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Da bin ich versichert!

Pöppi Rechner

Und ab morgen kein Gehalt mehr?

Die meisten glauben, der Staat fängt das auf. Er tut es nicht — die gesetzliche Rente kennt seit 2001 keine Berufsunfähigkeit, nur noch Erwerbsminderung. Dieser Rechner zeigt dir, was wirklich kommt und wie lang die Strecke ist, die du überbrücken müsstest.

✓ ohne Anmeldung✓ nichts wird gespeichert✓ Rechenweg offengelegt✓ rechnet den für dich günstigsten Fall

Deine Zahlen

Schieb die Regler — die Grafik darunter rechnet sofort mit.

35
1860
45.000 €
15.000 €150.000 €
35
1866

Zieh den Regler, um zu sehen, was ein früher oder späterer Zeitpunkt ausmacht.

0 €
0 €3.000 € / Monat

Aus einem bestehenden Vertrag oder einer Betriebsrente, falls du sie kennst.

Was zahlt der Staat?

Das entscheidet sich erst im Ernstfall — und nicht nach deinem Beruf, sondern nach deiner Belastbarkeit für irgendeine Tätigkeit.

Feineinstellungen
80 %
50 %100 % des Nettos

Wer eine Immobilie finanziert, braucht eher 90 %.

Netto im Monat. Michael rechnet bewusst mit 0 €, solange du nichts einträgst — ob du eine passende Stelle findest, entscheidet der Arbeitsmarkt und nicht die Rentenkasse.

Miete oder Kreditrate, Strom, Versicherungen, Auto. Damit zeige ich dir, ob die gesetzliche Rente dafür überhaupt reicht.

Dein Weg bis zur Rente

Lohn netto
Krankengeld netto
Danach
Bedarf

Das fehlt dir jeden Monat

751 €

Bis 67 zusammen

288.537 €

Was tatsächlich kommt

Das bräuchtest du2.025 €
Volle Erwerbsminderungsrente, netto1.274 €
gesetzlich
Bei teilweiser Erwerbsminderung nur637 €

Zum Vergleich: Wer 2024 neu eine Erwerbsminderungsrente bekam, erhielt im Schnitt 1.041 € im Monat — nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Amtliche Zahl der Deutschen Rentenversicherung, Rentenzugang 2024.

Sinnvolle BU-Rente

751 €/ Monat

Kompletter Rechenweg — Schritt für Schritt

Alle Beträge in heutiger Kaufkraft, ohne künftige Rentenanpassungen. Angesetzt ist die volle Erwerbsminderungsrente — der für dich günstigste Fall. Unverbindliche Orientierung, keine Zusage über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Rechtsberatung.

Der häufigste Irrtum

„Berufsunfähig" und „erwerbsgemindert" sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Was der Staat prüft

Kannst du irgendeine Arbeit noch machen?

Nicht deinen Beruf — irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Volle Rente erst unter 3 Stunden täglich, halbe zwischen 3 und 6 Stunden (§ 43 SGB VI). Dazu 5 Jahre Wartezeit und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren — was Berufsanfänger und Selbstständige oft nicht erfüllen.

Was eine BU prüft

Kannst du deinen Beruf noch machen?

Nur den, den du zuletzt ausgeübt hast. Ab 50 Prozent Einschränkung zahlt sie — und zwar unabhängig davon, ob du theoretisch etwas anderes könntest. Ein guter Vertrag verzichtet ausdrücklich darauf, dich auf einen anderen Beruf zu verweisen.

Praxisbeispiel: Ein Dachdecker mit kaputtem Rücken kann nicht mehr aufs Dach. Berufsunfähig ist er zweifellos. Erwerbsgemindert im Sinne des Gesetzes ist er nicht, solange er sechs Stunden täglich am Empfang sitzen könnte — auch wenn es diese Stelle nirgends gibt. Vom Staat kommt dann null.

Und jetzt?

Die Zahl kennst du. Jetzt kommt es auf die Bedingungen an.

Bei einer BU entscheidet nicht der Beitrag, sondern das Kleingedruckte: Verzicht auf abstrakte Verweisung, Regelung bei Arbeitsunfähigkeit, rückwirkende Leistung, Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung. Ich gehe die Punkte mit dir durch, bevor irgendein Antrag ausgefüllt wird — und sage dir offen, wenn dein bestehender Vertrag schon gut ist.

