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Da bin ich versichert!

Pöppi Business

Ein Schaden darf Ihren Betrieb nicht kosten.

Als Unternehmer haften Sie für Schäden, die aus Ihrem Betrieb entstehen — bei Personenschäden unbegrenzt und mit dem Privatvermögen, sofern keine Kapitalgesellschaft dahintersteht. Ein einziger Fall kann einen gesunden Betrieb beenden. Was Sie konkret brauchen, hängt von Branche und Betrieb ab — deshalb gibt es hier keinen Rechner, sondern einen Termin bei Ihnen vor Ort.

Haftung
du, oft mit Privatvermögen
Meldefrist bei Cyberschaden
72 Stunden an die Behörde
Häufige Lücke
Betriebsunterbrechung
Erster Schritt
Rundgang im Betrieb

Worum es geht

Der unterschätzte Schaden ist nicht der Sachschaden

Wenn nach einem Brand die Halle wieder aufgebaut wird, ist das versichert. Was viele vergessen: In den Monaten des Wiederaufbaus laufen die Kosten weiter — Löhne, Miete, Leasingraten, Kredite — während keine Einnahmen kommen. Diese Lücke schließt nur eine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung, keine Inhalts- oder Gebäudeversicherung von allein.

Der zweite unterschätzte Bereich ist Cyber. Ein verschlüsseltes System steht dem Brand wirtschaftlich in nichts nach: Sie kommen an keine Daten, keine Aufträge, keine Rechnungen. Dazu kommen Meldepflichten nach DSGVO mit einer Frist von 72 Stunden an die Behörde und, bei hohem Risiko für Betroffene, eine zusätzliche Informationspflicht an diese selbst.

Drittens die Unterversicherung nach § 75 VVG: Wer vor Jahren eine Versicherungssumme festgelegt hat und heute mehr Maschinen, mehr Waren oder eine größere Halle hat, bekommt im Schadenfall nur anteilig ersetzt — und zwar bei jedem Schaden, nicht nur beim Totalverlust. Die Rechnung dazu steht im Schaubild oben.

Viertens die Haftung selbst: Nach § 823 BGB gibt es keine gesetzliche Obergrenze für Personen- und Sachschäden, die Ihr Betrieb bei Dritten verursacht — bei einer Kapitalgesellschaft geht es um das Betriebsvermögen, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften um das Privatvermögen der Inhaber. Zusätzlich haften Sie nach § 831 BGB grundsätzlich auch für Schäden, die Ihre Mitarbeiter bei der Arbeit verursachen.

unbegrenzt

Haftung

so weit reicht Ihre Haftung für Schäden aus dem Betrieb — bei Personen- und Sachschäden gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Nur die Versicherungssumme im Vertrag begrenzt, was die Police davon trägt.

Quelle: § 823 Abs. 1 BGB; für Schäden durch Mitarbeiter zusätzlich § 831 Abs. 1 BGB

Was eine veraltete Versicherungssumme im Schadenfall bringt

Beispielrechnung, keine Marktzahl: Ein Inhalt-Vertrag von vor Jahren deckt nur noch einen Teil des heutigen Werts — und genau diesen Teil zahlt der Versicherer auch bei einem kleinen Schaden.

Vertrag mit aktueller Summe100 %

Versicherungssumme entspricht dem tatsächlichen Wert — der Schaden wird voll ersetzt

Beispiel: Summe von vor Jahren40 %

80.000 € versichert, 200.000 € tatsächlicher Wert der Maschinen und Waren — der Versicherer kürzt jeden Schaden im selben Verhältnis

Quelle: § 75 VVG (Unterversicherung). Beispielrechnung mit angenommenen Werten, keine Durchschnittszahl — verbindlich ist ausschließlich die eigene Versicherungssumme im Verhältnis zum tatsächlichen Wert im eigenen Vertrag.

Leistung im Klartext

Was drin ist — und was nicht.

Kein Prospekt, sondern die Aufteilung, die im Schadenfall zählt. Der letzte Block ist der wichtigste: Was nicht versichert ist, erfährt man sonst erst, wenn es zu spät ist.

