Privathaftpflichtversicherung
Ein unachtsamer Moment, ein Leben lang zahlen.
Bei Sachschäden geht es um Tausende, bei Personenschäden um eine Rente auf Lebenszeit. Genau deshalb entscheidet die Deckungssumme — und nicht der Beitrag — über den Wert dieses Vertrags.
- Kosten
- ab rund 40 € im Jahr
- Deckungssumme
- mindestens 10, besser 50 Mio €
- Wichtigster Zusatz
- Schäden durch kleine Kinder
- Gedacht für
- jeden Haushalt — Familie in einem Vertrag
Worum es geht
Der Sachschaden ist das Ärgernis. Der Personenschaden ist das Risiko.
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen — das steht in § 823 BGB, und zwar ohne Obergrenze. Es gibt keinen Betrag, ab dem die Haftung endet, und keine Frist, nach der sie sich erledigt. Genau das macht die Privathaftpflicht zum wichtigsten Vertrag im Haushalt, noch vor dem Hausrat: Der Hausrat ersetzt Sachen, die Haftpflicht verhindert eine Schuld.
Bei einem Sachschaden geht es um Tausende: die durchgelaufene Waschmaschine, die die Decke des Nachbarn ruiniert, kostet vielleicht 8.000 €. Bei einem Personenschaden geht es um eine andere Größenordnung. Stürzt ein Fußgänger, weil du mit dem Rad ausweichst, und bleibt dauerhaft pflegebedürftig, dann summieren sich Heilbehandlung mit 300.000 €, eine Erwerbsschadenrente von 1.800 € monatlich über 30 Jahre mit 648.000 € und Pflege, Umbau und Schmerzensgeld mit 950.000 € — insgesamt 1.898.000 €. Wer eine Deckungssumme von einer Million hat, schuldet den Rest selbst: 898.000 €, gepfändet vom Einkommen, so lange es dauert.
Deshalb ist die Deckungssumme die einzige Zahl, bei der man in diesem Vertrag nicht sparen darf. Verbraucherschützer nennen 10 Mio € als Mindestmaß. Der Schritt von 10 auf 50 Mio € kostet in der Regel nur wenige Euro im Jahr — das ist die günstigste Verbesserung, die es in der Sachversicherung überhaupt gibt. Wenn ich alte Verträge prüfe, ist eine zu niedrige Summe der Punkt, den ich am häufigsten finde.
Der zweite große Punkt betrifft Familien und wird fast immer falsch verstanden. Kinder unter sieben Jahren sind nach § 828 BGB nicht verantwortlich, im Straßenverkehr gilt das bis zehn. Wenn dein Kind einen Schaden anrichtet, haftet es also nicht — und du haftest nur, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Ergebnis: Der Geschädigte bekommt rechtlich nichts, und die Versicherung zahlt zu Recht nicht, denn sie zahlt nur, was du schuldest. Nur mit der ausdrücklichen Klausel „Schäden durch deliktunfähige Kinder“ übernimmt der Versicherer den Schaden trotzdem, ohne die Haftungsfrage zu stellen. Das ist der wichtigste Zusatzbaustein überhaupt.
10 Mio €
Deckungssumme, mindestens
unter dieser Summe kann ein einziger schwerer Personenschaden die Deckung überschreiten — der Rest bleibt privat
Quelle: Mindestkriterium der Verbraucherschützer (Finanztip, Verbraucherzentrale); Haftung nach § 823 BGB unbegrenzt
Eine Million klingt viel — bis es um einen Menschen geht
Sachschäden bleiben meist vierstellig. Ein schwerer Personenschaden sprengt die Deckungssumme alter Verträge.
Mindestkriterium der Verbraucherschützer — der Sprung auf 50 Mio € kostet meist nur wenige Euro im Jahr. Die Größenordnung wirkt absurd, bis man sieht, worum es geht: Ein typischer Wasserschaden beim Nachbarn liegt im vierstelligen Bereich, ein Personenschaden mit dauerhafter Erwerbsminderung im siebenstelligen.
