Raum filmen, Schränke offen, dazu die Rechnungen der teuren Geräte in eine Cloud — zwanzig Minuten Arbeit, die im Schadenfall Tausende wert sind.
Der Hausrat ersetzt deine eigenen Sachen. Schäden, die du bei anderen anrichtest, deckt die Privathaftpflicht. Ich sehe regelmäßig Haushalte, die einen guten Hausratvertrag und keine Haftpflicht haben — dabei ist die Haftpflicht die wichtigere der beiden.
Der häufigste und teuerste Fehler. Überschwemmung braucht einen Fluss, Starkregen und Rückstau nicht. Läuft der Keller über, weil der Kanal zurückdrückt, zahlt ein Vertrag ohne diesen Baustein exakt null — bei 45.000 € Schaden also 45.000 € aus eigener Tasche. Der Zuschlag liegt meist bei 10 bis 30 % des Beitrags.
Der Kaufpreis enthält das Grundstück, und das brennt nicht ab. Umgekehrt kann der Wiederaufbau heute deutlich mehr kosten, als du bezahlt hast. Beide Richtungen sind falsch. Nur der Wert 1914 aus der Wertermittlung ergibt die richtige Summe — alles andere ist Raten mit vierstelligen Folgen.
Dachgeschoss ausgebaut, Wintergarten angebaut, Garage gemauert, Photovoltaik aufs Dach: Jedes davon erhöht den Neuwert des Gebäudes. Der gleitende Neuwertfaktor fängt nur Baupreissteigerungen auf, nicht dein zusätzliches Stockwerk. Ohne Meldung droht Kürzung nach § 75 VVG bei jedem Schaden, nicht nur bei dem am Anbau.
Bei einem Gebäudeschaden geht es um andere Summen als beim Hausrat. Vergessene Kerze, offener Wasserhahn, offenes Kellerfenster beim Gewitter — ohne diese Klausel darf der Versicherer nach dem Grad des Verschuldens kürzen. Zehn Euro Beitragsunterschied im Jahr gegen einen fünfstelligen Selbstbehalt im Ernstfall.
Bei Frostschäden verlangt der Versicherer, dass das Gebäude beheizt und kontrolliert wird oder wasserführende Anlagen entleert sind. Wer über den Winter wegfährt und niemanden hineinschauen lässt, riskiert die Leistung. In unbeheizten Nebengebäuden sind Frostschäden ohnehin oft ausgeschlossen — genau da platzt die Leitung.
Die Wohngebäudeversicherung ist nach § 2 Nr. 13 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht. Sie gehört also in die Nebenkostenabrechnung. Das gilt auch für den Elementarbaustein — ein weiterer Grund, ihn nicht aus Sparsamkeit weglassen zu wollen.
Der teuerste Fehler und der häufigste. Drei Monate Wartezeit bedeuten: Wer die Kündigung in der Hand hält, bekommt für diesen Fall bei keinem Anbieter mehr Schutz. Dieser Vertrag ist der einzige, den man praktisch nur vorher abschließen kann.
Verkehr ist der günstigste Baustein und oft der einzige, den Leute haben — meist über den Automobilclub. Beim Streit mit Arbeitgeber, Vermieter oder Handwerker greift er nicht. Wer glaubt, „Rechtsschutz zu haben“, sollte in die Police schauen, welche Bausteine tatsächlich drinstehen.
Der Wohnungsrechtsschutz gilt für die im Vertrag genannte Wohnung. Nach einem Umzug hängt der Schutz sonst an der alten Adresse — und der Streit um die Kaution mit dem alten Vermieter fällt genau in diese Lücke. Zwei Minuten Anruf verhindern das.
Baustreitigkeiten sind praktisch immer ausgeschlossen, und zwar in jedem Vertrag am Markt. Wer neu baut oder umfassend saniert, sollte das wissen, bevor der erste Mangel auftritt — nicht danach. Für Bauherren braucht es eine eigene Lösung.
Wer erst den Anwalt beauftragt und dann die Versicherung fragt, riskiert, dass Kosten entstehen, die niemand übernimmt — etwa weil der Fall in einen ausgeschlossenen Bereich fällt. Ein Anruf vorher kostet nichts und klärt genau das.
Vorsorge & Geld
Der häufigste Denkfehler, und er kostet am meisten. Rechne mit 80 bis 85 Prozent der Bruttorente, dann kommst du der Wahrheit näher. Bei Rentenbeginn ab 2058 sind es weniger, weil dann die volle Steuer greift. Im Beispiel oben sind aus 1.768 € brutto 1.456 € netto geworden — 312 € Unterschied, jeden Monat.