Im Vertrag enthalten2
  • Betriebshaftpflicht

    Deckt Personen-, Sach- und daraus folgende Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter bei Dritten im Rahmen der versicherten Tätigkeit verursachen — von der umgestoßenen Leiter beim Kunden bis zum Wasserschaden durch einen fehlerhaften Anschluss. Entscheidend ist, dass die im Vertrag benannte Tätigkeit tatsächlich zu Ihrem Betrieb passt: Weicht die reale Tätigkeit ab, kann die Deckung fehlen, obwohl Beitrag bezahlt wird.

  • Inhaltsversicherung

    Ersetzt Schäden an Maschinen, Einrichtung, Waren und Werkzeug in den eigenen Betriebsräumen — durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl. Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wert entsprechen, sonst greift bei jedem Schaden § 75 VVG (Unterversicherung, siehe Schaubild oben).

Muss man aktiv dazunehmen3
  • Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung

    Ohne diesen Baustein kürzt der Versicherer jeden Schaden im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert, sobald die Summe zu niedrig angesetzt ist — auch bei einem kleinen Teilschaden. Mit dem Verzicht wird bis zu einer vereinbarten Grenze voll gezahlt, ohne dass im Schadenfall über die Werte gestritten wird. Voraussetzung ist eine realistische Werteermittlung beim Abschluss, nicht danach.

  • Betriebsunterbrechungsversicherung

    Ersetzt den entgangenen Rohertrag und die weiterlaufenden Fixkosten, wenn der Betrieb nach einem versicherten Sachschaden stillsteht — meist gekoppelt an die Inhalts- oder Gebäudeversicherung. Ohne sie wird zwar die Halle wieder aufgebaut, aber Löhne, Miete und Kredite müssen in der Zwischenzeit aus eigener Substanz bezahlt werden. Die Haftzeit (wie lange sie zahlt) muss zur real erwarteten Wiederaufbaudauer passen, nicht zur billigsten Option im Angebot.

  • Cyber-Versicherung

    Übernimmt nicht nur den Geldschaden nach einem Hackerangriff oder einer Ransomware-Attacke, sondern organisiert die Reaktion: IT-Forensik, Wiederherstellung der Systeme, die Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO) und, bei hohem Risiko, die Information der Betroffenen (Art. 34 DSGVO). Diese Soforthilfe ist im akuten Fall oft wertvoller als die reine Geldleistung, weil in den ersten Stunden die Fristen laufen, unabhängig vom Versicherungsschutz.

Sinnvoll für manche3
  • Vermögensschadenhaftpflicht

    Für beratende, planende und gutachterliche Tätigkeiten: Sie deckt reine Vermögensschäden, die aus einem Beratungs- oder Planungsfehler entstehen, ohne dass jemand verletzt wird oder etwas kaputtgeht — ein Bereich, den die normale Betriebshaftpflicht ausdrücklich nicht abdeckt. Für Architekten, Steuerberater, IT-Dienstleister und ähnliche Berufe meist unverzichtbar, für einen reinen Handwerksbetrieb ohne Beratungsleistung in der Regel verzichtbar.

  • D&O-Versicherung (Organhaftung)

    Für Geschäftsführer einer GmbH: Sie haften nach § 43 GmbHG gegenüber der eigenen Gesellschaft persönlich, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen — unabhängig vom Betriebsvermögen. Die D&O-Versicherung deckt genau dieses persönliche Risiko der Geschäftsführung, nicht das Haftungsrisiko des Betriebs gegenüber Dritten. Relevant vor allem, sobald mehrere Gesellschafter oder Fremdgeschäftsführer im Spiel sind.

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    Seit 2022 gilt bei Entgeltumwandlung ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialabgaben spart. Richtig aufgesetzt ist die bAV kein reiner Kostenblock, sondern ein Argument bei der Personalsuche — in einem Arbeitsmarkt mit Fachkräftemangel ein reales Verkaufsargument gegenüber Bewerbern, kein Nice-to-have.

Ausdrücklich nicht versichert3
  • Private Tätigkeiten über die Betriebshaftpflicht

    Die Betriebshaftpflicht deckt ausschließlich Schäden aus der versicherten betrieblichen Tätigkeit. Für private Schäden brauchen Sie und Ihre Mitarbeiter weiterhin eine eigene Privathaftpflichtversicherung — die beiden Verträge schließen sich gegenseitig aus, nicht ein.