Heilbehandlung, Erwerbsschadenrente über 30 Jahre, Pflege und Schmerzensgeld
reicht in diesem Fall nicht — 898.000 € bleiben beim Verursacher, notfalls jahrzehntelang
Quelle: Haftung nach § 823 BGB (unbegrenzt); Deckungsempfehlung Finanztip/Verbraucherzentrale. Alltagsschäden wie ein Wasserschaden beim Nachbarn liegen typischerweise im vierstelligen Bereich — sie sind hier bewusst NICHT als vierter Balken dargestellt, weil sie bei diesem Maßstab (0,08 % des größten Werts) nur noch als Mindestbreite erscheinen würden und das Bild damit lügen würde.
Leistung im Klartext
Was drin ist — und was nicht.
Kein Prospekt, sondern die Aufteilung, die im Schadenfall zählt. Der letzte Block ist der wichtigste: Was nicht versichert ist, erfährt man sonst erst, wenn es zu spät ist.
Im Vertrag enthalten3
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Verletzt du jemanden, beschädigst du fremdes Eigentum oder verursachst du einen reinen Vermögensschaden, prüft der Versicherer die Forderung, zahlt den berechtigten Teil und wehrt den unberechtigten ab. Diese Abwehr ist die zweite Hälfte der Leistung: Unbegründete Forderungen werden auf Kosten des Versicherers abgelehnt, notfalls vor Gericht.
Die ganze Familie in einem Vertrag
Mitversichert sind der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder, solange sie unverheiratet sind und in Ausbildung oder Studium stehen. Ein Familienvertrag kostet meist nur 20 bis 30 € im Jahr mehr als ein Einzelvertrag. Beim unverheirateten Partner in häuslicher Gemeinschaft muss die Mitversicherung ausdrücklich vereinbart sein — sonst steht er ohne Schutz da.
Alltag, Sport, Ehrenamt, Mietwohnung
Haushalt und Freizeit, Radfahren, Ballsport, Schwimmen, Ehrenamt, Gastgeberpflichten. In der Mietwohnung sind Schäden an der Mietsache gedeckt: das durchgebohrte Rohr, der Brandfleck im Parkett, der Wasserschaden im Bad. Ausgenommen bleiben in der Regel Kratzer und Abnutzungen an Glas und Bodenbelag.
Muss man aktiv dazunehmen4
Schäden durch deliktunfähige Kinder — der wichtigste Zusatz
Kinder unter sieben Jahren, im Straßenverkehr unter zehn, haften nach § 828 BGB nicht. Ohne diese Klausel zahlt niemand: nicht das Kind, nicht die Eltern, nicht die Versicherung. Mit ihr übernimmt der Versicherer den Schaden bis zu einer vereinbarten Grenze, ohne die Haftungsfrage zu stellen. Für jeden Haushalt mit kleinen Kindern der entscheidende Punkt im Vertrag.
Forderungsausfalldeckung
Die Umkehrung des Vertrags: Sie zahlt, wenn jemand DIR einen Schaden zufügt, selbst keine Haftpflicht hat und zahlungsunfähig ist. Dann tritt dein eigener Versicherer für die Forderung ein, die du sonst nur auf dem Papier hättest. Achte auf die Mindestschadenhöhe — viele Bedingungen greifen erst ab 2.500 €, gute ab dem ersten Euro.
Gefälligkeitsschäden
Beim Umzug mithelfen, in der Nachbarwohnung die Blumen gießen, den Anhänger ausleihen. Weil aus einer reinen Gefälligkeit rechtlich meist kein Haftungsanspruch entsteht, zahlt die Standardhaftpflicht dort nicht. Fällt dir der Fernseher des Freundes aus der Hand, brauchst du diese Klausel — sonst ist die Hilfsbereitschaft der teure Teil des Wochenendes.