Aus dem Rechner dieser Seite: 300 € garantierte Rente ab 2056 sind bei 2 Prozent Inflation heute rund 169 € wert, bei 3 Prozent nur 122 €. Wer nominale Vertragswerte mit heutigen Kosten vergleicht, plant seine Vorsorge um den Faktor zwei zu klein. Deshalb rechnet der Rechner alles in heutigem Geld und hat einen Inflations-Regler, damit die Annahme sichtbar ist statt im Code zu stecken.
Der teuerste Fehler nach dem Bruttodenken, weil er sich nicht nachholen lässt. Wer mit 25 anfängt, zahlt für 150.000 € selbst 96.734 € ein; wer mit 45 anfängt, 120.087 € — bei mehr als doppelter Rate. Der Zinseszins braucht Zeit, und Zeit ist der einzige Faktor, den man nicht kaufen kann.
Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze kostet 0,3 Prozent Abschlag — dauerhaft, nicht nur bis 67. Wer mit 63 statt 67 geht, verliert 14,4 Prozent seiner Rente für den Rest des Lebens, und die Abschläge wirken auch auf die Hinterbliebenenrente. Das ist manchmal die richtige Entscheidung, aber man sollte sie kennen.
Riester hat einen schlechten Ruf, ist aber bei Familien mit mehreren Kindern oft die beste Rendite überhaupt — 300 € Zulage je Kind sind vom Einkommen unabhängig. Bei Gutverdienern ohne Kinder sieht es anders aus. Pauschalurteile in beide Richtungen sind hier falsch: Es ist eine Rechnung, kein Glaubensbekenntnis.
Kündigen ist fast immer die schlechteste der möglichen Entscheidungen: Abschlusskosten sind bezahlt, der Rückkaufswert liegt oft unter der Einzahlung. Beitragsfrei stellen, herabsetzen, ruhen lassen oder — bei Altverträgen — bewusst behalten sind meist besser. Policen von vor 2005 haben teils vier Prozent Garantiezins und steuerfreie Erträge. Die kündigt man nicht, die behält man.
Der Zuschuss gilt nur, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entfällt diese Ersparnis oft ganz — und mit ihr der Zuschuss.
Zwischen 4 und 8 % der Beitragsbemessungsgrenze ist der umgewandelte Betrag nur noch steuerfrei, nicht mehr sozialabgabenfrei. Wer beide Grenzen gleichsetzt, überschätzt die Nettoersparnis in diesem Bereich deutlich.
Die Betriebsrente ist als Versorgungsbezug in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig (§ 229 SGB V) — mit vollem Beitragssatz plus Zusatzbeitrag, ohne Arbeitgeberanteil. Wer das erst bei der ersten Rentenzahlung merkt, hat die Vertragsplanung falsch aufgesetzt.
Weniger sozialversicherungspflichtiges Entgelt bedeutet weniger Entgeltpunkte. Wer die bAV nur als Zusatz zur gesetzlichen Rente betrachtet, übersieht, dass sie diese teilweise ersetzt, statt sie unverändert zu ergänzen.
Kündigen ist bei einer laufenden Betriebsrente fast immer die teuerste Option. Beitragsfrei stellen, ruhen lassen oder übertragen sind in aller Regel die besseren Wege — das prüfen wir vor jeder Entscheidung im Einzelfall.
Ohne verfügbaren Puffer wird jede unerwartete Ausgabe zum Grund, angelegtes Geld zur Unzeit zu verkaufen. Aus einem vorübergehenden Kursrückgang wird so ein echter, realisierter Verlust.
Ein Prozentpunkt Unterschied klingt nach wenig. Über 30 Jahre bedeutet er rund 17 Prozent weniger Endkapital — bei 100 € Sparrate im Monat sind das rund 17.000 €, nur durch Kosten.
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank auch innerhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € Steuer ab, die erst über die Steuererklärung zurückkommt. Ein einmal eingerichteter Auftrag erledigt das automatisch.
Auch ohne Verkauf wird bei thesaurierenden Fondsanteilen jährlich ein fiktiver Mindestertrag versteuert. Wer das nicht einplant, wird von einem unerwarteten Steuerabzug überrascht, obwohl gar kein Geld ausgezahlt wurde.