Bring das mit, dann wird es exakt:

  • 1Deine Renteninformation — darauf steht auch die Höhe der Erwerbsminderungsrente.
  • 2Unterlagen zu bestehenden Verträgen, auch aus dem Betrieb.
  • 3Deine Fixkosten im Monat — Miete oder Rate, Strom, Auto.
Womit gerechnet wirdJede Zahl in diesem Rechner hat einen Paragrafen.35 Werte mit Rechtsgrundlage, Gültigkeitsdatum und Link zur amtlichen Quelle — zum Nachprüfen aufklappen.

Vergleichsportale zeigen dir ein Ergebnis. Ich zeige dir zusätzlich, woher die Werte kommen — mit Rechtsgrundlage, Gültigkeitsdatum und Link zur amtlichen Quelle. Damit kannst du jede Zeile selbst nachprüfen.

WertBetragGrundlageGilt ab
Aktueller Rentenwert je Entgeltpunkt

Zum 1. Juli 2026 um 4,24 % angehoben (vorher 40,79 €). Seit 01.07.2023 gilt ein einheitlicher Wert für West und Ost (§ 255a SGB VI).

42,52 €§ 1 Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, § 68 SGB VI01.07.2026
Durchschnittsentgelt aller Versicherten pro Jahr

Vorläufiger Wert für 2026. Wer genau dieses Entgelt verdient, erhält für das Jahr exakt einen Entgeltpunkt. Endgültig festgestellt ist zuletzt 2024 mit 47.085 €.

51.944 €§ 3 Abs. 2 SVRechGrV 2026, Anlage 1 SGB VI01.01.2026
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung pro Jahr

8.450 € im Monat, seit 2025 bundeseinheitlich. Einkommen darüber erhöht die Rente nicht mehr — deshalb ist die Lücke bei hohen Einkommen relativ größer. Maximal erreichbar sind 1,9521 Entgeltpunkte im Jahr.

101.400 €§ 4 SVRechGrV 2026, § 159 SGB VI01.01.2026
Sicherungsniveau vor Steuern

Haltelinie gesetzlich zugesichert bis 2031.

48 %§ 154 Abs. 3 SGB VI01.01.2025
Regelaltersgrenze

Wird stufenweise angehoben; für Jahrgänge ab 1964 gilt 67 Jahre.

67 Jahre§ 35 SGB VI01.01.2031
Abschlag je Monat vorzeitigen Rentenbeginns

Gilt dauerhaft, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze.

0,3 %§ 77 Abs. 2 SGB VI01.01.2025
Zuschlag je Monat späteren Rentenbeginns0,5 %§ 77 Abs. 2 SGB VI01.01.2025
Höchstabschlag bei Erwerbsminderungsrente

Gedeckelt bei 36 Monaten × 0,3 % = 10,8 %. Der Abschlag trifft jede EM-Rente, unabhängig vom Alter.

10,8 %§ 77 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI01.01.2025
Stundengrenze für die volle Erwerbsminderungsrente

Volle Rente nur, wenn weniger als 3 Stunden täglich IRGENDEINE Tätigkeit möglich sind — nicht der eigene Beruf.

3 Std./Tag§ 43 Abs. 2 SGB VI01.01.2025
Stundengrenze für die teilweise Erwerbsminderungsrente

Zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich: halbe Rente.

6 Std./Tag§ 43 Abs. 1 SGB VI01.01.2025
Allgemeine Wartezeit für den Anspruch

Zusätzlich sind 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren nötig. Berufsanfänger und Selbstständige erfüllen das oft nicht.

5 Jahre§ 43 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VI01.01.2025
Durchschnittliche neue Erwerbsminderungsrente pro Monat

Zahlbetrag nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (Männer 1.078 €, Frauen 1.010 €). Das ist keine Schätzung, sondern was Betroffene 2024 tatsächlich bekamen.

1.041 €Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Rentenzugang 202401.01.2024
Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderungsrente

Pro Kalenderjahr. Wer mehr verdient, dem wird ein Teil der Rente gestrichen: 40 % des übersteigenden Betrags.

20.763,75 €§ 96a Abs. 1c Nr. 2 SGB VI01.01.2026
Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung

Individuell aus den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Jahre berechnet, mindestens aber dieser Betrag.

41.527,50 €§ 96a Abs. 1c Nr. 1 SGB VI01.01.2026
Krankenversicherung, Anteil des Rentners

Die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 %; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.

7,3 %§ 249a SGB V01.01.2025
Halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde zum 01.01.2026 von 2,5 % auf 2,9 % erhöht; die Hälfte davon trägt der Rentner. Die eigene Kasse kann darüber oder darunter liegen.