  • Tätigkeiten, die nicht im Vertrag benannt sind

    Erweitert sich Ihr Geschäftsfeld — etwa vom Elektrobetrieb zusätzlich in die Photovoltaik-Montage — ist der neue Bereich möglicherweise nicht automatisch mitversichert. Jede wesentliche Änderung der Tätigkeit muss gemeldet werden, sonst kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung verweigern.

  • Der Teil des Schadens über der Versicherungssumme

    Auch bei bestehender Betriebshaftpflicht ist die Versicherungssumme im Vertrag eine Obergrenze. Ihre gesetzliche Haftung nach § 823 BGB kennt diese Obergrenze nicht — was über die Vertragssumme hinausgeht, zahlen Sie selbst, im Zweifel mit dem Privatvermögen.

Was ein Wiederaufbau kostet, wenn nichts produziert wird

Beispielrechnung für einen Handwerksbetrieb nach einem Brand: Der Sachschaden an Halle und Maschinen ist eine Rechnung — was in der Zeit ohne Einnahmen weiterläuft, eine ganz andere.

Nach einem Brand in der Werkstatt dauert der Wiederaufbau fünf Monate. Löhne, Miete und Leasingraten laufen in dieser Zeit unverändert weiter, dazu fehlt der Rohertrag aus dem laufenden Geschäft. Der Sachschaden an Gebäude und Inhalt wird ersetzt — diese Rechnung läuft daneben und ist bei einer reinen Inhalts- oder Gebäudeversicherung ohne Betriebsunterbrechung nicht gedeckt.

Löhne 3 Mitarbeiter inkl. Nebenkosten, 5 Monate
48.000 €
Miete, 5 Monate
9.000 €
Leasingraten, 5 Monate
4.500 €
Entgangener Rohertrag, 5 Monate (Beispielwert)
30.000 €
Ausfallschaden gesamt — ohne den Sachschaden
91.500 €

Diese 91.500 € kommen zum Sachschaden an Halle und Maschinen dazu, nicht statt ihm. Ohne Betriebsunterbrechungsversicherung trägt der Betrieb sie allein — mit neu aufgebauter Halle, aber ohne die Liquidität, die fünf Monate ohne Einnahmen gekostet haben. Die Zahlen sind ein Beispiel; Lohnsumme, Fixkosten und Rohertrag Ihres Betriebs bestimmen die echte Höhe, und die ermitteln wir gemeinsam.

Quelle: Eigene Beispielrechnung mit angenommenen Werten für einen Handwerksbetrieb mit drei Mitarbeitern. Keine Marktzahl — der reale Ausfallschaden hängt von Lohnsumme, Fixkosten und Rohertrag des jeweiligen Betriebs ab und wird im Schadenfall aus der Buchhaltung ermittelt.

Wie ich arbeite

Was konkret passiert.

  1. Ich komme in den Betrieb

    Risiken sieht man vor Ort, nicht am Telefon. Wo wird geschweißt, wo stehen die Gefahrstoffe, wie ist der Serverraum gesichert, welche Werte stehen wirklich in der Halle. Das dauert eine Stunde und ist die Grundlage für alles Weitere.

  2. Wir priorisieren nach Existenzrisiko

    Nicht alles muss versichert werden. Zuerst kommt, was den Betrieb beenden könnte: Betriebshaftpflicht, Betriebsunterbrechung, bei bestimmten Branchen Vermögensschaden oder Cyber. Danach der Rest. Ich sage Ihnen auch, was Sie sich sparen können.

  3. Summen realistisch ansetzen

    Bei der Inhaltsversicherung gehen wir die Werte konkret durch: Maschinen, Einrichtung, Waren, Werkzeug. Wichtig ist ein Verzicht auf die Unterversicherungseinrede — dann streiten wir im Schadenfall nicht über die Summe, sondern es wird nach der einmal festgelegten Grenze bezahlt.

  4. Mitarbeiter mitdenken

    Betriebliche Altersvorsorge ist seit 2022 mit mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung Pflicht. Richtig aufgesetzt ist sie kein Kostenblock, sondern ein Argument bei der Personalsuche — und Fachkräftemangel ist auch in Augsburg real.

  5. Ich melde mich einmal im Jahr wegen der Summen

    Nach jeder größeren Investition, jedem neuen Standort und jedem Umsatzsprung passt die alte Versicherungssumme nicht mehr. Das ist Teil der laufenden Betreuung, kein Verkaufsanruf — Ziel ist, dass § 75 VVG bei Ihnen nie zum Thema wird.