Ein gebundener Versicherungsvertreter darf keine Wertpapiere oder Fonds konkret empfehlen. Wer eine Kaufempfehlung für ein bestimmtes Produkt sucht, braucht einen Finanzanlagenvermittler oder Anlageberater — diese Seite und diese Beratung ersetzen das nicht.
Der Rückkaufswert bei Kündigung liegt fast immer unter dem, was der Vertrag bei Fortführung bis zum Ende wert wäre — zusätzlich zu Stornoabzügen. Wer Geld braucht, hat mit Beitragsfreistellung, Herabsetzung, Beitragsdepot oder Verkauf bessere Alternativen.
Abschluss vor 2005, mindestens 12 Jahre Laufzeit, mindestens 5 Jahre Beitragszahlung — fehlt eine dieser drei Bedingungen, greift die alte, günstigere Steuerregel nicht.
Wer heute noch Sparen und Todesfallschutz in einem Produkt bündelt, zahlt für beide Teile mehr, als wenn er eine Risikolebensversicherung und einen Sparplan getrennt abschließt — und kann keinen der beiden Teile unabhängig anpassen.
Ohne saubere Zuordnung fällt die Auszahlung im Todesfall in den Nachlass. Bei unverheirateten Partnern bedeutet das einen Freibetrag von nur 20.000 € statt 500.000 € bei Ehepartnern — der Rest wird mit bis zu 30 % besteuert.
Bei Verträgen aus den 1990er- und frühen 2000er-Jahren war die Belehrung teilweise fehlerhaft. Das kann bis heute Auswirkungen haben — ein Blick in die alten Unterlagen kostet nichts und kann sich lohnen.
Gesundheit
Der teuerste und häufigste Fehler. Sobald eine Behandlung angeraten ist, zahlt kein reguläres Angebot mehr dafür. Der Vertrag muss vor dem Befund stehen, nicht danach.
Hundert Prozent klingen gut, sind aber bei einer engen Zahnstaffel in den ersten Jahren wenig wert. Eine größere Behandlung kann die Jahresgrenze deutlich übersteigen — der tatsächliche Eigenanteil hängt dann von der Staffel ab, nicht vom Prozentsatz auf dem Papier.
Wer fünf Jahre lückenlos zur Kontrolle geht, bekommt 70 statt 60 Prozent Festzuschuss, nach zehn Jahren 75 Prozent (§ 55 Abs. 1 SGB V). Das ist geschenktes Geld für zwei Termine im Jahr und wirkt zusätzlich zur privaten Zusatzversicherung.
Die Kasse zahlt Zahnspangen nur ab KIG-Stufe 3 von 5. Leichtere, häufigere Fehlstellungen zahlen Eltern komplett selbst, und ein bestehender Befund ist bei einem neuen Vertrag ebenso ein Ausschlussgrund wie bei Erwachsenen.
Portale sortieren nach Beitrag, nicht nach Passung zum eigenen Zahnstatus und nicht nach der tatsächlichen Zahnstaffel. Ob ein Tarif zu einer bereits absehbaren Behandlung passt, prüft dort niemand — geklärt wird das erst im Leistungsfall, zu deinem Nachteil.
Der teuerste und häufigste Fehler. Die Vereinbarung lässt sich zwar auch kurzfristig noch unterschreiben — aber ohne bestehende Zusatzversicherung zahlt der Patient die komplette GOÄ-Rechnung selbst, und rückwirkend lässt sich das nicht reparieren. Der Vertrag muss vor der Frage nach dem Chefarzt schon existiert haben.
Wie bei jeder Gesundheitsversicherung: Sobald ein Eingriff angeraten ist, ist er für einen neuen Vertrag ein bekannter, meist ausgeschlossener Fall. Wer wartet, bis er den Termin hat, ist zu spät.
Zwischen Vertragsabschluss und tatsächlichem Leistungsbeginn liegen bei den meisten Tarifen einige Monate. Wer kurz vor einem geplanten Eingriff abschließt, hat oft noch keinen Versicherungsschutz, wenn es darauf ankommt.
Sie zahlt gar nichts dazu — die Kassenleistung deckt ausschließlich die Regelversorgung im Mehrbettzimmer durch den zuständigen Arzt. Chefarzt und Zimmerkategorie sind zu 100 Prozent Privatsache, mit oder ohne Zusatzversicherung.
Eine reine Brillen- oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung schützt nicht vor der Wahlleistungsrechnung im Krankenhaus. Beide Bausteine sind fachlich getrennt — wer nur einen davon hat, ist im jeweils anderen Fall ungeschützt.
