Pöppi Krankenzusatz
Chefarzt und Einbettzimmer zahlt die Kasse nicht.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die medizinisch notwendige Behandlung im Krankenhaus — nicht den Chefarzt, nicht das Ein- oder Zweibettzimmer und nicht die freie Krankenhauswahl. Das sind Wahlleistungen, und die musst du vorher schriftlich vereinbaren. Beantworte mir ein paar Fragen, dann prüfe ich, welche Bausteine für dich Sinn haben.
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