Aus der Praxis

Fünf Fehler, die richtig Geld kosten.

Das sind die Dinge, die ich am häufigsten sehe. Lies sie durch — auch wenn du danach nicht anrufst, hast du etwas davon.

  1. Betriebsunterbrechung nicht versichern

    Der Sachschaden wird ersetzt, der Ertragsausfall nicht — und der ist meist das größere Problem. Wer über Monate nicht produzieren kann, aber Löhne und Kredite weiterzahlt, hat auch mit neu aufgebauter Halle ein Liquiditätsproblem. Im Beispiel oben auf dieser Seite kommen so schnell über 90.000 € zusammen, die neben dem Sachschaden zusätzlich fehlen.

  2. Bei der Betriebshaftpflicht die Tätigkeit falsch angeben

    Wenn im Vertrag Elektroinstallation steht und Sie inzwischen auch Photovoltaik montieren, ist der neue Bereich möglicherweise nicht gedeckt. Jede Erweiterung des Geschäfts gehört gemeldet — ein Anruf genügt, eine unterlassene Meldung kann im Schadenfall die komplette Deckung kosten.

  3. Versicherungssummen nie an den echten Wert anpassen

    Betriebe wachsen, Verträge oft nicht. Nach jeder größeren Investition kürzt der Versicherer nach § 75 VVG jeden Schaden im Verhältnis von alter Summe zu neuem Wert — nicht nur beim Totalverlust, sondern bei jedem einzelnen Schadenfall. Das Rechenbeispiel oben zeigt, wie schnell aus 40.000 € Schaden nur 16.000 € Erstattung werden.

  4. Cyber für zu klein halten

    Angriffe laufen automatisiert und suchen Lücken, nicht Namen. Kleine Betriebe sind attraktiv, weil sie schlechter gesichert sind. Und unabhängig von der Cyber-Deckung läuft ab dem Zeitpunkt der Kenntnis eine Meldefrist von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO — eine Cyber-Police organisiert genau diese Reaktion, statt dass sie im Ernstfall improvisiert werden muss.

  5. Privathaftpflicht statt Betriebshaftpflicht

    Die private Haftpflichtversicherung schließt Schäden aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit ausdrücklich aus. Das gilt auch für Nebenerwerbs-Selbstständige und Kleinunternehmer — ohne eigene Betriebshaftpflicht besteht für die gewerbliche Tätigkeit gar kein Haftpflichtschutz, und die Haftung nach § 823 BGB kennt keine Obergrenze.

Die Fristen nach einem Datenschutzvorfall

Ein Cyberangriff ist nicht nur ein IT-Problem. Es laufen von der ersten Stunde an rechtliche Fristen, unabhängig davon, ob eine Cyber-Versicherung besteht.

  1. Stunde 0

    Der Vorfall wird bekannt

    Ab dem Zeitpunkt, an dem der Verantwortliche von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt, läuft die Frist — nicht ab dem tatsächlichen Angriff, der oft unbemerkt vorher begonnen hat.

  2. Binnen 72 Stunden

    Meldung an die Aufsichtsbehörde

    Der Verantwortliche muss die Verletzung der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, es sei denn, sie führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Betroffenen. Wird die Frist überschritten, ist eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.

  3. Ohne unangemessene Verzögerung

    Benachrichtigung der Betroffenen bei hohem Risiko

    Besteht ein voraussichtlich hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, müssen diese zusätzlich zur Behörde direkt informiert werden — etwa Kunden, deren Daten abgeflossen sind.

  4. Danach

    Bußgeld und Schadenersatz sind zwei getrennte Risiken

    Die Aufsichtsbehörde kann Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängen, je nachdem, was höher ist. Unabhängig davon können Betroffene selbst Schadenersatz verlangen, auch für immaterielle Schäden.

Quelle: Art. 33, 34, 82 und 83 DSGVO.

Häufige Fragen

Was Leute mich zu Gewerbeversicherung fragen.

Die Fragen, die im Beratungsgespräch wirklich kommen — kurz beantwortet.

Welche Versicherungen braucht ein kleiner Betrieb wirklich?