Verlust fremder Schlüssel
Der Wohnungsschlüssel des Vermieters, der Dienstschlüssel, der Schlüssel zur Zentralschließanlage. Muss eine ganze Anlage getauscht werden, wird das fünfstellig — bei größeren Wohnanlagen in Augsburg sind 20.000 € und mehr realistisch. Prüfe die Grenze: 5.000 € reichen für einen Wohnungsschlüssel, nicht für eine Schließanlage.
Sinnvoll für manche1
Drohnen, Photovoltaik, Vermietung
Für Drohnen ist eine Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, manche Verträge schließen sie bis zu einem bestimmten Gewicht ein. Balkonkraftwerk, Ladepunkt und die kurzzeitige Vermietung über eine Plattform sollten ausdrücklich genannt sein. Wer eine Wohnung dauerhaft vermietet, braucht zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Ausdrücklich nicht versichert5
Nicht versichert: Vorsatz
Wer einen Schaden absichtlich herbeiführt, zahlt ihn selbst — das gilt in jedem Vertrag und ist nicht verhandelbar. Grobe Fahrlässigkeit dagegen ist in der Privathaftpflicht gedeckt, anders als in der Hausratversicherung. Der Unterschied liegt allein in der Absicht.
Nicht versichert: alles mit Kennzeichen
Auto, Motorrad, Roller, das zulassungspflichtige S-Pedelec. Dafür ist die KFZ-Haftpflicht zuständig, gesetzlich vorgeschrieben und getrennt. Normale E-Bikes bis 25 km/h Tretunterstützung laufen über die Privathaftpflicht, alles darüber nicht — dieser Übergang wird beim Kauf regelmäßig übersehen.
Nicht versichert: berufliche Tätigkeit
Schäden im Rahmen von Beruf, Nebengewerbe oder Selbstständigkeit sind ausgeschlossen. Dafür gibt es die Betriebs- oder Berufshaftpflicht, für Angestellte je nach Beruf eine Diensthaftpflicht. Wer nebenbei etwas verkauft oder handwerklich für andere arbeitet, ist mit der Privathaftpflicht dort nicht abgedeckt.
Nicht versichert: Schäden unter Mitversicherten
Beschädigt dein Kind etwas, das dir gehört, oder verletzt sich ein Familienmitglied durch ein anderes, zahlt die Haftpflicht nicht. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen in Teilen: Der geliehene Rasenmäher ist oft nicht gedeckt, weil du ihn in Obhut hattest. Das gehört zu den Punkten, die man vorher wissen sollte.
Nicht versichert: Hunde und Pferde
Für Hunde gilt in Bayern die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung nach § 833 BGB — dafür braucht es eine eigene Hundehalterhaftpflicht. Über die Privathaftpflicht mitversichert sind nur zahme Haustiere wie Katzen, Kleintiere und Zierfische.
Ein Fall zum Nachrechnen
Radweg an der Wertach, du weichst aus, ein Fußgänger stürzt und bleibt dauerhaft pflegebedürftig.
Die Schuldfrage ist geklärt, die Versicherung zahlt — aber nur bis zur vereinbarten Deckungssumme. Der Rest der Forderung bleibt eine private Schuld, die auch nach Jahren nicht verfällt.
- Heilbehandlung und Reha
- 300.000 €
- Erwerbsschadenrente 1.800 € monatlich über 30 Jahre
- 648.000 €
- Pflege, behindertengerechter Umbau, Schmerzensgeld
- 950.000 €
- Forderung insgesamt
- 1.898.000 €
- Deckungssumme des Altvertrags
- −1.000.000 €
- Was du selbst schuldest
- 898.000 €
Mit 10 Mio € Deckungssumme wäre dieselbe Forderung vollständig bezahlt worden — der Beitragsunterschied liegt im einstelligen Eurobereich pro Jahr.
Quelle: § 823 und § 843 BGB (Schadensersatz, Geldrente bei Erwerbsschaden); Größenordnungen aus der Schadenregulierung
Wie ich arbeite
Was konkret passiert.