1,45 %§ 242a SGB V, Bekanntmachung BMG vom 07.11.202501.01.2026
Pflegeversicherung, Rentner mit Kind

Rentner tragen den Pflegebeitrag allein, ohne Zuschuss.

3,6 %§ 55 SGB XI01.07.2025
Pflegeversicherung, kinderlose Rentner

Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozentpunkten.

4,2 %§ 55 Abs. 3 SGB XI01.07.2025
Grundfreibetrag

Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Steuer an.

12.348 €§ 32a Abs. 1 EStG01.01.2026
Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2023

Steigt seit dem Wachstumschancengesetz um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Ab Rentenbeginn 2058 sind 100 % steuerpflichtig.

82,5 %§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG01.01.2023
Jährliche Steigerung des Besteuerungsanteils0,5 %§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG (Wachstumschancengesetz)01.01.2023
Werbungskostenpauschbetrag für Renten102,00 €§ 9a Nr. 3 EStG01.01.2025
BU in jungen Jahren: Beitrag ab etwa (monatlich)

Wörtlich: „In jungen Jahren bekommst Du eine BU oft schon für 50 Euro im Monat." Setzt einen günstigen Beruf und einen guten Gesundheitszustand voraus.

50,00 €Marktbeobachtung 2026 — Finanztip, keine Rechtsnorm27.05.2026
BU: typische Obergrenze der Spanne (monatlich)

Wörtlich: „Je nach Alter, Beruf und Gesundheit zahlst Du aber auch 100, 150 Euro oder mehr." Nach oben offen — bei Risikoberufen und Vorerkrankungen deutlich mehr.

150,00 €Marktbeobachtung 2026 — Finanztip, keine Rechtsnorm27.05.2026
Höchstens versicherbare BU-Rente vom Bruttoeinkommen

Keine gesetzliche Grenze, sondern Praxis der Versicherer: Mehr als rund 70 % des Bruttoeinkommens wird nicht abgesichert, damit kein Anreiz zur Berufsunfähigkeit entsteht. Im Einzelfall abweichend.

70 %Marktstandard der Risikoprüfung 2026, keine Rechtsnorm01.01.2026
Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber

Sechs Wochen volles Entgelt. Erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung (§ 3 Abs. 3 EFZG) — in der Probezeit greift sie also noch nicht.

6,00 €§ 3 Abs. 1 EFZG01.01.2026
Krankengeld, Anteil am Bruttoentgelt

70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts (Regelentgelt) — nicht des Nettos. Deshalb liegt es deutlich unter dem gewohnten Einkommen.

70 %§ 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V01.01.2026
Krankengeld, Obergrenze am Nettoentgelt

Das Krankengeld darf 90 % des Nettoentgelts nicht übersteigen. Bei niedrigen Einkommen greift diese Grenze, bei höheren die 70-%-Regel.

90 %§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V01.01.2026
Höchstdauer des Krankengeldes

78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit — gerechnet ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung sind darin enthalten, es bleiben also 72 Wochen echtes Krankengeld. Danach ist Schluss („Aussteuerung").

78,00 €§ 48 Abs. 1 SGB V01.01.2026
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung pro Jahr

5.812,50 € im Monat. Einkommen darüber erhöht das Krankengeld nicht mehr — daraus ergibt sich das Höchstkrankengeld.

69.750 €§ 4 Abs. 2 SVRechGrV 2026, § 6 Abs. 7 SGB V01.01.2026
Abzüge vom Krankengeld (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)

Bemessungsgrundlage sind 80 % des vorherigen Entgelts (§ 166 SGB VI). Renten- und Arbeitslosenversicherung trägt der Bezieher zur Hälfte, den Pflegebeitrag ebenfalls zur Hälfte. Krankenversicherungsbeiträge fallen nicht an. Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf übrige Einkünfte.

12,25 %§ 170 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI, § 347 SGB III, § 59 Abs. 2 SGB XI, § 166 SGB VI01.01.2026
Arbeitslosengeld ohne Kind

60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 % (§ 149 Nr. 1 SGB III). Nach der Aussteuerung oft die einzige Brücke bis zur Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente (Nahtlosigkeitsregelung, § 145 SGB III).

60 %§ 149 Nr. 2 SGB III01.01.2026
Arbeitslosengeld mit Kind67 %§ 149 Nr. 1 SGB III01.01.2026
Ende der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung

Bei Rentenbeginn 2026 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und 3 Monaten, danach steigt sie jährlich. Erst ab 2031 sind es volle 67 Jahre.