Portale sortieren nach Preis, nicht danach, ob die Wartezeit zur eigenen Situation passt oder ob eine bereits absehbare Behandlung durchrutscht. Geklärt wird das erst im Leistungsfall — zulasten des Patienten.
Diese Faustregel gilt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei 120.000 € brutto fehlen nicht 21, sondern 37 Prozent des Nettos — 2.079 € statt 562 € im Monat. Wer gut verdient und die Faustregel nutzt, versichert weniger als die Hälfte der echten Lücke.
Nach 78 Wochen endet das Krankengeld vollständig (§ 48 Abs. 1 SGB V), und danach kommt nichts automatisch. Die Erwerbsminderungsrente muss beantragt werden, dauert Monate und wird häufig abgelehnt. Krankentagegeld allein löst dieses Problem nicht — dafür braucht es die BU.
Freiwillig Versicherte bekommen Krankengeld nur mit Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V. Ohne sie gibt es vom ersten Krankheitstag an null Euro, und das fällt erst auf, wenn es zu spät ist. Ein Blick in den Versicherungsschein klärt das in zwei Minuten.
Ein Satz, der vor acht Jahren zum Einkommen passte, deckt heute meist zu wenig. Umgekehrt ist ein zu hoher Satz genauso schlecht: Überversicherung wird im Leistungsfall gekürzt, der Beitrag dafür war aber bezahlt. Beides vermeidbar mit einem Blick alle zwei bis drei Jahre.
Es zahlt nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit und endet mit der Feststellung der Berufsunfähigkeit. Wer halbtags arbeiten kann, bekommt meist nichts — die BU-Rente dagegen leistet ab 50 Prozent. Zwei verschiedene Aufgaben, die sich nicht ersetzen.
Der häufigste Grund, warum später nicht gezahlt wird. Gefragt wird nach Behandlungen der letzten Jahre, und Krankenkassenabrechnungen sind im Leistungsfall einsehbar. Lieber einen Zuschlag oder Ausschluss in Kauf nehmen als einen Vertrag, der im Ernstfall nicht trägt.
Sie zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad (§ 43 Abs. 2 SGB XI), unabhängig davon, wie hoch die tatsächliche Rechnung ausfällt. Bei 3.700 € Heimkosten und Pflegegrad 3 bleiben nach Abzug der 1.319 € rund 2.381 € Eigenanteil im Monat — im Beispiel, nicht als feste Zahl.
Der häufigste Fehler bei Zusatzversicherungen überhaupt: Bereits bestehende Pflegebedürftigkeit führt fast immer zur Ablehnung. Der Vertrag muss vor dem Bedarf stehen, und die Gesundheitsprüfung wird mit jedem Jahr strenger.
Pflegegrad 1 hat nach § 37 SGB XI keinen Anspruch auf Pflegegeld und erhält bei stationärer Pflege nach § 43 Abs. 3 SGB XI nur einen Zuschuss von 131 € — deutlich weniger, als viele erwarten. Wer diese Stufe unterschätzt, plant die frühe Pflegephase finanziell falsch.
Beides ist ungenau. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift der Rückgriff erst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen des Kindes (§ 94 Abs. 1a SGB XII) — für die meisten Familien praktisch irrelevant. Wer trotzdem denkt, die Kinder würden das schon regeln, übersieht, dass zuerst das eigene Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht werden muss.
Ein hoher beworbener Betrag bei Pflegegrad 5 hilft wenig, wenn die Versicherung bei Pflegegrad 2 oder 3 kaum etwas zahlt — genau dort beginnt die Lücke bei häuslicher Pflege am stärksten. Auch die Wartezeit vor Vertragsbeginn wird häufig übersehen.
Heimkosten unterscheiden sich stark je Bundesland, Stadt und Einrichtung. Eine online kursierende Durchschnittszahl sagt wenig über den tatsächlichen Eigenanteil am konkreten Wunschort aus — deshalb arbeitet diese Seite bewusst mit einer Spanne statt einer einzelnen Zahl.
Ein niedriger Beitrag mit 28 sagt wenig über den Beitrag mit 60 aus. Ohne ausreichende Alterungsrückstellung oder Entlastungstarif kann der Beitrag im Alter deutlich stärker steigen, als es die eigene Rente verträgt — und zurück in die GKV geht es dann meist nicht mehr.