Wir setzen die Deckungssumme hoch an, nicht knapp
Mindestens 10 Mio €, in der Regel nehme ich 50 Mio €. Der Beitragsunterschied liegt bei wenigen Euro im Jahr, die Wirkung im Personenschaden bei Hunderttausenden. Wenn du eine bestehende Police mit einer Million hast, ist das der erste Punkt, den wir ändern.
Bei Kindern kommt die Deliktunfähigkeit ausdrücklich mit hinein
Ich rechne sie immer ein und du entscheidest bewusst dagegen, nicht versehentlich. Dazu prüfen wir, bis zu welcher Höhe der Versicherer solche Schäden übernimmt — die Klausel im Vertrag zu haben ist die halbe Antwort, die Grenze die andere.
Ich prüfe die vier Klauseln, die im Vergleich nicht auftauchen
Gefälligkeitsschäden, Verlust fremder Schlüssel samt Schließanlage, Forderungsausfall mit möglichst niedriger Mindestschadenhöhe, Mitversicherung des unverheirateten Partners. Diese vier entscheiden im Schadenfall über die Antwort — im Preisvergleich stehen sie nicht.
Wir klären, was zur Familie zählt und was nicht mehr
Kinder in Ausbildung oder Studium sind mitversichert, nach dem ersten Berufsjahr in der Regel nicht mehr. Genau da entsteht die Lücke, wenn niemand daran denkt. Auch beim Zusammenziehen, bei Trennung und beim Auszug der Kinder gehört der Vertrag einmal auf den Tisch.
Im Schadenfall regelst du nichts selbst
Wichtigste Regel: Gib nie ein Schuldanerkenntnis ab und zahle nichts direkt, auch nicht aus Höflichkeit. Du meldest den Schaden bei mir, ich melde ihn weiter, und der Versicherer entscheidet über Zahlung oder Abwehr. Wer selbst zusagt, bindet sich — und die Versicherung ist an diese Zusage nicht gebunden.
Aus der Praxis
Fünf Fehler, die richtig Geld kosten.
Das sind die Dinge, die ich am häufigsten sehe. Lies sie durch — auch wenn du danach nicht anrufst, hast du etwas davon.
Deckungssumme von einer Million behalten
Der teuerste Fehler und der häufigste in Altverträgen. Bei einem schweren Personenschaden mit 1.898.000 € Forderung bleiben 898.000 € beim Verursacher — pfändbar vom Einkommen, jahrzehntelang. Zehn oder fünfzig Millionen kosten im Jahr wenige Euro mehr.
Die Klausel für deliktunfähige Kinder weglassen
Zerkratzt dein fünfjähriges Kind ein parkendes Auto für 4.800 €, haftet nach § 828 BGB niemand — solange du deine Aufsichtspflicht erfüllt hast. Ohne die Klausel zahlt kein Versicherer, und du zahlst am Ende freiwillig, weil man Nachbarn nicht so behandelt.
Beim Helfen davon ausgehen, dass es gedeckt ist
Gefälligkeiten begründen rechtlich meist keinen Haftungsanspruch, also zahlt die Standardhaftpflicht nicht. Beim Umzug den Fernseher fallen lassen, beim Blumengießen den Wasserhahn offen stehen lassen: Ohne die Klausel für Gefälligkeitsschäden bleibt das an dir hängen — und an der Freundschaft.
Nach dem Auszug der Kinder oder Zusammenziehen nichts melden
Ein Kind, das nach der Ausbildung arbeitet, ist meist nicht mehr mitversichert und braucht einen eigenen Vertrag. Umgekehrt: Der unverheiratete Partner ist nur mitversichert, wenn er ausdrücklich eingetragen ist. Zwei Anrufe verhindern beide Lücken.
Schuld anerkennen oder selbst zahlen
Wer am Unfallort sagt „das war meine Schuld“ oder direkt Geld gibt, entscheidet über etwas, das dem Versicherer zusteht. Die Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen ist Teil der Leistung — bei Gefälligkeiten und Kinderschäden ist die Ablehnung sogar der rechtlich richtige Ausgang.