66 J. 3 Mon.§ 253a SGB VI, Endstufe § 59 SGB VI01.01.2026
Einkommensteuertarif (Einstieg ab Grundfreibetrag)

Progressiver Tarif in fünf Zonen. Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an, darüber steigt der Satz stufenweise bis 45 %.

12.348 €§ 32a Abs. 1 EStG01.01.2026

Alle Werte zuletzt gegen die Quellen geprüft am 07.08.2026. Sozialversicherungswerte ändern sich zum 1. Januar, der Rentenwert zum 1. Juli. Findest du einen veralteten Wert, sag es mir — ich korrigiere ihn und schreibe dir zurück, was sich geändert hat.

Häufige Fragen

Was du zur Rechnung wissen solltest

Zahlt der Staat nicht, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

Nur sehr eingeschränkt. Die gesetzliche Rentenversicherung kennt seit 2001 keine Berufsunfähigkeit mehr, sondern nur noch Erwerbsminderung. Entscheidend ist nicht, ob du deinen Beruf noch ausüben kannst, sondern ob du irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffst. Ein Dachdecker, der nicht mehr aufs Dach kann, aber theoretisch am Empfang sitzen könnte, bekommt vom Staat nichts. Die volle Rente gibt es erst, wenn weniger als drei Stunden täglich möglich sind (§ 43 SGB VI).

Wie viel bekommen Betroffene tatsächlich?

Die Deutsche Rentenversicherung weist für den Rentenzugang 2024 durchschnittlich 1.041 Euro pro Monat aus — nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Das ist keine Prognose, sondern der tatsächlich gezahlte Betrag. Bei Männern liegt er bei 1.078 Euro, bei Frauen bei 1.010 Euro. Damit lässt sich in den meisten Fällen keine Familie und keine Immobilienfinanzierung tragen.

Warum rechnet dieser Rechner mit der vollen Erwerbsminderungsrente?

Weil das der günstigste Fall für dich ist. Ich könnte die halbe Rente ansetzen oder null — dann wäre die Lücke viel größer und ich hätte ein besseres Verkaufsargument. Genau das mache ich nicht. Die hier gezeigte Lücke ist die Untergrenze: Real ist sie in vielen Fällen größer, weil die volle Rente nur eine Minderheit bekommt und viele überhaupt keinen Anspruch haben.

Was ist die Zurechnungszeit?

Ein Ausgleich für junge Betroffene. Wer mit 30 erwerbsgemindert wird, hat kaum Rentenpunkte gesammelt. Deshalb rechnet die Rentenkasse so, als hättest du bis kurz vor die Regelaltersgrenze weitergearbeitet — mit deinem bisherigen Durchschnittsverdienst (§ 59 SGB VI). Dieses Endalter wird stufenweise angehoben: Bei Rentenbeginn 2026 sind es 66 Jahre und 3 Monate, erst ab 2031 volle 67 Jahre. Ohne diese Regel wäre die Rente eines Dreißigjährigen fast null.

Gibt es Abzüge von der Erwerbsminderungsrente?

Ja, drei Stück. Erstens ein Abschlag von 10,8 Prozent, weil die Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt (§ 77 SGB VI) — gedeckelt bei 36 Monaten, aber dauerhaft. Zweitens Kranken- und Pflegeversicherung, rund 12 Prozent, die direkt abgezogen werden. Drittens Steuer, je nach Höhe. Von der Bruttorente bleiben real meist 85 bis 88 Prozent.

Muss ich meine Daten angeben, um das Ergebnis zu sehen?

Nein. Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser, nichts wird übertragen und nichts gespeichert. Du siehst dein Ergebnis sofort, ohne Formular. Nur wenn du eine persönliche Auswertung willst, kannst du mir deine Zahlen schicken — freiwillig.

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

So hoch, dass sie deine Lücke schließt — meist 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Nach oben gibt es eine Grenze: Versicherer versichern in der Regel maximal etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens, damit kein Anreiz zur Berufsunfähigkeit entsteht. Wichtig ist außerdem eine eingebaute Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung, damit die Rente mit dem Gehalt mitwächst.

Wann sollte man abschließen?

So früh wie möglich, und zwar aus zwei Gründen. Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand — beides wird nie besser. Und der Vertrag muss vor dem Eintritt bestehen: Wer erst nach der ersten Rückendiagnose fragt, bekommt einen Ausschluss, einen Zuschlag oder eine Ablehnung. Schüler, Studenten und Auszubildende bekommen die günstigsten Beiträge.