Wer mit 30 als Single in die PKV wechselt und mit 35 zwei Kinder hat, zahlt plötzlich drei bis vier eigenständige Beiträge statt einer beitragsfreien Familienversicherung. Diese Rechnung gehört vor den Wechsel, nicht danach.
Viele gehen davon aus, notfalls später wieder in die GKV wechseln zu können. Ab 55 ist das nach § 6 Abs. 3a SGB V praktisch ausgeschlossen — wer diese Grenze nicht kennt, trifft die PKV-Entscheidung ohne zu wissen, dass sie faktisch endgültig ist.
Falsche oder unvollständige Angaben können zur Anfechtung des Vertrags führen — genau dann, wenn die Leistung gebraucht wird. Ein Risikozuschlag oder Ausschluss ist unangenehm, aber deutlich besser als ein Vertrag, der im Ernstfall nicht zahlt.
Wer Beihilfe bezieht und trotzdem eine volle PKV ohne Abstimmung auf die Beihilfequote abschließt, zahlt für Leistungen doppelt, die die Beihilfe bereits trägt. Der Restkostentarif muss exakt zur Beihilfequote passen.
Der Beitragsvergleich zum Zeitpunkt des Wechsels ist nur eine von mehreren Fragen. Berechtigung, Familienplanung, Gesundheitszustand und die praktische Unumkehrbarkeit ab 55 wiegen langfristig schwerer als ein paar Euro Unterschied im Einstiegsbeitrag.
Betriebe
Der Sachschaden wird ersetzt, der Ertragsausfall nicht — und der ist meist das größere Problem. Wer über Monate nicht produzieren kann, aber Löhne und Kredite weiterzahlt, hat auch mit neu aufgebauter Halle ein Liquiditätsproblem. Im Beispiel oben auf dieser Seite kommen so schnell über 90.000 € zusammen, die neben dem Sachschaden zusätzlich fehlen.
Wenn im Vertrag Elektroinstallation steht und Sie inzwischen auch Photovoltaik montieren, ist der neue Bereich möglicherweise nicht gedeckt. Jede Erweiterung des Geschäfts gehört gemeldet — ein Anruf genügt, eine unterlassene Meldung kann im Schadenfall die komplette Deckung kosten.
Betriebe wachsen, Verträge oft nicht. Nach jeder größeren Investition kürzt der Versicherer nach § 75 VVG jeden Schaden im Verhältnis von alter Summe zu neuem Wert — nicht nur beim Totalverlust, sondern bei jedem einzelnen Schadenfall. Das Rechenbeispiel oben zeigt, wie schnell aus 40.000 € Schaden nur 16.000 € Erstattung werden.
Angriffe laufen automatisiert und suchen Lücken, nicht Namen. Kleine Betriebe sind attraktiv, weil sie schlechter gesichert sind. Und unabhängig von der Cyber-Deckung läuft ab dem Zeitpunkt der Kenntnis eine Meldefrist von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO — eine Cyber-Police organisiert genau diese Reaktion, statt dass sie im Ernstfall improvisiert werden muss.
Die private Haftpflichtversicherung schließt Schäden aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit ausdrücklich aus. Das gilt auch für Nebenerwerbs-Selbstständige und Kleinunternehmer — ohne eigene Betriebshaftpflicht besteht für die gewerbliche Tätigkeit gar kein Haftpflichtschutz, und die Haftung nach § 823 BGB kennt keine Obergrenze.
Wie ich arbeite
Ich sage dir, wenn du nichts brauchst.
Wenn deine Verträge passen, sage ich dir das — und wir sind fertig. Das kommt häufiger vor, als man denkt, und es ist der Grund, warum Leute mich weiterempfehlen.
Ich bin kein Makler, und ich sage das offen.
Ich bin gebundener Versicherungsvertreter, arbeite also mit einem festen Kreis von Gesellschaften. Wenn ich für deinen Fall keine passende Lösung habe, sage ich das statt etwas zu verkaufen, das nicht passt.
Beratung kostet dich nichts.
Ich werde über eine Provision vergütet, die im Beitrag enthalten ist. Kein Honorar, keine versteckte Gebühr. Was ich verdiene, steht in der Erstinformation.
Im Schadenfall bin ich der, der ans Telefon geht.
Das ist der Teil, für den man einen Menschen braucht. Kein Ticketsystem, keine Warteschleife. Ich melde den Schaden und bleibe dran, bis er reguliert ist.
Und jetzt?
Die meisten lassen sich in einem Telefonat klären. Und wenn nicht, weißt du hinterher wenigstens, woran du bist.
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