Wenn das Kind den Schaden macht und niemand zahlt
Kinder unter sieben Jahren haften nicht. Ohne die passende Klausel bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen — und du auf dem Streit.
Tag 1
Vertrag ohne die Klausel
Der Baustein „Schäden durch deliktunfähige Kinder“ fehlt. Im Preisvergleich ist das eine Zeile, die niemand liest, und ein Beitragsunterschied von wenigen Euro im Jahr.
Jahre später
Der Schaden passiert
Dein fünfjähriges Kind zieht mit dem Laufrad an einem parkenden Auto vorbei. Kratzer über zwei Türen, Werkstattkosten 4.800 €.
Wochen danach
Die Versicherung prüft — und lehnt zu Recht ab
Nach § 828 BGB ist ein Kind unter sieben Jahren nicht verantwortlich, im Straßenverkehr sogar bis zehn. Du hast deine Aufsichtspflicht nach § 832 BGB nicht verletzt. Also haftet niemand, und eine Haftpflicht zahlt nur, was du auch schuldest.
Danach
Du zahlst freiwillig
Der Nachbar bekommt rechtlich nichts. In der Praxis zahlen Eltern die 4.800 € aus eigener Tasche, weil man im selben Haus wohnt. Mit der Klausel hätte der Versicherer den Schaden ohne Haftungsfrage übernommen.
Quelle: § 828 BGB (Deliktunfähigkeit Minderjähriger), § 832 BGB (Aufsichtspflicht)
Was es kostet
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
rund 40 bis 90 € im Jahr
Single ab etwa 40 bis 60 €, Familie etwa 60 bis 90 € — mit 50 Mio € Deckungssumme und den wichtigen Klauseln
Eine Orientierung, kein Angebot. Was du zahlst, hängt von deinen Angaben ab — der genaue Beitrag steht erst im Vorschlag, und der kostet nichts.
Was den Beitrag bestimmt
- →Zahl der versicherten Personen — Single, Paar oder Familie
- →Deckungssumme — der Schritt von 10 auf 50 Mio € kostet meist nur wenige Euro
- →Zusatzbausteine — deliktunfähige Kinder, Gefälligkeit, Schlüsselverlust, Forderungsausfall
- →Selbstbeteiligung — häufig 150 €, senkt den Beitrag spürbar
- →Besonderheiten wie Drohne, Photovoltaik oder kurzzeitige Vermietung
Häufige Fragen
Was Leute mich zu Privathaftpflicht fragen.
Die Fragen, die im Beratungsgespräch wirklich kommen — kurz beantwortet.
Welche Deckungssumme brauche ich wirklich?
Mindestens 10 Mio €, sinnvoll sind 50 Mio €. Der Grund ist der Personenschaden: Die Haftung nach § 823 BGB kennt keine Obergrenze, und eine Erwerbsschadenrente läuft über Jahrzehnte. Ein Fall mit 1.898.000 € Forderung ist bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit keine Ausnahme — mit einer Million Deckung bleiben davon 898.000 € bei dir. Der Beitragsunterschied zwischen den Summen liegt im einstelligen Eurobereich pro Jahr.
Zahlt die Versicherung, wenn mein Kind etwas kaputt macht?
Nur mit der Klausel „Schäden durch deliktunfähige Kinder“. Nach § 828 BGB haften Kinder unter sieben Jahren nicht, im Straßenverkehr unter zehn. Und du haftest nur, wenn du deine Aufsichtspflicht nach § 832 BGB verletzt hast. Ohne diese Klausel gibt es also keinen Anspruch, den die Versicherung erfüllen könnte, und der Geschädigte bekommt nichts — bei einem Kratzer über zwei Autotüren sind das schnell 4.800 €. Mit der Klausel zahlt der Versicherer ohne Haftungsprüfung.