Unverzichtbar ist die Betriebshaftpflicht — sie deckt Schäden, die Sie bei Dritten verursachen, und die Haftung dafür ist nach § 823 BGB gesetzlich nicht begrenzt. Bei eigenen Räumen und Werten kommt die Inhaltsversicherung dazu, bei Abhängigkeit vom laufenden Betrieb die Betriebsunterbrechung. Beratende Berufe brauchen zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflicht. Alles Weitere richtet sich nach Branche und Größe — dafür ist der Betriebs-Check da.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht?

Das lässt sich seriös nicht pauschal beantworten, weil der Beitrag an Branche, Tätigkeit, Umsatz und Lohnsumme hängt — jeder genannte Durchschnittswert wäre für Ihren konkreten Betrieb voraussichtlich falsch. Genau deshalb gibt es auf dieser Seite bewusst keine Beitragsspanne und keinen Rechner. Nennen Sie mir Ihre Zahlen im Betriebs-Check, dann bekommen Sie eine belastbare Auskunft.

Deckt meine Privathaftpflicht auch berufliche Schäden?

Nein, und das ist ein häufiger und teurer Irrtum. Die Privathaftpflicht schließt Schäden aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit ausdrücklich aus. Auch als Nebenerwerbs-Selbstständiger oder Kleinunternehmer brauchen Sie eine eigene Betriebshaftpflicht — sonst besteht für die gewerbliche Tätigkeit überhaupt kein Haftpflichtschutz.

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Sie ersetzt den entgangenen Rohertrag und die weiterlaufenden Fixkosten, wenn der Betrieb nach einem versicherten Sachschaden stillsteht. Beispiel: Nach einem Brand dauert der Wiederaufbau fünf Monate. Löhne, Miete und Leasingraten laufen weiter, Einnahmen fehlen. Im Beispiel auf dieser Seite kommen dabei über 90.000 € zusammen — zusätzlich zum eigentlichen Sachschaden. Meist wird sie gekoppelt an die Inhalts- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen.

Was bedeutet Unterversicherung konkret?

Nach § 75 VVG zahlt der Versicherer nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert, wenn die Summe erheblich niedriger ist. Das betrifft nicht nur den Totalschaden: Auch bei einem kleinen Teilschaden wird nur der anteilige Prozentsatz erstattet. Im Beispiel auf dieser Seite bekommen Sie bei 80.000 € Summe und 200.000 € echtem Wert von einem 40.000-€-Schaden nur 16.000 € ersetzt. Ein Verzicht auf die Unterversicherungseinrede im Vertrag verhindert genau das — Voraussetzung ist eine realistische Werteermittlung bei Vertragsschluss.

Brauche ich eine Cyber-Versicherung?

Wenn Sie Kundendaten verarbeiten, digital Rechnungen schreiben oder ohne EDV nicht arbeiten können: ja. Eine Cyber-Police übernimmt nicht nur den Geldschaden, sondern organisiert die Reaktion — IT-Forensik, Wiederherstellung und die nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden fällige Meldung an die Aufsichtsbehörde, bei hohem Risiko zusätzlich die Information der Betroffenen nach Art. 34 DSGVO. Diese Soforthilfe ist im akuten Fall oft wertvoller als die reine Geldleistung.

Wie haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?

Nach § 43 GmbHG muss ein Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden und haftet der Gesellschaft persönlich, wenn er das verletzt — unabhängig vom Vermögen der GmbH. Genau dieses persönliche Risiko deckt eine D&O-Versicherung. Sie ersetzt keine Betriebshaftpflicht, sondern ergänzt sie: Die eine schützt den Betrieb gegenüber Dritten, die andere schützt die Geschäftsführung gegenüber der eigenen Gesellschaft.

Kommen Sie zu mir in den Betrieb?

Ja, und ich halte das für den einzig sinnvollen Weg. Risiken erkennt man vor Ort — welche Maschinen stehen wo, wie sind Gefahrstoffe gelagert, wo ist der Serverraum. Ich komme auch außerhalb der üblichen Zeiten, wenn es im Betrieb besser passt. Der Termin kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Nächster Schritt

Ruf einfach an. Ich geh ran.

Und wenn ich beim Kunden bin, ruf ich zurück. Die Erstberatung kostet nichts, auch wenn du danach nichts abschließt. Wenn du gut abgesichert bist, sage ich dir das — das kommt öfter vor, als du denkst.

0821 66600666