Ist meine Familie mitversichert?
Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder in Schule, Ausbildung oder Studium sind im Familientarif enthalten. Zwei Fälle brauchen einen ausdrücklichen Eintrag: der unverheiratete Partner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder in einem längeren Übergang zwischen Ausbildung und Beruf. Sobald ein Kind dauerhaft arbeitet, braucht es einen eigenen Vertrag.
Ich habe beim Umzug etwas kaputt gemacht — zahlt das die Haftpflicht?
Nur wenn Gefälligkeitsschäden mitversichert sind. Wer aus reiner Hilfsbereitschaft handelt, haftet rechtlich meist nicht, und ohne Haftung zahlt eine Haftpflichtversicherung nicht. Genau dafür gibt es die Klausel: Sie übernimmt Schäden bei Freundschaftsdiensten trotzdem, in der Regel bis zu einer festgelegten Grenze. Für jeden, der beim Umzug hilft oder Wohnungsschlüssel von Nachbarn hat, ist das ein Pflichtbaustein.
Was ist die Forderungsausfalldeckung?
Der Schutz für den umgekehrten Fall: Jemand beschädigt dein Eigentum oder verletzt dich, hat aber selbst keine Haftpflichtversicherung und kein Geld. Dann bekommst du zwar ein Urteil, aber keine Zahlung. Mit der Forderungsausfalldeckung tritt dein eigener Versicherer dafür ein. Wichtig ist die Mindestschadenhöhe — viele Bedingungen greifen erst ab 2.500 €.
Ich habe einen fremden Schlüssel verloren. Wer zahlt den Austausch?
Der Verlust fremder Schlüssel ist eine eigene Position im Vertrag, mit eigener Höchstgrenze. Bei einem einfachen Wohnungsschlüssel reichen 5.000 €. Gehört der Schlüssel zu einer Zentralschließanlage — in Augsburger Wohnanlagen und Bürohäusern die Regel — kostet der Austausch schnell 20.000 € und mehr. Deshalb prüfe ich diese Grenze immer mit, gerade bei Mietwohnungen und Dienstschlüsseln.
Deckt die Privathaftpflicht meinen Hund?
Nein. Für Hunde und Pferde gilt die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung nach § 833 BGB: Du haftest, auch wenn du nichts falsch gemacht hast. Dafür braucht es eine eigene Hundehalterhaftpflicht. Über die Privathaftpflicht mitversichert sind nur zahme Haustiere wie Katzen und Kleintiere.
Was mache ich, wenn ich einen Schaden verursacht habe?
Erst helfen und sichern, dann dokumentieren: Fotos, Zeugen, Notizen zum Ablauf. Und dann nichts weiter — kein Schuldanerkenntnis, keine Zusage, keine Zahlung, auch nicht aus Höflichkeit. Du meldest den Schaden bei mir, ich melde ihn weiter, und der Versicherer prüft, ob gezahlt oder abgewehrt wird. Erhältst du Post von einem Anwalt oder eine Mahnung, antworte nicht selbst, sondern leite sie sofort an mich weiter — dort laufen kurze Fristen.
Passt dazu
Was du dazu wissen solltest.
- Hausrat→Ersetzt deine eigenen Sachen — die Haftpflicht deckt nur, was du bei anderen anrichtest.
- Rechtsschutz→Die Haftpflicht wehrt Forderungen GEGEN dich ab. Willst du selbst etwas durchsetzen, brauchst du Rechtsschutz.
- Hundehalterhaftpflicht→Hunde sind in der Privathaftpflicht ausgeschlossen — bei Tierhaltern haftet man nach § 833 BGB ohne Verschulden.
Nächster Schritt
Ruf einfach an. Ich geh ran.
Und wenn ich beim Kunden bin, ruf ich zurück. Die Erstberatung kostet nichts, auch wenn du danach nichts abschließt. Wenn du gut abgesichert bist, sage ich dir das — das kommt öfter vor, als du denkst.
0821 66600666



